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stadtblatt  / 24. Juni 2020 7 BEKANNTMACHUNGEN Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung den Bebauungsplan Pfaffengrund Indust- rie- und Gewerbegebiet Kurpfalzring sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landesbauordnung (LBO) in Verbin- dungmit § 4 der Gemeindeordnung als Sat- zung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10Absatz 3 des Baugesetz- buchs ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Pfaffengrund Industrie- und Gewerbegebiet Kurpfalz- ring, die Begründung und eine zusam- menfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Bedingt durch die Corona-Pandemie ist seit Dienstag, 17. März 2020 das Techni- sche Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher geschlossen. Der Dienstbetrieb wird jedoch aufrechterhalten, sodass eine Einsichtnahme in die ausgelegten Plan- unterlagen im Technischen Bürgeramt nach vorheriger terminlicher Abspra- che unter den Telefonnummern 06221 58- 25150 und 58-25160 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich ist. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsan- sprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ab- lauf des Kalenderjahres, in dem die Ver- mögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Auf § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg wird eben- falls hingewiesen: Eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Ver- letzung der Verfahrens- oder Formvor- schrift unter Bezeichnung des Sa chver- halts, der die Verletzung begründe n soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 gel- tend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der Frist der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 19.Juni 2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt ABFALLGEBÜHREN WERDEN FÄLLIG Die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg weist darauf hin, dass die drit- te Rate der Abfallgebühren 2020 zum 1. Juli fällig wird. Es wird gebeten, bei der Überweisung die Angabe der Kunden- nummer und der Vertragskontonummer nicht zu vergessen. NÄCHSTE ÖFFENTLICHE GREMIENSITZUNGEN Jugendhilfeausschuss Donnerstag,25.Juni,16 Uhr,Großer Rathaussaal,Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bahnstadt Donnerstag,25.Juni,18 Uhr,Bürger- zentrum B 3 ,Gadamerplatz 1 Ausschuss für Soziales und Chancen- gleichheit Donnerstag,25.Juni,19 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 Bau- und Umweltausschuss Dienstag,30.Juni,17 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Amt für Soziales und Senioren sucht ab 01. September 2020 eine sozialpädagogische oder pflege- beziehungsweise gesundheitswissenschaftliche Fachkraft (m/w/d) mit Diplom- oder vergleichbarem Abschluss im Sachgebiet Pflegestützpunkt in Teilzeit (27 Wochenstunden). Die abwechslungsreichen Aufgaben des Pflegestützpunktes richten sich nach den Vorgaben des §7c Absatz 2 SGB XI und umfassen insbesondere die individuelle Auskunft und Beratung in Fragen der ambulan- ten und (teil-)stationären Versorgung inklusive der Pflegeberatung für Betroffene und An- gehörige. Die Bezahlung erfolgt in Entgeltgruppe S11b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Bürger- und Ordnungsamt sucht in der Abteilung Zuwanderungsrecht zum nächst- möglichen Zeitpunkt eine/einen Sachgebietsleiterin/Sachgebietsleiter (m/w/d) Staatsangehörigkeitsrecht Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Beim Amt für Verkehrsmanagement ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Technikerin/Techniker Verkehrstechnik (m/w/d) für Neubau, Planung, Betrieb und Unterhaltung von verkehrstechnischen Einrichtungen für das Stadtgebiet Heidelberg in der Abteilung Verkehrstechnik unbefristet zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 9a des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Da nn freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- sc hlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifi- kationen sowie weiteren Informationen. Stadtentwicklungs- und Verkehrsaus- schuss Mittwoch,1.Juli,17 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 Ausschuss für Bildung und Kultur Donnerstag,2.Juli,17 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10 BezirksbeiratWieblingen Sondersitzung am Donnerstag,2.Juli,18 Uhr,Halle Fröbelschule,Mannheimer Straße 217 Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de

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