stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 18. September 2019 10 BEKANNTMACHUNGEN gischer Wechselbeziehungen und für die Verbesserung des Zusammenhangs des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 entsprechend eine enorme Bedeu- tung zu. Der Biotopverbund ermöglicht zugleich Ausweich- und Wanderungsbe- wegungen von Populationen klimasensi- bler Arten, die infolge des erwarteten Kli- mawandels notwendig sind.Die Ursachen des Artenschwundes, der übermäßige Einsatz von Pflanzenschutz- und Dünge- mitteln sowie die strukturelle Verarmung der Landschaft kommen überwiegend im Offenland zum Tragen. Der gegenwärtige Rückgang der Biodiversität ist in seiner Dramatik deshalb hauptsächlich in land- wirtschaftlich geprägten sowie aquati- schen Lebensräumen zu beobachten. Die gesetzlichen Regelungen zur Schaffung eines Biotopverbundes berücksichtigen dies bisher nicht ausreichend. Eine wirk- same Sicherung des Biotopverbundes er- fordert eine flächendeckende planerische Sicherung des Biotopverbundes. Zu 4.: § 33a Erhalt von Streuobstbeständen Obstbaumwiesen, Obstbaumweiden oder Obstbaumäcker sind von besonderer Be- deutung als Lebensraum für besonders geschützte Arten. Sie sind eine besondere Form der Kulturlandschaft. Baden-Würt- temberg trägt im Vergleich zu anderen Bundesländern eine europaweite Ver- antwortung für diese Kulturlandschafts- lebensräume. Streuobstwiesen befinden sich zumeist in Ortsrandlage, ein Schutz- bedarf resultiert daher aus der Inan- spruchnahme für Bebauungen. Für einen wirksamen Schutz wurden vergleichs- weise strenge Anforderungen an den Ausgleich und damit gleichzeitig an die Möglichkeit der Erteilung einer Ausnah- me vom gesetzlichen Biotopschutz formu- liert. Es soll für Streuobstbestände analog zu § 9 WaldG Baden-Württemberg ein Er- haltungsgebot gelten. Dies wurde bereits 1983 von der Landesanstalt für Umwelt (LfU) in der Veröffentlichung „Schutz von Streuobstbeständen“ vorgeschlagen. Zu 5.: Neufassung des § 34 Die nun aufgeführten Schutzgebiete ha- ben alle eine Naturschutzfunktion und sind bedeutsam für den Erhalt der Arten- vielfalt. Pestizide sind toxisch und tragen maßgeblich zum Artensterben bei. Auch in Schutzgebieten nimmt das Artenster- ben drastische Ausmaße an. So wurde in der Studie: „More than 75 per-cent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas“ nachgewiesen, dass zwischen den Jahren 1989 und 2015 die Biomasse von Fluginsekten in Schutzge- bieten in Deutschland um mehr als 75 % zurückgegangen ist. Pestizide wirken sich in vielfacher Hin- sicht auf Lebensräume,Pflanzen und Tiere aus. Direkte Folgen sind tödliche Auswir- kungen auf vermeintliche Schädlinge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderen Tieren und Pflanzen. Die Reduktion des Vorkommens einzelner Arten wirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf an- dere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaffen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Mo- nokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das einge- spielte Gleichgewicht.Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die bio- logische Vielfalt aus dem Bündel an Ein- flussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in einer 2010 ver- öffentlichten, europaweiten Studie deut- lich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Intensivierung hatte der Gebrauch von Insektiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkun- gen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur erhalten werden, wenn die Verwendung von solchen Mit- teln in großen Teilen der Landwirtschaft auf ein Minimum beschränkt wird (Geiger u.a. 2010: „Persistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control potential on