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stadtblatt  / 8. Juli 2020 8 Die Bewerberinnen und Bewerber für den Nachtbürgermeister-Posten stellen sich vor „Kultur, Nacht und Leben für alle“ „Gemeinsam neue Wege gehen – Alt- bewährtes nicht vergessen! Enga- giert möchte ich das Heidelberger Nachtleben weiter entwickeln und dabei die Lebens- qualität aller In- teressengruppen wahren. Seit 1994 bin ich hier in der Nacht- und Kulturszene tätig. Als Club-Be- treiber konnte ich in den letzten Jahren zwischen Anwohnern und Feierenden vermitteln. Meine Her- kunft und die dadurch bedingte Er- fahrung im interkulturellen Aus- tausch haben mich Toleranz gelehrt und im Umgang mit Menschen ver- schiedener Kulturen,Länder und Ge- nerationen geschult. In die Stelle als Nachtbürgermeister kann ich mein Networking, mein unternehmeri- sches Denken sowie meine sozialen Kompetenzen voll einbringen.“ Jose William Pineda Alfonso ( Foto Sauer) „Ein positives Aus- geh-Klima schaffen“ „Als Nachtbürger- meisterin ermög- licht mir sowohl mein Erfahrungs- schatz als Projekt- managerin komple- xer, europäischer Kultur-Veranstal- tungen, als auch meine Migrations- geschichte, Szeneverbindungen und der starke lokale Bezug einen Ausgangsvorteil im Pflegen einer positiven Gesprächskultur und im Vermitteln zwischen Interessen- gruppen. Seit meiner Jugend nehme ich am Heidelberger Nachtleben teil und verfolge die Entwicklungen der letzten Jahre aktiv. Es liegt mir am Herzen, anhand unterschiedlicher Formate und gemeinsam mit ande- ren Akteuren der Szene,ein positives Ausgeh-Klima zu schaffen, in dem Feiernde, Gastronomie und Anwoh- ner*innen bestmöglich, respektvoll und zu eigener Zufriedenheit ko- existieren können.“ Sarah Ungan ( Foto Topal) NACHTBÜRGERMEISTER: BEWERBERINNEN UND BEWERBER BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Hauptsatzung der Stadt Heidelberg (Hauptsatzung – HS) vom 18.Juni 2020 Auf Grund des § 4 der Gemeindeordnung (GemO) in der Fassung der Bekanntma- chung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 1 des Ge- setzes vom 7. Mai 2020 (GBl. S. 259) geän- dert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 18.Juni 2020 folgen- de Hauptsatzung beschlossen: I. Allgemeines § 1 Organe (1) Verwaltungsorgane der Stadt Heidel- berg sind 1.der Gemeinderat, 2. die Oberbürgermeisterin/der Oberbür- germeister. (2) Der Gemeinderat besteht aus der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürger- meister als Vorsitzende/Vorsitzender und den ehrenamtlichen Mitgliedern (Stadträtinnen/Stadträte). II. Gemeinderat § 2 Ältestenrat (1) Der Gemeinderat bildet einen Ältes- tenrat. (2) Das Nähere regelt die Geschäftsord- nung. § 3 Zuständigkeit des Gemeinderates (1) Der Gemeinderat entscheidet über alle Angelegenheiten der Stadt, soweit er sie nicht nach § 39 Absatz 1 GemO einem be- schließendenAusschuss oder nach § 44Ab- satz 2 GemO der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürgermeister überträgt oder soweit nicht die Oberbürgermeiste¬rin/der Ober- bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist. (2) Er ist insbesondere zuständig für A.Personalangelegenheiten Ernennung und Entlassung von Beam- tinnen/Beamten der Besoldungsgruppe A 15 Bundesbesoldungsordnung (BBesO) aufwärts sowie Einstellung,nicht nur vo- rübergehende Übertragung einer anders bewerteten Tätigkeit und Entlassung von Beschäftigten in der Entgeltgruppe 15 TVöD und Beschäftigten, die ein über das Tabellenentgelt der Entgeltgruppe 15 TVöD hinausgehendes regelmäßiges Ent- gelt