Stadt & Leute

Beistand in Krisensituationen

Stadt Heidelberg vereinbarte mit evangelischer und katholischer Kirche Notfallseelsorge

Die Stadt Heidelberg hat gemeinsam mit der evangelischen und katholischen Kirche eine Vereinbarung für die Notfallseelsorge im Stadtkreis Heidelberg getroffen. Damit sind die Aufgaben der schon bestehenden Einrichtung schriftlich festgehalten.

Unterzeichneten die Vereinbarung zur Notfallseelsorge (von links): Dekanin Dr. Marlene Schwöbel, OB Dr. Eckart Würzner und Pfarrer Johannes Brandt
Unterzeichneten die Vereinbarung zur Notfallseelsorge (von links): Dekanin Dr. Marlene Schwöbel, OB Dr. Eckart Würzner und Pfarrer Johannes Brandt. Im Hintergrund ehrenamtlich tätige Seelsorger mit Feuerwehrchef Hans-Joachim Henzel (links) (Foto: Rothe)

Die Vereinbarung unterzeichneten jetzt im Rathaus Dekanin Dr. Marlene Schwöbel für die evangelische Kirche in Heidelberg, Pfarrer Johannes Brandt für das katholische Dekanat Heidelberg-Weinheim sowie Oberbürgermeister Dr. Eckart Würzner für die Stadt Heidelberg. Bei diesem Termin ebenfalls anwesend waren neben Hans-Joachim Henzel, dem Leiter der Feuerwehr Heidelberg, auch der Leiter des Feuerwehr-Seelsorge-Teams, Thomas Eisermann, sowie vier Notfallseelsorger/-innen.

Die Notfallseelsorge leistet Menschen in Notfällen, Krisensituationen und bei kritischen Situationen seelsorgerischen Beistand. Diese „psychische Erste Hilfe“ wendet sich an direkt Betroffene – also Opfer und Verletzte –, an Angehörige, Rettungsdienstkräfte, Feuerwehrangehörige oder Zeugen sowie an Personen, die durch die Nachricht vom Ereignis betroffen sind.

Die von den Kirchen benannten Notfallseelsorger/-innen sind als hauptberufliche Seelsorger, Mediziner, Psychologen oder Mitarbeiter aus dem psychosozialen Dienst fachlich qualifiziert, arbeiten in der Notfallseelsorge aber ehrenamtlich. Sie sind Mitglieder des Feuerwehr-Seelsorge-Teams (FST), hinsichtlich ihrer seelsorgerischen Aufgaben nicht weisungsgebunden, aber beim Einsatz in organisatorischen Fragen der Feuerwehr-Einsatzleitung unterstellt.

Die Notfallseelsorge kommt da zum Einsatz, wo Menschen in eine seelische Notlage geraten sind und nur, wenn Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauftrag – also beispielsweise Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst – sie anfordern. Dies ist in der Regel der Fall bei schweren Verkehrsunfällen, Bränden, drohendem Selbstmord, Vermisstensuche, Kapitalverbrechen, Überbringung von Todesnachrichten, plötzlichem Kindstod, erfolgloser Reanimation, Begleitung bei der Identifizierung und Verabschiedung Verstorbener, Katastrophen und anderen Unglücksfällen.  (ck)