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Je nach Power: Fahrrad oder Kraftfahrzeug
Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages zu Pedelecs
Beim Thema Elektromobilität haben die Zweiräder ganz klar die Nase vorn: Immer mehr Pedelecs sind auf den Straßen unterwegs. Daraus ergibt sich für den Gesetzgeber eine neue Aufgabe. Denn bisher ist nicht gesetzlich geregelt, ob Pedelecs als Fahrrad oder Kraftfahrzeug gelten. Allerdings gibt es seit Januar wegweisende Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages.
Pedelecs, die Fahrräder mit Elektrounterstützung, stehen hoch in der Verbrauchergunst. Nach Angaben des ADAC sind in Deutschland mittlerweile mindestens 600.000 Pedelecs unterwegs; die meisten werden privat genutzt. Allein im vergangenen Jahr wurden bundesweit mehr als 300.000 Pedelecs verkauft – das waren wiederum über 50 Prozent mehr als im Jahr 2010.
Mit der zunehmenden Anzahl von Pedelecs werden neue Regelungen zur Verkehrssicherheit und rechtlichen Einordnung der Zweiräder erforderlich – denn bislang kennt das deutsche Verkehrsrecht keine Zweiräder mit Elektrounterstützung. Ende Januar hat der 50. Deutsche Verkehrsgerichtstag (DVG) eine Empfehlung an den Gesetzgeber dazu ausgesprochen.
Empfehlungen des DVG
Die Empfehlung lautet, die Pedelecs nach der erzielbaren Höchstgeschwindigkeit und der Motorleistung einzustufen. Davon hängt ab, unter welchen Voraussetzungen und wo man mit einem Pedelec am Straßenverkehr teilnehmen darf. Drei Gruppen von Pedelecs werden unterschieden:
• Pedelecs ohne Anfahrhilfe: Der Motor unterstützt nur das Treten und regelt bei 25 km/h ab.
• Pedelecs mit Anfahrhilfe: fahren bis 6 km/h auch ohne Treten, darüber unterstützt der Motor das Mittreten bis 25 km/h.
• Schnelle Pedelecs (Speed-Pedelecs): Fahren bis 20 km/h ohne Treten, darüber unterstützt der Motor das Mittreten bis zur Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h.
Die meisten Pedelecs gehören zu den beiden ersten Gruppen. Diese sollen auf dem Radweg fahren dürfen; das Tragen eines Helmes oder Fahrberechtigungen bzw. Führerschein sind nicht notwendig. Fahrer der schnellen Pedelecs sollen dagegen eine Fahrberechtigung bzw. einen Führerschein der Klasse M besitzen und einen Helm tragen; sie dürfen auch die Radwege nicht benutzen.
Zur größeren Sicherheit empfiehlt der ADAC jedoch, Pedelecs erst ab 15 Jahren zu nutzen und in jedem Fall einen Helm zu tragen.
Mehr Informationen finden Sie auf der ADAC-Website unter www.adac.de > Info, Test und Rat > Ratgeber Verkehr.