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7 stadtblatt  / 2. Dezember 2020 Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de GGH HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Konversionsausschuss: bis Mittwoch, 2.Dezember, 23.59 Uhr Beschlussfassung im elektronischen Verfahren Bezirksbeirat Handschuhs- heim: Donnerstag, 3.Dezem- ber, 18 Uhr, Carl-Rottmann- Saal,Dossenheimer Land- straße 13 Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag,8.Dezember,18 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffen- grund,Schwalbenweg 1/2 Bezirksbeirat Bergheim: Donnerstag, 10.Dezember, 18 Uhr,Rathaus,Neuer Sitzungssaal Gemeinderat: Donnerstag, 17.Dezember, 16 Uhr, Live- Übertragung aus der Neuen Aula der Universität ins Rathaus,Neuer Sitzungssaal Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen mungsverhalten werden elektronisch zu Protokollzwecken gespeichert. Maßgeb- lich für das durch die Abstimmungsanla- ge festgehaltene Abstimmungsergebnis ist die Taste, die vor Ablauf der Abstim- mungszeit zuletzt gedrückt wurde.“ b) Die bisherigen Absätze 1 bis 9 werden die Absätze 2 bis 10. c) Im neuen Absatz 5 wird die Angabe „Abs. 1 Satz 2“ durch die Angabe „Absatz 2 Satz 2“ ersetzt. d) Im neuen Absatz 10 wird die Angabe „Absatz 7“ durch die Angabe „Absatz 8“ er- setzt. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg,den 12.11.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs.4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntma- chung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verlet- zung geltend machen. BEKANNTMACHUNG Beteiligungsbericht 2019 Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 105 Abs. 2 Gemeindeordnung einen Bericht über die Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist,erstellt.Der Be- teiligungsbericht 2019 liegt in der Zeit vom 03.12.2020 bis einschließlich 11.12.2020 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 2.20,zur Einsichtnahme aus. Heidelberg,den 24.11.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Quartier für die Mitte der Gesellschaft Letzter Bauabschnitt im Höllenstein fertiggestellt I n insgesamt vier Bauabschnitten wurde die Siedlung Im Höllen- stein in Kirchheim saniert. In den vergangenen Jahren hat die GGH ein ganzes Quartier mit 335 Wohnungen mit unterschiedlichen Grundrissen für breite Schichten der Bevölke- rung errichtet. Ein hoher Anteil von Grünflächen und ein Verkehrs- konzept mit wenig Autoverkehr, ein Wegenetz für Fußgänger und Rad- fahrer sowie Kinderspiel- und Boule- plätze und ein Nachbarschaftstreff machen das Quartier für Senioren und Familien attraktiv. Ende Oktober übergab die GGH den ersten Mietern ihre neuen Woh- nungen im Ahornweg 1 und 9. Hier wurden im letzten Bauabschnitt 85 seniorengerechte und barriere- freie Wohnungen fertiggestellt, die zum großen Teil bereits vermietet sind. Nur wenige rollstuhlgerechte 1-Zimmer-Wohnungen sind noch verfügbar. Der Höllenstein ist sehr gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Schule, Kindergarten, Ärzte, Apotheke sowie ein Friseur befinden sich ebenso wie Einkaufs- möglichkeiten und Sportvereine entweder in unmittelbarer Nachbar- schaft oder direkt im Quartier. Bereits Ende Oktober konnte auch „Inklusiv Leben“ in eine rund 400 Quadratmeter große Erdgeschoss- wohnung am Erlenweg 4 einziehen. Neben den eigenen Zimmern stehen den acht Bewohnern der Wohnge- meinschaft, von denen einige auf den Rollstuhl angewiesen sind, ein großzügiger Wohn- und Essbereich sowie eine Terrasse mit Hochbeet zur Verfügung. „Wir sind begeistert“, sagt Dr. Barbara Weigle, die gemein- sam mit ihrem Mann Hans Süß die gemeinnützige Gesellschaft „Inklu- siv Leben“ gegründet hat. Gleich nebenan im Erlenweg 2 hat bereits im Sommer Dr. Johannes Trott, Facharzt für Allgemeinmedi- zin, seine Praxis eröffnet. „Die GGH hatte für meine Wünsche immer ein offenes Ohr und hat diese,wo es ging, sofort umgesetzt. Meine Patienten haben die neue Praxis sehr gut an- genommen“,berichtet der Mediziner. Weitere Informationen unter www.ggh-heidelberg.de/ hoellenstein Lebendiges Quartier für Jung und Alt: Der neue Höllenstein in Kirchheim Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg Bergheimer Str. 109 69115 Heidelberg 06221 5305-0 info@ggh-heidelberg.de www.ggh-heidelberg.de Geschäftsführer: P. Bresinski Redaktion: Dr. K. Zyber-Bayer Impressum

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