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Transparente Lebensmittelüberwachung: Erhebliche Verstöße werden ab September 2012 veröffentlicht

Mehr Sicherheit beim Kauf von Lebensmitteln und beim Restaurantbesuch: Die Lebensmittelüberwachung wird durch die Verbesserung der Informationsrechte ab 1. September 2012 transparenter.

Sandra Großkopf prüft im Kühlhaus eines  Restaurants die Temperatur der Fleischspieße
Sandra Großkopf prüft im Kühlhaus eines Heidelberger Restaurants die Temperatur der Fleischspieße. (Foto: Rothe)

Die Gesetzesänderung auf Bundesebene ermöglicht nun, dass sich Verbraucher im Internet über grobe und wiederholte Verstöße von Lebensmittelunternehmen besser informieren können. Die Behörden sind künftig verpflichtet,

  • alle Grenzwertüberschreitungen bei hinreichendem Verdacht und
  • alle sonstigen Verstöße, zum Beispiel gegen Hygienevorschriften oder den Täuschungsschutz, zu veröffentlichen, wenn diese Verstöße in nicht unerheblichem Ausmaß oder wiederholt erfolgen und ein Bußgeld von mindestens 350 Euro zu erwarten ist.

Die Stadt Heidelberg begrüßt, dass die Lebensmittelüberwachung für die Verbraucher nun transparenter wird. Kern einer entsprechenden Gesetzesänderung ist, dass Verbraucher sich im Internet über grobe und wiederholte Verstöße von Lebensmittelunternehmen mehr und schneller informieren können.

Verstöße werden veröffentlicht

Auf der städtischen Website sind die entsprechenden Informationen ab 1. September 2012 unter www.heidelberg.de/lebensmittelueberwachung zu finden. Die Stadt hat die Verantwortlichen aller rund 2.000 Lebensmittelunternehmen und Gastronomiebetriebe in Heidelberg über die anstehenden Neuerungen informiert.

Lebensmittelkontrolle

Die für die Lebensmittelüberwachung zuständige Veterinärabteilung im Bürgeramt greift bei groben Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften konsequent durch.

Zum Aufgabengebiet zählen:

  • regelmäßige Kontrollen aller Lebensmittelbetriebe sowie die Ahndung von Verstößen
  • maximaler Verbraucherschutz durch Kontrollen auf allen Stufen der Lebensmittelgewinnung und -verarbeitung
  • Annahme und Verfolgung von Verbraucherbeschwerden
  • Überwachung von Bedarfsgegenständen und Kosmetika.

Kontakt

Sylvia Hafner, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung,
Telefon: 58-17110,
E-Mail: Sylvia.Hafner@Heidelberg.de.  

(cca)