Titel

Qualmfrei

Ab 1. August gilt in Baden-Württemberg ein Rauchverbot in Einrichtungen des Landes und der Kommunen, in Schulen, Tageseinrichtungen für Kinder, Jugendhäusern, Krankenhäusern sowie in Gaststätten. Dort ist nur in gekennzeichneten, abgetrennten Nebenräumen Rauchen erlaubt. Diese Ausnahme gilt nicht für Diskotheken. In Festzelten darf weiter geraucht werden, ebenso in Biergärten und Straßencafés. In Heidelberg galt in städtischen Gebäuden wie Kitas, Jugendhäusern und Schulen schon lange vor der gesetzlichen Regelung ein Rauchverbot. Mehr zum rauchfreien Heidelberg im nächsten STADTBLATT.