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stadtblatt  / 1. April 2020 7 CORONAVIRUS / BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit @heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Nathalie Pellner (pen), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 ALLGEMEINVERFÜGUNG Die Stadt Heidelberg als untere Forstbehörde verfügt für Bereiche des Stadtwaldes auf dem Heiligenberg und demMichelsberg folgende Waldsperrung: 1. Das Betreten des sich aus der Anlage zu dieser Verfügung ergebenden Teils des Stadtwaldes (rote Umrandung) ist in der Zeit vom 30.April 2020, ab 14.00 Uhr, bis zum 1.Mai 2020, bis 6.00 Uhr,verboten. Ausgenommen von der Waldsperrung sind Mitarbeitende der Stadt Heidel- berg,des Polizeipräsidiums,der Freiwilligen Feuerwehr,der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerkes, sowie jeweils die von ihnen Beauftragten. 2. Die sofortige Vollziehung der verfügtenWaldsperrung wird angeordnet. 3. Die Entscheidung ergeht vonAmts wegen im öffentlichen Interesse gebüh- renfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wi- derspruch bei der Stadt Heidelberg, Landschafts- und Forstamt, Weberstra- ße 7, 69120 Heidelberg oder beim Regierungspräsidium Freiburg,Abteilung 8 Forstdirektion,Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg erhoben werden. Tillmann Friederich,Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg Diese Allgemeinverfügung und ihre vollständige Begründung kann bei der Stadt Heidelberg – Landschafts- und Forstamt, Weberstraße 7, 69120 Heidel- berg, während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Anlage zur Allgemeinverfügung „Waldsperrung“ 30.April,ab 14 Uhr bis 1.Mai 2020, 6 Uhr Corona: Testzentrum des Gesundheitsamtes in Heidelberg Testung am Kirch- heimer Messplatz nach Zuweisung durch das Gesundheitsamt A uf dem Messplatz im Stadtteil Kirchheim ist ein neues Ab- strichzentrum eingerichtet worden, das am vergangenen Donnerstag, 26. März, seinen Betrieb aufgenommen hat. Dort können Personen getestet werden, bei denen ein Verdacht be- steht,dass sie sichmit demCoronavi- rus infiziert habenkönnten.Betreiber des Zentrums ist das Gesundheitsamt des Rhein-Neckar-Kreises, das auch für Heidelberg zuständig ist. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner hat die Aufbauarbeiten am 25.März besichtigt und allen Beteilig- ten gedankt: „Es ist sehrwichtig,dass wir in der momentanen Situation genügend Testkapazitäten aufbau- en. Je früher die Krankheit erkannt wird, umso besser können Patien- ten behandelt werden. Daher war es für uns selbstverständlich, dass wir bei der Standortsuche für ein weite- res Abstrichzentrum helfen und mit dem Messplatz nun auch ein geeig- netes Gelände zur Verfügung haben. Die ganze Region arbeitet im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavi- rus eng zusammen und ich bedanke mich bei allen,die hier anpacken und helfen“,soWürzner. Das Zentrum ist eine Kombination aus Drive In/Walk In: Somit können die zu testenden Menschen sowohl mit dem Auto – wie im Abstrich- zentrum in Schwetzingen – als auch zu Fuß oder mit dem Rad anreisen. Das nicht öffentlich zugängliche Test-Center besteht aus fünf Contai- nern samt mobiler Toilettenanlage. Es wird vorerst täglich von 8 bis 16 Uhr geöffnet sein.Zutritt erhalten al- lerdings nur Personen, die nach vor- heriger telefonischer Zuweisung des Gesundheitsamtes einen Code erhal- ten haben.Wer befürchtet,sich ange- steckt zu haben, erreicht die Hotline des Gesundheitsamts täglichvon 7.30 bis 19 Uhr unter der Telefonnummer 06221 522-1881. red Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner (2. v.r.) vergangene Woche bei den Auf- bauarbeiten des neuen Testzentrums am Kirchheimer Messplatz ( Foto Rothe) KEINE FEIER ZUR WALPURGIS- NACHT AUF DEN 1. MAI Auf der Thingstättewird es auch 2020 keine sogenannte Walpurgisnacht- feier geben. Die Stadt hat seit dem Jahr 2018 mit dem Waldbetretungs- verbot Konsequenzen aus mehreren sicherheitsrelevanten Vorfällen ge- zogen (siehe Bekanntmachung unten) .

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