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stadtblatt  / 6. November 2019 10 ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Box- berg „Zentrum am Boxbergring“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. Okto- ber 2019 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Bau- gesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich zwischen dem Boxbergring und dem Haselnussweg einen Bebauungsplan aufzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüb- lich bekannt gemacht. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB Der Bebauungsplan wird als Bebau- ungsplan der Innenentwicklung im be- schleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt Auf die Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Absatz 4 BauGB wird verzichtet. Ziele der Planung Das Ziel des Bebauungsplans ist es in der Erdgeschossebene des „Iduna-Centers“ Wohnungen, Ferienwohnungen, Be- herbergungsbetriebe, Vergnügungsstät- ten, Spielstätten und Wettbüros auszu- schließen, um das Einkaufszentrum als zukunftsfähiges Nahversorgungs- und Dienstleistungszentrum zu sichern. In den Obergeschossen gilt es in diesem Zuge Wohnnutzungen allgemein zulässig zu er- klären, da diese bislang nicht Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplans sind. Heidelberg,den 22.Oktober 2019 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Flurbereinigung Sandhausen (Hardtbach) ,Az.: 52.04-2795-E 8, Rhein-Neckar-Kreis Ankündigung der Vermessung und Abmarkung der neuen Flurstücke nach dem Flurbereinigungsplan vom 17.04.2019 vom 21.10.2019 . Im Flurbereinigungsverfahren Sandhau- sen (Hardtbach) wird das Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Amt für Flurneuord- nung, ab dem 28.10.2019 bis Abschluss der Arbeiten Vermessungs- und Abmar- kungsarbeiten durchführen. Es werden alle im Flurbereinigungsplan sowie die in den Widerspruchsverhand- lungen vereinbarten, abgemarkt darge- stellten Grenzpunkte der neuen Flurstü- cke abgemarkt. Dazu finden Vermessungsarbeiten auf den Flurstücken durch Mitarbeiter des Amtes für Flurneuordnung statt. Es werde Grenz- zeichen eingebracht. Eine Abmarkung unterbleibt, wenn das Grenzzeichen nicht ordnungsgemäß eingebrachtwerden kann oder nicht zumutbar ist § 6 Abs. 3 Vermes- sungsgesetz (VermG) und Nr. 262 VwVLV. Die Flurstückeigentümer können bei den Vermessungsarbeiten anwesend sein. DieMitarbeiter desAmtes für Flurneuord- nung sind nach dem Flurbereinigungs- gesetz § 35 und dem Vermessungsgesetz § 17 Abs. 1 berechtigt, Flurstücke zur Ver- messung zu betreten und Vermessungs- zeichen einzubringen. Die Vermessungs- zeichen sind und bleiben Eigentum des Landes Baden-Württemberg. Die Grundstückseigentümer und Erbbau- berechtigte sind nach § 18 Abs. 2 (VermG) verpflichtet, Vermessungs- und Grenz- zeichen ohne Entschädigung zu dulden und die oberirdisch angebrachten Ver- messungs- und Grenzzeichen erkenn- bar zu halten. Wer vorsätzlich oder fahr- lässig Vermessungs- oder Grenzzeichen unkenntlich macht, beschädigt oder entfernt und nicht unverzüglich die Be- hebung des Schadens beantragt, handelt nach § 19 (VermG) ordnungswidrig. gez.Reiner Kremer Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Amt für Flurneuordnung 74889 Sinsheim,Muthstraße 4 Telefon 07261-9466-5400 Telefax 07261-9466-5454 E-Mail: flurneuordnungsamt@ rhein-neckar-kreis.de BEKANNTMACHUNG Der Kehrbezirk Heidelberg Nr. 1 wird seit dem01.10.2019 von dembevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger Robin Geschwill, wohnhaft in der Plankstadter Straße 18 in 68775 Ketsch verwaltet.Herr Geschwill ist unter der Telefonnummer 06202/9269074 zu erreichen. Der Kehrbezirk umfasst hauptsächlich Gebiete der Stadtteile Neu- enheim und Handschuhsheim. BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018 Die Gesellschaft für Grund- und Haus- besitz mbH (GGH), Heidelberg, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Konzernjahresabschlus- ses für das Geschäftsjahr 2018 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Konzern- jahresabschluss und Konzernlagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsver- merk erteilt. InderGesellschafterversammlungderGGH