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stadtblatt  / 24. Juni 2020 6 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebau- ungsplan mit örtlichen Bauvor- schriften Südstadt Konversion Teil 2: Mark-Twain-Village Nord Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17.12.2019 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindungmit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) den Bebauungsplan Südstadt Konversion Teil 2: Mark-Twain-Village Nord sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hier- mit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, die Be- gründung und die zusammenfassende Erklärung imTechnischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist zurzeit für Besucher und Besucherinnen geschlos- sen. Der Dienstbetrieb bleibt jedoch auf- rechterhalten, sodass eine Einsichtnah- me in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nach vorheriger termin- licher Absprache unter den Telefon- nummern 06221 58-25150 und 58-25160 oder per E-Mail unter bauberatung@ heidelberg.de möglich ist. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit die- ser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Heidelberg unter Darle- gung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be- kanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg wegen Gesetzwidrig- keit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntma- chung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begrün- den soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der be- schriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 18.06.2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffengrund „Industrie- und Gewer- begebiet Kurpfalzring“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 18.06.2020 ge- mäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Fotos: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Impressum STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Ausgezeichneter Arbeitgeber Stadtwerke Heidelberg erhalten als erstes Stadtwerk das TÜV Rheinland-Zertifikat D ie Stadtwerke Heidelberg bieten den Menschen in Heidelberg und der Region Infrastrukturen und Services für einen funktionierenden Alltag. Dafür setzen sie auf engagier- te, qualifizierte Mitarbeiter, deren Ausbildung, Fähigkeiten und Per- sönlichkeit zu ihren Anforderungen passen. Dass sie im Gegenzug einen guten Platz in der Arbeitswelt bie- ten, hat nun der TÜV Rheinland nach einem Zertifizierungsaudit bestätigt: Die Stadtwerke Heidelberg sind ein „Ausgezeichneter Arbeitgeber“. Die externen Experten prüften,inwie- weit die Unternehmenspraxis ihren hohenAnforderungen imPersonalwe- sen entspricht. Das Ergebnis: In allen Bereichen wurde das Unternehmen sehr gut bewertet. In den Kategorien „Ethik und Kultur“ sowie „Personal- controlling“ gab es sogar 100 Prozent- punkte. Besonders angetan waren sie von der freundlichen Atmosphäre. Den positiven Eindruck verstärkte zu- sätzlich, dass die Mitarbeiter sich sehr für das Unternehmen engagieren und es als guten Arbeitgeber weiteremp- fehlen. Auch das Arbeitsumfeld mit Angeboten zummobilen und flexiblen Arbeiten sowie dieWork-Life-Balance- Angebote, wie beispielsweise die ge- plante Kinderbetreuung, Elternzeit- frühstücke oder Pflegelotsen,schlugen bei der Prüfung positiv zu Buche. Das Ergebnis: Die Stadtwerke Heidelberg sind der erste Energieversorger, der vom TÜV Rheinland als ausgezeich- neter Arbeitgeber zertifiziert wurde. „Darauf sind wir stolz“, so Prof. Dr. Ru- dolf Irmscher, Geschäftsführer der Stadtwerke Heidelberg. „Und uns freut sehr, dass die Auszeichnung nun nach außen belegt, was wir unseren Mitar- beitern bieten. Das hilft uns, im Wett- bewerb um Fachkräfte engagierte, bes- tens qualifizierteMitarbeiter für uns zu gewinnen.“ Aktuelle Jobangebote auf: www.swhd.de/karriere.de Mit Abstand hocherfreut: Stadtwerke Heidelberg Geschäftsführer Prof. Dr. Rudolf Irmscher (rechts) und Personalleiter Matthias Straub (links).

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