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stadtblatt  / 20. Mai 2020 6 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG 1. Satzung zur Änderung der Sat- zung zum Sanierungsgebiet Heidel- berg-Kirchheim – Patton Barracks“ Aufgrund von § 142 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in Ver- bindung mit § 4 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 21. Mai 2019 (GBl. S. 161, 186) geän- dert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 07.05.2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Satzungsänderung Die Satzung über die förmliche Festle- gung des Sanierungsgebietes „Heidel- berg-Kirchheim – Patton Barracks“ vom 30. März 2017 (Heidelberger Stadtblatt vom 10.Mai 2017) wird wie folgt geändert: 1.§ 1 erhält folgende Fassung: „§ 1 Festlegung des Sanierungsgebietes Das Gebiet, welches sich über die Kon- versionsfläche Patton Barracks in Heidel- berg-Kirchheim erstreckt, wird förmlich als Sanierungsgebiet „Heidelberg-Kirch- heim – Patton Barracks“ festgelegt.Die ge- naue Abgrenzung des Sanierungsgebiets ergibt sich aus beigefügtem Lageplan, der Bestandteil dieser Satzung ist. Ergänzend hierzu sind nachfolgend die- jenigen Flurstücke aufgeführt, die vom Sanierungsgebiet erfasst werden: 2788 und 41628 sowie 1888/36, 1888/37, 1888/38, 1888/86, 2716/4, 2790, 2791, 2791/6, 2791/7, 2791/8,2792,2794,2795/3,41576,41597,41640, 41708.“ 2.§ 2 erhält folgende Fassung: „§ 2 Verfahren Die Sanierungsmaßnahme wird im um- fassenden Verfahren durchgeführt.Damit finden gemäß § 152 Baugesetzbuch die besonderen sanierungsrechtlichen Vor- schriften des Dritten Abschnitts (§§ 152 bis 156a Baugesetzbuch) Anwendung.“ 3.§ 3 erhält folgende Fassung: „§ 3 Genehmigungspflichten Die Vorschriften des § 144 Baugesetzbuch über genehmigungspflichtige Vorhaben, Teilungen und Rechtsvorgänge finden Anwendung.“ 4. Die Anlage zu § 1 (Lageplan) erhält die aus dem Anhang zu dieser Änderungssat- zung ersichtliche Fassung. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt gemäß § 143 Absatz 1 Satz 4 Baugesetzbuch mit ihrer Bekannt- machung in Kraft. Heidelberg,den 13.05.2020 gez. Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Jedermann kann die 1. Satzung zur Ände- rung der Satzung zum Sanierungsgebiet „Heidelberg-Kirchheim – Patton Barracks“ im Technischen Bürgeramt einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist seit Diens- tag, 17.März 2020, für Besucher und Besu- cherinnen geschlossen.Der Dienstbetrieb bleibt jedoch aufrechterhalten, so dass eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nach vorhe- riger terminlicher Absprache unter den Telefonnummern 06221 – 58 25150 und 58 25160 oder per E-Mail unter baubera tung@heidelberg.de möglich ist. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden un- beachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeich- neten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennut- zungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb von 1 Jahr nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegen- über der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachver- halts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Die Stadt Heidelberg hat gemäß § 143 Absatz 2 BauGB die Verpflichtung,dem Grundbuchamt die von der Änderung der Satzung zum Sanie- rungsgebiet „Heidelberg-Kirchheim – Patton Barracks“ betroffenen Grundstücke einzeln zu benennen. Das Grundbuchamt hat danach in die Grundbücher der betroffenen Grundstü- cke einzutragen,dass eine Sanierung durchge- führt wird (sogenannter Sanierungsvermerk). Eine Verletzung von Verfahrens- oder Form- vorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Ge- setzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist ge- mäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister demBeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württem- berg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichts- behörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltendmachen. Heidelberg,den 14.05.2020 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Anlage zu § 1 der Satzung (Lageplan): Beim Amt für Baurecht und Denkmalschutz der Stadt Heidelberg ist zum nächstmög- lichen Zeitpunkt eine Stelle als Architektin/Architekt oder Bauingenieurin/Bauin- genieur Fachrichtung Architektur (m/w/d) in der Bauberatung im Technischen Bürgeramt und zur Betreuung des Heidelberger Ge- staltungsbeirates unbefristet zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 11 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Je nach Entwicklung und Ausgestaltung des Aufgabenbereichs ist eine Perspektive nicht ausgeschlossen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse sowie Nachweisen zu Wettbewerbserfolgen, Auszeichnungen und Preisen bis spätestens 14. Juni 2020 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Haupt- und Finanzausschuss Mittwoch,27.Mai 2020,17.30 Uhr, Rathaus,Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Südstadt Mittwoch,27.Mai,18 Uhr,Eichen- dorfhalle,Heidelberger Str.61 Bezirksbeirat Altstadt Donnerstag,28.Mai,Neuer Sit- zungssaal,Rathaus,Marktplatz 10 Hinweis: Aufgrund der Coro- na-Pandemie ist die Zahl der Besucherplätze reduziert. Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen

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