Umwelt
Graffiti-Schäden in Heidelberg
Kunst oder Vandalismus? Die Beseitigung illegaler Graffiti kosten die Stadt jährlich rund 150.000 Euro
Für den einen ist es Kunst, für den anderen Vandalismus – Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. Sicher ist hingegen, dass illegale Graffiti Sachbeschädigung sind und enormen Aufwand und Kosten für die Entfernung verursachen.
Für die Beseitigung illegaler Graffiti gibt die Stadt Heidelberg jährlich 150.000 Euro aus. Vollgeschmierte Hauswände, Unterführungen oder Bahnen: Graffiti prägen mittlerweile das Bild in deutschen Städten. Für Hauseigentümer/-innen gibt es kaum Schutz vor Graffiti-Schäden. Da ist es gut, dass der Heidelberger Gemeinderat bereits 2005 beschlossen hat, private Haushalte bei der Entfernung von Graffiti zu unterstützen. Die Hälfte der anfallenden Kosten übernimmt die Stadt. In der Regel muss der Geschädigte maximal 200 Euro bezahlen. Sofort und unentgeltlich entfernt werden Graffiti beispielsweise bei politischen Parolen.
Ein Zwei-Mann-Reinigungsteam beseitigt in Heidelberg die „Schmierereien“. Und das muss möglichst flott geschehen, denn je schneller die Graffiti entfernt werden, desto weniger neue tauchen auf. Das Entfernen ist aufwändig: Denn nicht nur die Graffiti schädigen die Fassade, sondern möglicherweise auch die Reinigung. Das Areal muss deshalb großzügig mit Tüchern abgedeckt werden.
Die Stadt steht Graffiti nicht grundsätzlich ablehnend gegenüber. „Mir ist ein schönes Graffito lieber als eine graue Betonwand, aber es muss auch etwas darstellen und die Spielregeln müssen eingehalten werden“, erklärt Jürgen Lang, im Amt für Abfallwirtschaft und Stadtreinigung zuständig für die Graffiti-Entfernung. Er weist darauf hin, dass es in Heidelberg insgesamt acht Flächen gibt, an denen das Sprayen erlaubt ist (siehe Kasten).
Der Jugendgemeinderat setzt sich für neue Flächen ein. Oftmals sind sich die Verursacher illegaler Graffitis der rechtlichen und finanziellen Konsequenzen nicht bewusst. Illegale Graffiti sind Sachbeschädigung, die Verursacher machen sich schadensersatzpflichtig und werden strafrechtlich verfolgt.
Legale Graffiti-Flächen
• Unterführung und Betonmau- ern am Messplatz in Kirchheim
• Unterführung am Ende der Hardtstraße in Kirchheim
• Unterführung Hertzstraße zwischen Industriegebiet und Rohrbacher Feld
• Unterführung unter der Abfahrt nach Leimen der B3 Richtung Emmertsgrund
• Unterführung Leimener Straße (Rohrbach nach Leimen)
• Unterführung am Götzenberg
• Fußgängerunterführung am Karlstor
• Fußgängerunterführung
• Friedrich-Ebert-Anlage (vh)