stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 8. April 2020 8 CORONAVIRUS Weiterhin bei Heidelberger Geschäften einkaufen „Heidelberg kauft lokal“ gibt Überblick über Lieferangebote A uf der Internetseite www.hei delberg.de/heidelbergkauftlo kal der städtischen Wirtschaftsför- derung erhalten Interessierte einen Überblick über Geschäfte in Heidel- berg, die ihren Kundinnen und Kun- den ihre Produkte trotz Ladenschlie- ßung zuliefern.Mit der Internetseite greift die Wirtschaftsförderung eine Initiative der Rhein-Neckar-Zeitung auf, die unter www.rnz.de/einzel handel zu finden ist. Viele Betreiberinnen und Betreiber von Geschäften haben sich – wie die Inhaberin der Buchhandlung „Wortreich“ in der Weststadt – dazu entschlossen, ihre Produkte nach Bestellung zu den Kundinnen und Kunden zu liefern. Auch Gastrono- miebetriebe, die Take-Away-/Mit- nahme- oder Lieferservice anbieten, nimmt die Wirtschaftsförderung in die Übersicht mit auf. Heidelberger Geschäfte und Gastro- nomen, die einen Mitnahme- oder Lieferservice anbieten und noch nicht online in der Übersicht auf- genommen sind, können sich mit Informationen per E-Mail an die städtische Wirtschaftsförderung wenden. Alle Wochenmärkte sind geöffnet. Der Samstagsmarkt in Rohrbach ist auf den Kerweplatz umgezogen. red www.heidelberg.de/ heidelbergkauftlokal newsletter.wirtschaftsförderung @ heidelberg.de Damit ihre Kunden trotz Corona weiter lesen können, liefert Bettina Heuer, Inhaberin der Buchhandlung „Wortreich“ bestellte Bücher mit dem Fahrrad aus. ( Foto Rothe) Ämter und Einrichtungen sind weiterhin eingeschränkt erreichbar Alle Bürgerämter und die Kfz-Zulassungsstelle telefonisch und per E-Mail erreichbar A ufgrund der Coronavirus-Pan- demie hat die Stadtverwaltung Heidelberg alle Verwaltungsgebäude geschlossen. Die Bürgerämter in den Stadtteilen sowie die Zulassungs- und Führerscheinstelle sind nur tele- fonisch erreichbar: Montag von 8 bis 12 Uhr, Dienstag bis Donnerstag von 8 bis 16 Uhr und Freitag von 8 bis 12 Uhr. Der Kontakt ist zudem jederzeit per E-Mail oder schriftlich möglich. 06221 58-47980 (Zentrale) buergeramt@heidelberg.de 06221 58-43700 (Zulassungsstelle) kfz-zulassungen@heidelberg.de 06221 58-13444 (Führerscheinstelle) fuehrerscheinstelle@heidelberg.de Persönliche Terminvereinbarung sind nur in dringenden und unauf- schiebbaren Fällen möglich. Viele Anliegen können auch rund um die Uhr über das digitale Ange- bot erledigt werden. Die Online-Ser- vices sind zu finden unter www.heidelberg.de/formulare Standesamt An Trauungen können derzeit nur noch das Brautpaar selbst und ein Standesbeamter teilnehmen. Für die Anzeige von Geburten (Un- terlagen per Post oder in den Rat- hausbriefkasten) und Sterbefällen ist das Standesamt geöffnet. Für Bestatter gibt es einen Schalter am Rathaus neben dem Haupteingang. Er ist Montag bis Freitag zwischen 8.30 und 11 Uhr besetzt. Für Notfälle außerhalb dieser Zeiten melden sich Bestatter bitte telefonisch. 06221 58-18550 Stadtwerke Die Stadtwerke bitten darum, den Online-Service für An- und Um- meldungen oder die Übermittlung von Zählerständen zu nutzen. Die persönliche Ablesung der Zähler ist derzeit weitgehend eingestellt. Das Kundenzentrum ist telefonisch er- reichbar Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr,und donnerstags 8 bis 18 Uhr. www.swhd.de/ online-kundenservice 0800 513-5132 (Tarife, Verträge An- und Ummeldungen etc.) 0800 369-2255 (Hausanschlüsse, Zähler, Ablesungen etc.) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de Geänderte Müllabfuhr um Ostern Trotz der Corona-Pandemie leert die Müllabfuhr die Behäl- ter wie üblich. Die Abholtermi- ne verschieben sich aufgrund der Osterfeiertage von ›› Freitag, 10., auf Dienstag, 14. April, ›› Montag, 13., auf Mittwoch, 15. April, ›› Dienstag, 14., auf Donnerstag, 16.April, ›› von Mittwoch, 15., auf Freitag, 17.April, ›› Donnerstag,16.,auf Samstag,18. April, ›› Freitag,17. aufMontag,20.April, ›› von Montag, 20., auf Dienstag, 21.April, ›› von Dienstag,21.,auf Mittwoch, 22.April, ›› Mittwoch, 22., auf Donnerstag, 23.April, ›› Donnerstag, 23., auf Freitag, 24. April, ›› Freitag,24.,auf Samstag,25. April. www.heidelberg.de/abfall Neckarwiese bleibt gesperrt Strengere Regeln auch für andere Grünanlagen Die Stadt Heidelberg hat mit einer neuen Allgemeinverfügung die Re- gelungen für die öffentlichen städ- tischen Grünanlagen verschärft. Für die Neckarwiese gilt demnach nun ein unbeschränktes Aufenthaltsver- bot, das insbesondere das Betreten, Verweilen und Lagern umfasst. Für alle anderen städtischen Grünan- lagen gilt ein beschränktes Aufent- haltsverbot: Hier wird die Nutzung auf das Durchlaufen (beispielsweise Spazierengehen, Joggen, Ausführen von Hunden) und auf die durch die Stadt zur Verfügung gestellten Bän- ke unter Beachtung der Vorgaben der Corona-Verordnung (insbeson- dere 1,5 Meter Abstand, Kontaktver- bot) beschränkt. Jegliches Nieder- lassen, Lagern oder Verweilen ist untersagt. Die zusätzlichen Maßnahmen für diese in der Regel besonders beleb- ten Orte wurden getroffen,weil dort die Durchsetzung von Kontaktver- boten besonders schwer zu kontrol- lieren und durchzusetzen sind. Der vollständige Text der Vefügung steht in diesem Stadtblatt auf Seite 7.

RkJQdWJsaXNoZXIy NTc3MjYx