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stadtblatt  / 27. Mai 2020 6 BEKANNTMACHUNG Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau – Östrin- gen,Anlage 1200,Abschnitt 1: Rheinau – Leimen 1. Auf Veranlassung des Regierungsprä- sidiums Karlsruhe wird Folgendes be- kannt gegeben: Die Netze BWGmbh beantragt einen Plan festzustellen, um eine bereits bestehende Freileitungsanlage zu ändern. Zwischen Rheinau-Mannheim und Öst- ringen betreibt die Netze BW GmbH eine 110-kV-Freileitungsanlage. Gegenstand des festzustellenden Plans ist der circa 14,5 km lange Abschnitt dieser Freileitungsanla- ge zwischen dem Umspannwerk Mann- heim-Rheinau und dem Umspannwerk Leimen. Die Leitung verläuft in diesem Be- reich über die Gemarkungen der Stadtkreise Mannheim und Heidelberg, der Gemeinde Plankstadt, der Stadt Eppelheim, der Ge- meinde Sandhausen und der Stadt Leimen. Vom Ausgangspunkt Umspannwerk Mann- heim-RheinauverläuftdieLeitungRichtung Osten parallel zu weiteren Leitungen, über- wiegend über landwirtschaftlich genutzte Flächen. Auf einer Länge von 250 Metern quert die Leitung eine bewaldete Binnendü- ne.Die Leitung verläuft dann Richtung Süd- osten direkt parallel zu drei weiteren Lei- tungen.Nach circa 3,5 kmkreuzt die Leitung die Kreisstraße 4147.An dieser Stelle verlau- fen die parallel liegenden Leitungen weiter Richtung Süden. Die hier gegenständliche Leitung der Netze BW GmbH verläuft rund 5,5 km weiter Richtung Südosten. Dabei quert sie das Patrick-Henry-Village (Stadt- kreis Heidelberg), die Bundesautobahn 5 sowie die Bundesstraße 535 im Bereich der Anschlussstelle Heidelberg-Schwetzingen. Auf den letzten 2,5 km vor dem Umspann- werk Leimen verläuft die Leitung nördlich der Gemeinde Sandhausen. Altersbedingt und um die Übertragungs- kapazität zu erhöhen, muss die Anlage geändert werden.Masten sollen abgebaut und neu errichtet werden. An einzelnen Masten sollen einzelne Teile ausgetauscht werden. Die Beseilung des Abschnitts soll ausgetauscht werden. Teilweise soll der Verlauf der Trasse geändert werden. Auf dem von diesem Verfahren betroffe- nen Abschnitt der Leitung stehen 61 Mas- ten. Von diesen 61 Masten sollen 38 Mas- ten abgebaut und 36 neu errichtet werden. Teilweise sollen die neu zu errichtenden Masten standortgleich, teilweise nah am bisherigen Standort errichtet werden. Im gesamten Abschnitt sollen die Leiter- seile ausgetauscht werden gegen Leiter- seile mit einem größeren Querschnitt. Teilweise, von Mast Nr. 2273 bis Mast Nr. 275, sollen die außenanliegenden Erdsei- le getauscht werden. Zusätzlich soll ein Luftkabel aufgezogen werden. Im Bereich der Siedlung Mannheim-Alt- eichwald, zwischen Mast 330 und Mast 321,soll der Verlauf der Trasse nach Süden verschoben werden. 2. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat festgestellt,dass für das Vorhaben kei- ne Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. 3. Die Planunterlagen liegen in der Zeit vom 08.06.2020 bis einschließlich 07.07.2020 während der Dienststunden zur Einsicht aus ›› bei der Stadtverwaltung Mannheim,Be- ratungszentrum Bauen und Umwelt,Erd- geschoss,Collinistr.1,68161 Mannheim, ›› bei der Stadt Heidelberg,Technisches Bürgeramt,Verwaltungsgebäude Prinz Carl,Erdgeschoss,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg, ›› bei der Gemeinde Sandhausen,Bauamt, 2.OG vor Zimmer 34,Bahnhofstraße 10, 69207 Sandhausen, ›› bei der Stadt Eppelheim,Foyer,2.OG, großer Sitzungssaal,Schulstraße 2,69214 Eppelheim, ›› bei der Stadt Leimen,Bauamt,Zi.: 3.17, Rathausstr.1-3,69181 Leimen, ›› bei der Gemeinde Plankstadt,Neben- stelle,Bauamt 1.OG,Wilhelmstr.2,68723 Plankstadt. Wegen der durch das Coronavirus SARS- CoV-2 ausgelösten Pandemie müssen sich Personen, die die Unterlagen in Heidel- berg, Eppelheim, Leimen oder Plankstadt einsehen möchten, vorab telefonisch an- melden. Die Gemeinden haben dafür fol- gende Telefonnummern eingerichtet: Heidelberg: 06221/58-25160, Eppelheim: 06221/794-602, Leimen: 06224/704190, Plankstadt: 06202/2006-63. 4. Jeder, dessen Belange durch das Vorha- ben berührt werden,kann bis einschließlich 21.07.2020 schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift Einwendungen gegen den Plan erheben oder Stellungnahmen zu dem Plan abgeben ( Einwendungsfrist ). Das ist möglich ›› beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3,76131 Karlsruhe, ›› bei der Stadt Mannheim,Baurecht,Bau- verwaltung,Denkmalschutz,7.OG.,Zi.: 715,Collinistr,1,68161 Mannheim, ›› bei der Stadt Heidelberg,Technisches Bürgeramt,Verwaltungsgebäude Prinz Carl,Erdgeschoss,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg, ›› bei der Gemeindeverwaltung Sandhau- sen,Bauamt,2.OG.,Zi.: 34,Bahnhofstraße 10,69207 Sandhausen, ›› bei der Stadt Eppelheim,Bauamt,Schul- straße 2,69214 Eppelheim, ›› bei der Stadt Leimen,Bauamt,Zi.: 3.17, Rathausstr.1-3,69181 Leimen, ›› bei der Gemeinde