European farmland“). Zu den gleichen einschlägigen Ergeb- nissen kommt eine große internationale Überblicksstudie der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmittelproduktion (IPBES 2016). Zu 6.: Änderung des § 71 Um den Betroffenen eine Anpassung zu ermöglichen, wird eine Übergangsfrist eingeführt. Zu 7.: Aufgrund der Gesetzesänderung ist die Inhaltsübersicht entsprechend anzu- passen. Zu Artikel 2: Änderung des Landwirt- schafts- und Landeskulturgesetzes Einfügung der §§ 2a und 2b § 2a Die ökologische/biologische Produktion bildet ein Gesamtsystem der landwirt- schaftlichen Betriebsführung und der Le- bensmittelproduktion, die u.a. auf beste umweltschonende Praktiken, ein hohes Maß der Artenvielfalt und den Schutz der natürlichen Ressourcen abzielt (Er- wägungsgrund (1) zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007). Ein auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 betriebener ökologischer Landbau ist unter anderem aufgrund der strengen Beschränkung des Einsatzes von Pestiziden schonender für die Artenviel- falt (Sanders, Hess (2019): „Leistungen des ökologischen Landbaus für Umwelt und Gesellschaft“). Um dem Insektensterben wirksam gegenzusteuern wird das Ziel festgelegt, den Anteil der ökologischen Landwirtschaft stetig auszubauen, wobei bis zum Jahr 2025 mindestens 25 %, bis 2035 mindestens 50 % der landwirtschaft- lichen Flächen gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus gemäß der Verordnung (EG) Nr. 834/2007 und des Ge- setzes zur Durchführung der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus (Öko-Landbau- gesetz – ÖLG) in der jeweils gültigen Fas- sung bewirtschaftet werden sollen. § 2b Pestizide wirken sich in vielfacher Hin- sicht negativ auf Lebensräume, Pflanzen und Tiere aus.Direkte Folgen sind tödliche Auswirkungen auf vermeintliche Schäd- linge – aber auch „Kollateralschäden“ an anderenTieren und Pflanzen.Die Redukti- on des Vorkommens einzelner Artenwirkt sich indirekt über die Nahrungskette auf andere Lebewesen aus und nimmt ihnen die Lebensgrundlage. Gleichzeitig schaf- fen Pestizide Formen der Landwirtschaft, die natürliche Lebensräume zerstören: Monokulturen, enge Fruchtfolgen oder nicht heimische Früchte zerstören das eingespielte Gleichgewicht. Es ist nicht einfach, den Einfluss von Pestiziden auf die biologische Vielfalt aus dem Bündel an Einflussfaktoren herauszufiltern. Dass dieser Einfluss groß ist, wurde in ei-ner 2010 veröffentlichten, europaweiten Stu- die deutlich: Von dreizehn untersuchten Faktoren der landwirtschaftlichen Inten- sivierung hatte der Gebrauch von Insek- tiziden und Fungiziden die schädlichsten Auswirkungen auf die Biodiversität. Die Artenvielfalt in Europa kann also nur er- halten werden,wenn die Verwendung von Mitteln in großen Teilen der Landwirt- schaft auf ein Minimum beschränkt wird. Deshalb muss der Einsatz von Pestiziden reduziert werden (Geiger u.a. 2010: „Per- sistent negative effects of pesticides on biodiversity and biological control poten- tial on European farmland“). Zu den glei- chen einschlägigen Ergebnissen kommt eine große internationale Überblicksstu- die der Vereinten Nationen zur Rolle der Insekten als Bestäuber in der Lebensmit- telproduktion (IPBES 2016). Zu Artikel 3: Inkrafttreten Die Bestimmung regelt das Inkrafttre- ten.