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stadtblatt  / 23. Oktober 2019 10 BEKANNTMACHUNG Erste Verordnung zur Änderung der Sperrzeitverordnung 2018 vom 17.10.2019 Auf Grund von § 18 des Gaststättengeset- zes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. November 1998 (BGBl. I S. 3418), der zuletzt durch Gesetz vom 21. Juni 2005 (BGBl.I S.1666) geändert worden ist, und § 11 der Gaststättenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18.Februar 1991 (GBI.S.195; ber.GBI.1992 S.227),der zuletzt durchVerordnung vom 5. Dezember 2000 (GBl. S. 730) geändert worden ist, verordnet der Gemeinderat der Stadt Heidelberg: Artikel 1 Änderung der Sperrzeit- verordnung § 1 der Sperrzeitverordnung vom 24. Juli 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 01. August 2018) wird wie folgt ge- fasst: „§ 1 Sperrzeitregelung Im Geltungsbereich dieser Rechts- verordnung beginnt die Sperrzeit ab- weichend von § 9 Absatz 1 der Gast- stättenverordnung für Schank- und Speisewirtschaften sowie für öffentli- che Vergnügungsstätten in der Nacht zum Montag, zum Dienstag, zum Mitt- woch,zum Donnerstag und zum Freitag um 1 Uhr und in der Nacht zum Sams- tag, zum Sonntag und zu einem gesetz- lichen Feiertag in Baden-Württemberg um 4 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Rechtsverordnung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntma- chung in Kraft. Heidelberg,den 17.10.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg oder auf- grund dieses Gesetzes beim Zustande- kommen dieser Verordnung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öf- fentlichkeit der Sitzung, die Genehmi- gung oder die Bekanntmachung der Verordnung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ab- lauf eines JahresnachBekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Be- schluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung be- gründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Ver- letzung geltend machen. BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor- schriften Neuenheim-Mitte – Teilbe- reich 1 Ladenburger Straße/Werder- straße / Schröderstraße / Lutherstraße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 28.04.2016 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetz- buch (BauGB) beschlossen, für das Ge- biet „Quinckestraße bis Bergstraße“ in Neuenheim-Mitte einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 11.05.2016 im „stadtblatt“ ortsüblich bekannt gemacht. Das Plangebiet wird in Teilbereichen be- arbeitet. Ein Teilbereich ist das Gebiet zwischen Ladenburger Straße, Werder- straße, Schröderstraße und Lutherstra- ße. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvor- schriften ist dem abgedruckten Lage plan zu entnehmen. Frühzeitige Öffentlichkeits- beteiligung Die Ziele und Zwecke der Planung, vor- handene Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen nunmehr im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteili- gung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen eines Erörterungs- termins am Montag,4.November 2019 um 18 Uhr im Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstr.18,69120 Neuenheim öffentlich erläutert werden. Im An- schluss besteht Gelegenheit zur Äuße- rung und Erörterung. Es wird darauf hingewiesen, dass Behör- den und sonstige Träger öffentlicher Be- lange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt ist, ebenfalls zum Er- örterungstermin eingeladen sind. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Planunterlagen vom 28.10.2019 bis ein- schließlich 29.11.2019 im Internet unter www.heidelberg.de/bekanntmachun gen und im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1 69117 Heidelberg Öffnungszeiten Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Außerhalb der Öffnungszeiten werden Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten unter der Telefon- nummer 06221-58 23100 erteilt. Anregungen zur Planung können schriftlich oder mündlich zur Nieder- schrift während der Informationsveran- staltung sowie während der Auslegungs- frist im Technischen Bürgeramt und im Internet vorgebracht werden. Heidelberg,den 17.10.2019 Stadt Heidelberg Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG DES REGIE- RUNGSPRÄSIDIUMS KARLSRUHE Gewässerschau 2019 am Land- graben (Leimbachgebiet) Das Regierungspräsidium Karlsruhe – Landesbetrieb Gewässer führt gem. § 32 Abs. 6 und § 75 Wassergesetz Ba- den-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 40 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) am Donnerstag, den 07.November 2019 eine Gewässerschau am Landgraben durch. Für den Teil des Landgrabens auf der Gemarkung Heidelberg findet diese Gewässerschau ab 11:00 Uhr statt. Der Treffpunkt ist das Abwasser-Hebewerk Sandhausen (Freiwillige Feuerwehr Sandhausen). Heidelberg,den 09.10.2019 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde- STANDPLÄTZE AUF DEN WOCHENMÄRKTEN WERDEN VERGEBEN Für das kommende Jahr werden wieder die Standplätze auf denWochenmärkten vergeben. Falls Sie sich für einen Stand- platz im Jahr 2020 bewerben möchten, bitten wir Sie, das beiliegende Formular dafür zu nutzen und dieses vollständig ausgefüllt und unterschrieben bis spä- testens 31.10.2019 an uns zurückzusen- den. Zusätzlich wollen wir Sie bitten, wenn Sie mit einem Verkaufsmobil und/oder mit einem Verkaufsanhänger den Wo- chenmarkt beschicken wollen, uns eine Kopie des KFZ-Scheins oder der Zulassungsbescheinigung Teil I mit dem Bewerbungsbogen zukommen zu lassen. Später eingehende Bewerbungen kön- nen nur dann berücksichtigt werden, wenn noch Marktstandplätze vorhan- den sind und Ihr Angebot nicht bereits in ausreichender Menge auf dem Wo- chenmarkt berücksichtigt wurde. Die aktuellen Gebühren für die Wochen- märkte sind unten aufgeführt,der Strom wird nach Verbrauch abgerechnet. Neuenheim und Handschuhsheim: 2,50 € je Meter amMarkttag Wilhelmsplatz und Friedrich-Ebert- Platz (Mo-Mi) 2,02 € je Meter amMarkt- tag Bahnstadt,Wilhelmsplatz, Friedrich-Ebert-Platz und Alt- stadt-Marktplatz 2,21 € je Meter amMarkttag Sonstige Plätze 2,02 € je Meter amMarkttag Tisch- und/oder Ständergebühren je 1,15 € amMarkttag BEZIRKSBEIRAT ZIEGELHAUSEN Einladung zur Sitzung des Bezirks- beirates Ziegelhausen am Mittwoch, 23.10.2019, um 18:00 Uhr, Bürgerbe- gegnungsstätte Peterstal, Wilhelms- felder Straße 107, 69118 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Einführung in die Arbeit des Bezirks- beirates 3 Benennung der ordentlichen sowie der stellvertretenden Kinderbeauftrag- ten im Stadtteil Ziegelhausen, Persön- liche Vorstellung der Bewerberinnen, hier: Anhörung von Frau Daniela von Dahl und Frau Svenja Schwarz nach § 33 Absatz 4 Gemeindeordnung in Verbin- dung mit § 3 Absatz 4 Geschäftsordnung für Bezirksbeiräte, Beschlussvorlage 3.1 Persönliche Vorstellung der Bewer- berinnen Frau Daniela von Dahl und Frau Svenja Schwarz 4 Einrichtung eines Infopunktes am Ebert-Platz, Antrag aus der Mitte des Bezirksbeirates 4.1 Einrichtung eines Infopunktes am Ebert-Platz, Informationsvorlage 5 Geförderter Breitbandausbau – Sach- standbericht für die 1. Ausbauwelle in Schlierbach und Ziegelhausen, Infor- mationsvorlage 6 Verschiedenes Nicht öffentliche Sitzung 1 Wahl der Kinderbeauftragten sowie der stellvertretenden Kinderbeauftrag- ten im Stadtteil Ziegelhausen BEZIRKSBEIRAT SÜDSTADT UND WESTSTADT Einladung zur Sondersitzung Be- zirksbeirat Südstadt und Weststadt am Donnerstag, 24.10.2019, um 18:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Zimmer 0.06,Marktplatz 10, 69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Fragestunde 2 Schulcampus Mitte, Antrag von: GAL/ HD P&E 2.1 Schulcampus Mitte – Vergabe zur Entwicklung von Szenarien im Rahmen eines Werkstattverfahrens und Durch- führung eines städtebaulichen Wett- bewerbs unter Beteiligung der Bürger- schaft, Beschlussvorlage 3 Verschiedenes BEKANNTMACHUNGEN

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