Verkehr

Bonus für Rußfilter

Förderung des Einbaus nur noch bis Ende 2009

Diesel-Pkw, die bis zum 31. Dezember 2006 erstmals zugelassen wurden, erhalten einen Steuerfreibetrag oder Barzuschuss von 330 Euro, wenn sie bis 31. Dezember 2009 nachträglich mit einem Filter der Partikelminderungsstufen PM1 bis PM4 ausgerüstet werden.

So spart man sich auch die sonst fällige Strafsteuer in Höhe von 1,20 Euro pro 100 Kubikmeter Hubraum. Weiterer Vorteil: Man erhält eine (bessere) Plakette, die zur Fahrt in die Umweltzonen von Kommunen berechtigt. Auch in Heidelberg wird es ab 1. Januar 2010 eine Umweltzone mit Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge ohne Plakette geben. Allein deswegen sollten Heidelberger Fahrzeughalter/-innen prüfen, ob ihr Auto für eine Nachrüstung geeignet ist und ein Steuerbonus winkt.

Die Nachrüstung lohnt sich auch deswegen, weil Dieselfahrzeuge mit Rußpartikelfilter einen höheren Wiederverkaufswert haben und die Umwelt weniger belasten. Ein nachgerüsteter Rußpartikelfilter vermindert den Feinstaub-ausstoß um mindestens 30 Prozent bei Pkw und mindestens 60 Prozent bei Lkw. Rund 1,4 Millionen Dieselfahrzeuge in Deutschland haben noch keinen Rußfilter.

Entsprechend dem „Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Karlsruhe, Teilplan Heidelberg“ wird es in Heidelberg ab dem 1.1.2010 eine Umweltzone mit Fahrverbot für kennzeichnungspflichtige Fahrzeuge ohne Plakette geben. Ab 1. Januar 2012 werden zusätzlich auch Fahrzeuge mit roter Plakette von dem Fahrverbot betroffen sein. Bei Verstößen riskiert der Fahrzeughalter ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg.

Weitere Informationen zur Umweltzone in Heidelberg und Antworten auf die Frage, welches Auto eine Schadstoffplakette erhält, die zur Fahrt in die umweltzone berechtigt, findet man unter www.heidelberg.de/umwelt im Bereich Umweltzone in Heidelberg.