am 24. Oktober 2019 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Konzern- jahresabschluss und Konzernlagebericht festzustellen. Die Gesellschafterversamm- lung beschloss, den Bilanzgewinn in Höhe von 5.705.275,81 € aufzuteilen und die Höhe von 4.705.275,81 € anderen Gewinnrückla- gen zuzuführen und 1.000.000,00 € auf Ge- winn vorzutragen. Konzernjahresabschluss und Konzernla- gebericht liegen von Montag, den 11. No- vember 2019 bis Dienstag, den 19. Novem- ber 2019 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der GGH, Bergheimer Str. 109, Heidelberg, zur Ein- sichtnahme offen. GGH,Gesellschaft für Grund- und Haus- besitz mbH Bergheimer Str. 109, 69115 Heidelberg ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Rohrbach–Felix-Wankel-Str.17-21 Mit diesem vorhabenbezogenen Bebau- ungsplan soll die Möglichkeit zur Errich- tung von drei Wohngebäuden geschaffen werden. Ziele der Planung Die vorgesehene Nutzungsart Wohnen ist nach dem derzeit rechtskräftigen Be- bauungsplan auf den dafür vorgesehenen Grundstücken nicht möglich, so dass der Bebauungsplan durch den aufzustellen- den vorhabenbezogenen Bebauungsplan ersetzt werden soll. Die Grenze des Geltungsbereichs des vor- habenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 17. Ok- tober 2019 dem Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans in der Fassung vom 12.08.2019 (mit redaktionellen Än- derungen im Außenanlagenplan vom 31.10.2019) zugestimmt und den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans und die örtlichen Bauvorschriften für den Bereich „Felix-Wankel-Str. 17-21“ ein- schließlich Begründung, jeweils in der Fassung vom 12.08.2019, gebilligt sowie die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Ab- satz 2 BauGB beschlossen.Der vorhaben- bezogene Bebauungsplan wird als Be- bauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt. Auf die Durchfüh- rung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Ab- satz 4 BauGB wird verzichtet. Öffentliche Auslegung Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften, die Entwurfs- begründung, den Entwurf des Vorhaben- und Erschließungsplans jeweils in der Fassung vom 12.08.2019 sowie das Schall- gutachten vom 10.10.2019 (aktualisierte Fassung der schalltechnischen Untersu- chung vom 13.08.2019), das Bodengutach- ten vom 04.12.2017 und das Baugrundgut- achten vom 26.06.2019 in der Zeit vom 14.November 2019 bis einschließlich 13.Dezember 2019 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg und im Internet unter www. heidelberg.de/bekanntmachungen ein- zusehen. Im Einzelnen liegen folgende Gutachten vor: ›› Schalltechnische Untersuchung vom 10.10.2019 (aktualisierte Fassung der schalltechnischen Untersuchung vom 13.08.2019) ›› Umwelttechnische Untersuchung des Bodenmaterials vom 04.Dezember 2017 ›› Baugrundgutachten vom 26.Juni 2018 Die DIN-Normen, auf die in den Festset- zungen des Bebauungsplans Bezug ge- nommen wird, werden zur Einsichtnah- me bereitgehalten. In den ausgelegten Planunterlagen wer- den folgende umweltrelevanten Themen behandelt: Schutzgut Thematischer Bezug Tiere Insektenschutz (Lichtim- missionen,Anpflanzungen, Dachbegrünung), Vogelschutz (Vogelschutz- glas,Nistgelegenheiten im Rahmen von Anpflanzungen) Pflanzen Gestaltung der Grün- flächen,Baumpflan- zungen,Verwendung heimischer Pflanzen, Dachbegrünung,Begrü- nung der Tiefgarage Boden Innenentwicklung, Wiedernutzbarmachung, Geotechnik, Boden- verunreinigungen Wasser Wasserschutzgebiet, Niederschlagswasser- rückhaltung Mensch Schallschutz (Immissionen aus Straßen- und Schienen- verkehr und Gewer- belärm),passive Schallschutzmaßnahmen Klima Erneuerbare Energien, Solarenergie,Fernwärme, Baumpflanzungen Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift imTech- nischen Bürgeramt sowie im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebau- ungsplan unberücksichtigt bleiben. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öff- nungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221-5823182 erteilt. Heidelberg,den 31.10.2019 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNGEN

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