stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 23. Dezember 2020 15 Der Eigenbetrieb Theater und Orchester Heidelberg sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/einen Leiterin/Leiter (m/w/d) der Theaterkasse in Vollzeit (die durchschnittliche regelmäßige Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Wochen- stunden). Wir bieten Ihnen eine zunächst auf ein Jahr befristete Beschäftigung nach den Bedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V); bei Bewährung besteht eine Perspektive auf unbefristete Weiterbeschäftigung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen oder www.theaterheidelberg.de/unser-haus/jobs-praktika-ausbildung Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Amt für Soziales und Senioren sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Sozialpädagogische oder pflege- beziehungsweise gesundheitswissenschaftliche Fachkraft (m/w/d) mit Diplom- oder vergleichbarem Abschluss im Sachgebiet Pflegestützpunkt in Teilzeit (25 Wochenstunden). Die abwechslungsreichen Aufgaben des Pflegestützpunktes richten sich nach den Vorgaben des § 7c Absatz 2 SGB XI und umfassen insbesondere die individuelle Auskunft und Beratung in Fragen der ambulanten und (teil-)stationären Versorgung inklusive der Pflegeberatung für Betroffene und Angehörige. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S11b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Stadtentwicklung und Statistik sucht zum 01. Juli 2021 eine/einen Leiterin/Leiter (m/w/d) der Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 14 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sucht zum nächstmöglichen Zeit- punkt eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter für den Verwaltungs- bereich/das Amtsleitungssekretariat (m/w/d) in Teilzeit (30 Wochenstunden). Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägi- ger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de 30. SATZUNG zur Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 17.12.2020 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) geändert worden ist, des § 4 Absatz 3 des Landes- gebührengesetzes vom 14.Dezember 2004 (GBl. S. 895), das zuletzt durch Artikel 13 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 185) geändert worden ist, in Verbindung mit den §§ 2 und 11 des Kommunalab- gabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 3 des Ge- setzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) geändert worden ist,hat der Gemein- derat der Stadt Heidelberg am 17.12.2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Verwaltungs- gebührensatzung Dem § 4 Absatz 1 der Verwaltungsgebüh- rensatzung vom 29.Juli 1965 (Heidelberger Amtsanzeiger vom 3. September 1965), die zuletzt durch Satzung vom 23. Juli 2020 (Heidelberger Stadtblatt vom 29.07.2020), wird folgender Satz angefügt: „Abweichend von den Nummern 2.23.1 (Erstmalige Erteilung einer Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Verkehrsfläche nach § 16 StrG),2.23.2 (Än- derung einer bestehenden Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung auf öffentlicher Verkehrsfläche), 2.23.4 (Wiedererteilung einer Erlaubnis zur Außenbewirtschaf- tung auf öffentlicher Verkehrsfläche nach § 16 StrG wegen Betreiberwechsel), 2.23.5 (Wiedererteilung einer Erlaubnis zur Außenbewirtschaftung auf öffentli- cher Verkehrsfläche nach § 16 StrG wegen Fristablauf einer früheren Erlaubnis) und 2.23.6 (Rechnungsstellung bei sich jähr- lich verlängernden Erlaubnissen) des Verwaltungsgebührenverzeichnisses be- trägt die Gebühr für diese öffentlichen Leistungen, die Erlaubnisse für das Jahr 2021 betreffen, jeweils 0 Euro.“ Artikel 2 Inkrafttreten,Außerkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. (2) § 4 Absatz 1 Satz 4 der Verwaltungsge- bührensatzung vom 29. Juli 1965 (Heidel- berger Amtsanzeiger vom 3. September 1965), der zuletzt durch Artikel 1 dieser Satzung geändert worden ist, tritt am 31. Dezember 2021 außer Kraft. Heidelberg,den 17.12.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntma- chung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht wor- den ist. Ist eine Verletzung in der be- schriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der ge- nannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Konstituierende Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ Tagesordnung zur konstituierenden Sitzung der Ver- bandsversammlung des Zweckverbands „Interkommunales Gewerbe- und Indus- triegebiet Heidelberg-Leimen“ am Mitt- woch, 13. Januar 2021, 18.00 Uhr, im Fer- dinand-Reidel-Saal des Neuen Rathauses, Rathausstraße 1-3 in Leimen. Die Sitzung BEKANNTMACHUNGEN ist öffentlich. 1. Eröffnung und Feststellung der Be- schlussfähigkeit 2. Wahl des Verbandsvorsitzenden 3. Wahl des stellvertretenden Verbands- vorsitzenden 4. Verpflichtung der Vertreter/innen der Verbandsversammlung 5. Bestellung des Geschäftsführers 6. Bestellung des stellvertretenden Ge- schäftsführers 7. Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2021 Beschluss über die Eröffnungsbilanz Beschluss über die Umlage der Verbands- mitglieder für das Jahr 2021 8. Beschluss über die Bildung eines Mar- keting- und eines Bauausschusses Beschluss über die Aufgabenübertragung an die Ausschüsse gemäß der Satzung 9. Beschluss über eine Entschädigungs- satzung 10. Beschluss über den Beitritt zum Badi- schen Gemeinde-Versicherungsverband 11. Jahrestermine 2021 12. Fragestunde 13. Verschiedenes Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen. Gez. Prof. Dr. Eckart Würzner, Ober- bürgermeister der Stadt Heidelberg Gez. Hans D. Reinwald, Oberbürger- meister der Stadt Leimen

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2