Plankstadt,Neben- stelle,Bauamt,1.OG.,Wilhelmstr.2,68723 Plankstadt. Mit Ablauf der Einwendungsfrist sind alle Einwendungen und Stellungnahmen in diesem Verwaltungsverfahren aus- geschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Der Ausschluss gilt nicht für ein Rechtsbe- helfsverfahren. Zugleich werden hiermit die Vereinigun- gen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwal- tungsgerichtsordnung gegen die Ent- scheidung nach § 74 (L)VwVfG einzulegen ( Vereinigungen ), von der Auslegung des Plans benachrichtigt und es wird ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die in Nummer 3 bestimmte Äußerungs- frist gilt auch für die Vereinigungen. Nach Ablauf der Frist sind sie mit Einwendun- gen und Stellungnahmen ausgeschlossen. Der Einwendungsausschluss beschränkt sich nur auf dieses Verwaltungsverfahren. Es wird gebeten, auf schriftlichen Ein- wendungen die volle Anschrift, das Ak- tenzeichen „17-0513.2-E/65“ sowie ggf. die Flurstücknummer(n) der betroffenen BEKANNTMACHUNGEN Grundstücke anzugeben. 5. Für das Verfahren und die Zulassungs- entscheidung ist das Regierungspräsi- dium Karlsruhe, Schlossplatz 1-3, 76131 Karlsruhe,zuständig. Es kann das Vorhaben ggf. mit Nebenbe- stimmungen – beispielsweise Schutzvor- kehrungen – zulassen (Planfeststellungs- beschluss) oder den Antrag ablehnen. 6. Nach Ablauf der Einwendungsfrist wer- den rechtzeitige Einwendungen und Stel- lungnahmen zu dem Plan mit dem Träger des Vorhabens,den Behörden,den Betroffe- nen, den Vereinigungen sowie denjenigen, die sich geäußert haben, gegebenenfalls in einem Termin mündlich erörtert, der mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird. Die Behörden, der Vorhabenträger und diejenigen, die Ein- wendungen erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden von diesem Ter- min gesondert benachrichtigt. Sind mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen, können diese Benachrichtigungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt wer- den. Bei Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne ihn verhandelt werden. 7. Der Planfeststellungsbeschluss ist dem Träger des Vorhabens, denjenigen, über deren Einwendungen entschieden wor- den ist, und den Vereinigungen, über de- ren Stellungnahmen entschieden worden ist, zuzustellen. Sind mehr als 50 Zustel- lungen vorzunehmen, so können diese Zustellungen durch öffentliche Bekannt- machung ersetzt werden. 8. VomBeginn der Auslegung des Planes an können eine Veränderungssperre und An- baubeschränkungen entsprechend den ge- setzlichen Bestimmungen in Kraft treten. 9. Diese Bekanntmachung sowie die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen sind auch auf der Internetseite des Regierungs- präsidiums Karlsruhe www.rp-karlsruhe . de unter dem Beteiligungsportal, Rubrik Verkehr/Infrastruktur – Aktuelle Planfest- stellungsverfahren zugänglich gemacht. Maßgeblich ist allerdings der Inhalt der zur Einsicht bei o.g.Bürgermeisterämtern ausgelegten Unterlagen. 10. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Ver- fahrens, wird auf die Datenschutzerklä- rung verwiesen.Diese kann unter https:// rp.baden-wuerttemberg.de/Docu ments/Datenschutzerklaerung_RPen. pdf abgerufen werden. ImAuftrag Stadt Heidelberg Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Im Team der Berufsfeuerwehr sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere Stellen als Disponentinnen/Disponenten und Einsatz- beamtinnen/Einsatzbeamte (m/w/d) für den Einsatz in der Integrierten Leitstelle Heidelberg/Rhein-Neckar in Verbindung mit der Funktion als Führungsassistentin/Führungsassistent und Maschinistin/Maschinist GW-Hygiene im Einsatzdienst der Feuerwehr Heidelberg zu besetzen. Eine Besoldung ist bis Besoldungsgruppe A9m LBesGBW möglich. Beim Amt für Wirtschaftsförderung und Wissenschaft sind zum nächstmöglichen Zeit- punkt zwei Stellen zu besetzen: Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) Einzelhandelsentwicklung in der Abteilung Einzelhandel und Beschäftigung. Die Bezahlung kann bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise bis Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW erfolgen. stellvertretende Abteilungsleitung (m/w/d) der Abteilung Handwerk, Industrie, Mittelstand und Großprojekte. Die Bezahlung kann bis Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise bis Besoldungsgruppe A 12 LBesGBW erfolgen. Beim Amt für Öffentlichkeitsarbeit suchen wir ab dem 1. August 2020 eine/einen Redakteurin/Redakteur (m/w/d) in der Abteilung „Cross-Media“ in Teilzeit (50%, derzeit 19,5 Stunden). Die Bezahlung erfolgt bis Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Die Einstellung erfolgt zunächst befristet für 2 Jahre mit der Perspektive der unbefristeten Weiterbeschäftigung bei entsprechender Bewährung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen.

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