Stadt & Leute
OB-Neuwahl am 12. November
Wählen mit Ausweis möglich
Wahlberechtigte Heidelberger/innen, die bei der OB-Neuwahl am 12. November wählen wollen, aber ihre Wahlbenachrichtigungskarte verlegt haben, bekommen in ihrem Wahllokal auch einen Stimmzettel, wenn sie einen gültigen Personalausweis oder Pass vorlegen.
Darauf weist jetzt die Wahldienststelle der Stadt Heidelberg hin. „Der Verlust der Wahlbenachrichtigungskarte ist kein Grund, nicht wählen zu gehen“, erklärt dazu der Leiter der Wahldienststelle, Jürgen Käding.
Die Stadt weist außerdem behinderte Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigungen noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es zahlreiche Wahlräume gibt, die ohne besondere Erschwernisse und ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Eine Liste der Räume findet sich im Internet unter www.heidelberg.de. Personen, die in einem dieser Wahlräume wählen möchten, ohne dort im Wählerverzeichnis eingetragen zu sein, müssen allerdings einen Wahlschein beim Bürgeramt beantragen. Mit diesem Wahlschein können sie dann in jedem beliebigen Wahllokal wählen. Selbstverständlich besteht auch die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen.
Weitere Hinweise zur OB-Wahl am 12. November stehen in der gedruckten STADTBLATT-Ausgabe 44 auf Seite 8. Dort sind auch die fünf Kandidatinnen/Kandidaten für den zweiten, entscheidenden Wahlgang namentlich und in der Reihenfolge aufgeführt, in der sie auf dem Stimmzettel erscheinen.