Aktuelles
Leitlinien nehmen Gestalt an
Bürgerbeteiligung: Arbeitskreis verabschiedete einstimmig Ziele
Bei seiner dritten Sitzung am 6. Mai im Rathaus hatte sich der Arbeitskreis Bürgerbeteiligung ein umfangreiches Arbeitsprogramm vorgenommen.
Basis der Diskussion waren die Ziele der Bürgerbeteiligung (siehe Kasten rechts), die der Arbeitskreis (AK) aus Vertretern der Bürgerschaft, des Gemeinderats und der Verwaltung einhellig verabschiedete. Der Arbeitskreis beschäftigte sich zudem in erster Lesung mit einem Vorschlag der AK-Leitung zur Formulierung wesentlicher Gestaltungskriterien für die Bürgerbeteiligung und ging auf konkrete Fragen ein, die in den Leitlinien zur Klärung gelangen sollen.
In Arbeitsgruppen wurden drei Fragenkomplexe genauer betrachtet:
Bürgerbeteiligung initiieren
Bürgerbeteiligung sollte von den Bürgern selbst initiiert werden können. Eine der erörterten Möglichkeiten besteht darin, dass sich ein bestimmter Anteil von Bürgern dafür ausspricht (Quorum). Der Arbeitskreis betonte, dass die Bürger/-innen zunächst umfassende Informationen über Vorhaben erhalten und einen festen Ansprechpartner für ihre Anliegen haben müssen, damit sie ihre Interessen formulieren können. Die Möglichkeit, Bürgerbeteiligung für bestimmte Projekte anzustoßen, muss aber auch für Verwaltung und Gemeinderat offenstehen. Die Entscheidung, ob ein Bürgerbeteiligungsprozess stattfinden soll, sollte nach Vorstellung des Arbeitskreises in jedem Fall dem Gemeinderat obliegen.
Verbindlichkeit sicherstellen
Damit die Ergebnisse von Bürgerbeteiligung verbindlich werden, bedarf es in der Regel eines Gemeinderatsbeschlusses, vor dem den Bürgern in einem geregelten Verfahren Gehör zu gewähren ist. Dies ist kein Problem, wenn als Ergebnis eines Beteiligungsprozesses ein Konsens steht. Bei zwei oder drei Positionen sollte der Gemeinderat sich vor der Beschlussfassung mit den unterschiedlichen Positionen fundiert auseinandersetzen und Bürgervertretern Antrags- und Rederecht einräumen. Das Ergebnis der Abstimmung sollte verbindlich sein und für einen längeren Zeitraum gelten, um endlose Debatten zu vermeiden.
Prozessbegleitende Bürgerbeteiligung
Gerade bei größeren und lang andauernden Projekten ist es wichtig, dass Bürgerbeteiligung über die verschiedenen Projektphasen hinweg kontinuierlich stattfindet. Deshalb sollten die Bürger/-innen bei allen wichtigen Prozessschritten einbezogen werden.
In der nächsten Sitzung des Arbeitskreises sollen diese Ansätze konkretisiert werden. Zudem werden die Mitglieder weitere Fragen für die vollständige Ausgestaltung von Leitlinien aufgreifen: Wer ist für die Durchführung der Bürgerbeteiligung verantwortlich? Wie werden die Ergebnisse in die Öffentlichkeit rückgekoppelt? Wie werden Konflikte beigelegt? Wie sieht die Evaluierung der Beteiligungsprozesse aus? Beteiligung: die Leitziele„Leitziel ist es, in kommunalen Entscheidungsprozessen (...) eine Beteiligungskultur zu entwickeln (...),
- welche gekennzeichnet ist durch frühzeitige und umfassende Information, verlässliche Verfahren (...) und (...) Verbindlichkeit der Ergebnisse,
- welche dem (...) Mitwirkungsbedürfnis der Bürgerschaft gerecht wird und sie in Mitverantwortung nimmt,
- welche in (...) Entwicklungs-, Planungs- und Entscheidungsprozessen (...) den Sachverstand von Bürgern, Gemeinderat und Verwaltung (...) zusammenführt und für das Gemeinwesen nutzbar macht,
- welche die (...) Demokratie bereichert, indem sie die Rolle von Bürgerschaft und Gemeinderat stärkt sowie dessen Entscheidungsverantwortung verdeutlicht,
- welche in einem (...) ergebnisoffenen Diskurs Lösungen erarbeitet, einer breiten Öffentlichkeit (...) die Möglichkeit zur Diskussion gibt und damit auch die Bereitschaft erhöht, (...) Entscheidungen anzuerkennen, welche aber auch den sorgsamen Umgang mit knappen Ressourcen stets im Auge behält.“
Bürgerbeteiligung
Der nächste Arbeitskreis tagt öffentlich am 27. Mai ab 14 Uhr im Rathaus. Weitere Informationen sowie Protokolle der Sitzungen unter www.heidelberg.de.