erhalten - im Einvernehmen mit der Oberbürgermeisterin/dem Oberbürger- meister (§ 24 Absatz 2 GemO). B.Finanzangelegenheiten 1. Verfügungen über Gemeindevermögen, sofern der Betrag 500 000 Euro übersteigt, 2.Gewährung von Darlehen und Zuschüs- sen, sofern der Betrag 500 000 Euro über- steigt, 3. Bestellung von Sicherheiten, Übernah- me von Bürgschaften und Verpflichtun- gen aus Gewährverträgen sowie diesen gleichkommende Rechtsgeschäfte bei Unternehmen,die sichnicht oder zuweni- ger als 100 % im Besitz der Stadt befinden, sofern der Betrag 500 000 Euro übersteigt, 4. Verzicht auf Ansprüche der Stadt und Niederschlagung solcher Ansprüche, so- fern der Betrag 150 000 Euro übersteigt, 5. Rechtsgeschäfte über dauernde oder wiederkehrende Leistungen bei mehr als zweijähriger,vorzeitig nicht oder nur aus einem besonderen Grund lösbarer Bin- dung der Stadt,sofern der Jahreswert der Leistung oder das jährliche Entgelt 150 000 Euro übersteigt, 6. Erteilung von Ausführungsgenehmi- gungen für Vorhaben des Finanzhaushal- tes imBetrag vonmehr als 750 000 Euro, 7. Zustimmung zu überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen, Aus- zahlungen oder Verpflichtungsermächti- gungen von mehr als 250 000 Euro sowie zu Maßnahmen, durch die überplan- mäßige oder außerplanmäßige Aufwen- dungen, Auszahlungen oder Verpflich- tungsermächtigungen in dieser Höhe entstehen können, 8. Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen von mehr als 10 000 Euro im Einzelfall. C. Weisungen an städtische Vertre- terinnen/Vertreter in den Organen rechtlich selbständiger Einrichtungen 1. Weisungen für die Beschlussfassung in den Organen rechtlich selbständiger öffentlich-rechtlicher Einrichtungen bei a)Angelegenheiten,die imFalle einer Zu- ständigkeit der Stadt nach § 39 Absatz 2 GemOnicht zur Beschlussfassung einem Ausschuss übertragenwerden können, „Ich will mich den Konflikten stellen“ „ A n w o h n e n d e und Partyvolk – zwei unvereinbare Fronten? Seit über 10 Jahren bin ich hauptberuflich als DJ und Veranstal- ter im Nachtleben tätig und kenne die Konflikte, die immer wieder entstehen. Genau diesen will ich mich stellen, zum Beispiel mit Awareness-Konzepten (vor allem auch Corona-Vorsichts- maßnahmen) oder Gesprächsrun- den. Drei Dinge sind essenziell: eine tolerante Sichtweise, die Ruhe bewahren und Schlichtungsstrate- gien. Ich möchte die Nachtmobili- tät ausbauen, um einen sicheren und ruhigen Heimweg zu gewähr- leisten. Im Studium erlernte Bera- tungsmethoden setze ich aktiv bei der Auseinandersetzung mit Bür- gern und in der Gremientätigkeit ein und greife auf bereits entstan- dene Netzwerke zurück.“ Benjamin Punke ( Foto Punke) „Neues Nachtleben in Heidelberg angehen“ „Heidelberg ist jung, dynamisch, im besten Sinne Unistadt. Ein attraktives Abendpro- gramm, das Anwoh- ner*innen, Studieren- de und Gäste aus aller Welt anspricht und die hohe Lebensquali- tät der (Alt-)Stadt un- terstreicht und erhält, sollte eine Selbstver- ständlichkeit sein. Seit vielen Jahren sind wir Teil dieses Nacht- lebens und kennen die Akteur*innen als auch die Konflikte der Szene. Durch unsere Tätigkeit beim Metropolink Festival und den Breidenbach Studios sindwir bereits in der Zusammenarbeit mit Ämtern und Kommunalpolitik ver- traut.Gemeinsammit Euch als Stadt- gesellschaft wollen wir der Krise trotzen und ein nachhaltiges, sozial verträgliches und vielfältiges Nacht- leben in Heidelberg angehen.“ Florian Schwei- kert, Hannes Diether. ( Fotos privat)

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