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9 stadtblatt  / 4. November 2020 Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Der Eigenbetrieb Theater und Orchester Heidelberg sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter (m/w/d) für die Abteilung Haus- und Betriebstechnik in Vollzeit (die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt derzeit 39 Stunden). Wir bieten Ihnen eine zunächst auf ein Jahr befristete Beschäftigung nach den Bedingungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V); bei Bewährung besteht eine Perspek- tive auf unbefristete Weiterbeschäftigung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen oder www.theaterheidelberg.de/unser-haus/jobs-praktika-ausbildung Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Teilzeitstellen in der Abteilung Natur- und Landschaftsschutz als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Naturschutzrecht (m/w/d) im Umfang von 15 bis 35 Stunden/Woche zu besetzen. Die Teilzeitstellen sind nach Besol- dungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungswei- se Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 18. November 2020 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. BEKANNTMACHUNGEN buch (BauGB) beschlossen, für den Be- reich für den Bereich Kirchheim - REWE Im Franzosengewann ein Bebauungsplanverfahren einzuleiten. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abge- druckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenent- wicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am08.Oktober 2020 dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebau- ungsplans mit örtlichen Bauvorschriften und der Begründung -jeweils in der Fas- sung vom 18. Mai 2020 -mit Änderungen vom 08.10.2020- zugestimmt und die öf- fentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfs- begründung,den Vorhaben- und Erschlie- ßungsplan in der Fassung vom05.05.2020, sowie die bereits vorliegenden umweltbe- zogenen Stellungnahmen, Untersuchun- gen und Gutachten in der Zeit vom 12.November 2020 bis einschließlich 23.Dezember 2020 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www. heidelberg.de/bekanntmachungen einzu- sehen. Die DIN-Norm, auf die in den Festset- zungen des Bebauungsplans Bezug ge- nommen wird, wird zur Einsichtnahme bereitgehalten. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten bzw.Untersuchungen vor: › Artenschutzrechtliche Untersuchung „Neubau Rewe-Markt in Heidelberg- Kirchheim – Artenschutzrechtliches Gutachten – Zwischenbericht“, erstellt durch das Plan A GmbH, Büro für Ob- jekt- und Umweltplanung, Heidelberg, 27.04.2020 › Artenschutzrechtliche Untersuchung „Neubau Rewe-Markt in Heidelberg- Kirchheim – Artenschutzrechtliches Gutachten – Endbericht“, erstellt durch das Plan A GmbH, Büro für Objekt- und Umweltplanung,Heidelberg,21.07.2020 › Schalltechnische Untersuchung vom 11.04.2019, erstellt durch Büro MODUS CONSULT Dr. Frank Gericke GmbH Bruchsal › Baugrund- und Gründungsgutachten: „BV Erweiterung REWE-Markt,Im Fran- zosengewann, Heidelberg-Kirchheim – Baugrund- und Gründungsgutach- ten“, erstellt durch HPC AG, Karlsruhe, 27.02.2017 › Nahversorgungsanalyse Kirchheim - Neubau eines REWE-Marktes in Kirch- heim (Im Franzosengewann/Hardtstra- ße) vomNovember 2015 › Orientierende Altlastenuntersuchung: „BV Erweiterung REWE-Markt, Im Franzosengewann, Heidelberg-Kirch- heim - Orientierende Altlastenuntersu- chung“, erstellt durch HPC AG, Karlsru- he,27.02.2017 › Allgemeine Vorprüfung nach dem Ge- setz über die Umweltverträglichkeits- prüfung (§ 3c UVPG in Verbindung mit Anlage 1 und 2) - Vorhabenbezogener Bebauungsplan „REWE Im Franzosen- gewann“,Kirchheim,Stand: 17.02.2020 In den ausgelegten Planunterlagen werden folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Wasser: Wasserschutzgebiet, Versickerung Schutzgut Boden: Versiegelung, Altlas- ten Schutzgut Tiere und Pflanzen: Brutvö- gel,Mauereidechsen, Fledermäuse, Neu- und Ersatzpflanzungen, Fassaden- und Dachbegrünung Schutzgut Luft/Klima: Verbesserung des Mikroklimas durch Begrünungsmaßnah- men Schutzgut Mensch: Immissionen durch Gewerbelärm Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imTech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellung- nahmen können bei der Beschlussfas- sung über diesen Bebauungsplan unbe- rücksichtigt bleiben. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist das Technische Bürgeramt für Besuche- rinnen und Besucher aktuell am Diens- tag von 11.00 bis 12.30 Uhr und Don- nerstag von 15.00 bis 17.00 Uhr geöffnet. Darüber hinaus ist eine Einsichtnahme in die ausgelegten Planunterlagen im Tech- nischen Bürgeramt nach vorheriger ter- minlicher Absprache unter den Telefon- nummern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter bauberatung@hei delberg.de möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-58 23140 erteilt. Heidelberg,den 27.10.2020 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Die ortsübliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften Kirchheim – Innovationspark im „stadt- blatt“ am 23.09.2020 enthielt einen re- daktionellen Fehler. Die ortsübliche Be- kanntmachung wird daher berichtigt und wie folgt erneut veröffentlicht: Satzungsbeschluss für den Bebau- ungsplan mit örtlichen Bauvorschrif- ten Kirchheim - Innovationspark Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 23.07.2020 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindungmit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Kirchheim - Innovationspark sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen.Dieser Be- schluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften verläuft im Westen an der Speyerer Straße, im Norden entlang der Promenade auf dem ehemaligen Bahn- damm sowie östlich des bestehenden Hotels entlang der Rudolf-Diesel-Straße. Im Osten bildet der Kirchheimer Weg die Grenze; im Süden der Margot-Becke- Ring und der Carl-Friedrich-Gauß-Ring (ehemals Straße „Im Mörgelgewann“). Die Grenze des Geltungsbereichs ist auch dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bau-

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