“ Heidelberg,den 18.09.2019 Prof.Dr.Eckart Würzner Kreisabstimmungsleiter FAHRGASTBEIRAT Die nächste öffentliche Sitzung des Fahr- gastbeirates findet statt am Dienstag, 24.09.2019, um 18 Uhr im Raum 001, Palais Graimberg,Kornmarkt 5,69117 Heidelberg. BEIRAT VON MENSCHEN MIT BEHINDERUNGEN Einladung zur Sitzung des Beirates von Menschen mit Behinderungen amMon- tag, 23.09.2019, 17 Uhr, Neuer Sitzungs- saal,Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Begrüßung durch Herrn Bürgermeister Dr.Gerner 2 Verabschiedung der ausscheidenden Mitglieder 3 Verpflichtung der neu berufenen Mit- glieder auf die gewissenhafte Erfüllung der Amtspflichten 4 Wahl der/des Vorsitzenden des bmb; 4.1 Wahl der/des ersten stellvertretenden Vorsitzenden; 4.2 Wahl der/des zweiten stellvertretenden Vorsitzenden 5 Wahl der ordentlichen und der stell- vertretenden beratenden Mitglieder für die gemeinderätlichen Ausschüsse: 5.1 Ausschuss für Soziales und Chancen- gleichheit; 5.2 Jugendhilfeausschuss; 5.3 Bau- und Umweltausschuss; 5.4 Stadtent- wicklungs- und Verkehrsausschuss; 5.5 Ausschuss für Bildung und Kultur 6 Wahl von zwei Mitgliedern für die bmb-interne Finanzkommission 7 Beschluss über die Durchführung und Finanzierung einer Klausurtagung vom 24.1. bis 26.1.2020 in der Manfred-Sau- er-Stiftung in Lobbach 8 Verschiedenes JUGENDHILFEAUSSCHUSS Einladung zur Sitzung des Jugendhilfe- ausschusses am Dienstag, 24.09.2019, um 16:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Entwicklung der erzieherischen Hilfen und Eingliederungshilfen in Heidelberg – Kreisbezogene Analyse durch den KVJS, Zuziehung von Frau Kathrin Kratzer als Vertreterin des KVJS oder Stellvertreter, Beschlussvorlage 1.1 Entwicklung der er- zieherischen Hilfen und Eingliederungs- hilfen in Heidelberg,Informationsvorlage 2 Begleitforschung zur Jugend-/Schul- sozialarbeit 2002 - 2018, Zuziehung von Sachverständigen,hier: Herr Prof.Dr.med. univ. Franz Resch als Direktor der Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Herr Dr. Johann Haffner, Projektleiter, Be- schlussvorlage 2.1 Begleitforschung zur Jugend-/Schulsozialarbeit 2002 - 2018, In- formationsvorlage 3 Kindertageseinrichtungen: Entlastung von Familien und Änderung der Örtlichen Vereinbarung,Beschlussvorlage 4 Kinderschutzbund Heidelberg - Mietzu- schuss für die Kleiderstube in Bergheim, Beschlussvorlage 5 Antrag des Dokumentations- und Kul- turzentrums Deutscher Sinti und Roma e.V. auf Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe/Träger der außerschulischen Jugendbildung,Beschlussvorlage 6 Kinderbeauftragte im Stadtteil Em- mertsgrund,Beschlussvorlage 7 Änderung der Spielplatzsatzung, Be- schlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1 Vertraulicher Tagesordnungspunkt AUSSCHUSS FÜR SOZIALES UND CHANCENGLEICHHEIT Einladung zur Sitzung des Ausschus- ses für Soziales und Chancengleichheit am Dienstag, 24.09.2019, um 19:00 Uhr, Neuer Sitzungssaal,Marktplatz 10,69117 Heidelberg. Tagesordnung der öffentlichen Sitzung 1 Schlüssiges Konzept zur Berechnung der Kosten der Unterkunft nach dem SGB II und SGB XII, hier: Erfahrungsbericht, In- formationsvorlage 2 Gewährung eines Investitionskostenzu- schusses für Ersatzbeschaffungen in den SeniorenzentrenWieblingen (9.200 €) und Ziegelhausen (12.320 €),Beschlussvorlage 3 Frauen helfen Frauen e.V., 1. Gewährung eines zinslosen Darlehens in Höhe von 70.200 € für die Dachsanierung des Frau- enhauses Heidelberg, 2. Bereitstellung au- ßerplanmäßiger Mittel,Beschlussvorlage 4 Gewährung eines Zuschusses an das Dia- konische Werk für das Projekt „Sprachmitt- ler-Netzwerk“,Beschlussvorlage 5 Mitgliedschaft Heidelbergs im Rainbow Cities Network, Antrag von B‘90/Grünen, LINKE/PIRATEN 5.1 Mitgliedschaft Hei- delbergs im Rainbow Cities Network, In- formationsvorlage 6 Beratung, Diskriminierungsschutz und Empowerment für lesbische, schwule, bi- sexuelle, transsexuelle, transgender, in- tersexuelle und queere (lsbttiq) Menschen in Heidelberg – Zuschuss an PLUS.Psycho- logische Lesben- und Schwulenberatung Rhein-Neckar e.V.,Beschlussvorlage Nicht öffentliche Sitzung 1-2 Vertrauliche Tagesordnungspunkte

RkJQdWJsaXNoZXIy NDI3NTI1