Stimmen aus dem Gemeinderat
Bunte Linke/Die Linke
Dr. Arnulf Weiler-Lorentz
Information: Voraussetzung für Bürgerbeteiligung
Ein Recht auf Information ist unverzichtbar dafür, dass sich Bürger in Entscheidungen der Stadt einbringen oder Projekte selbst auf den Weg bringen können. Ein solches Recht ist in den Leitlinien für Bürgerbeteiligung nicht enthalten. Wir haben deshalb einen Antrag auf eine städtische „Informationsfreiheits-Satzung“ eingebracht. Diese Satzung begründet einen Anspruch der Bürger auf freien Zugang zu Informationen der Stadt, in städtischem Besitz befindlicher Unternehmungen und von ihr verwalteten Stiftungen. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen, in welcher Form und innerhalb welcher Fristen die Information erfolgen soll und welche Kosten für den Bürger entstehen dürfen. Falls die Information nicht erteilt werden kann – etwa aufgrund eines Gesetzes, eines laufenden Gerichtsverfahrens oder zum Schutz personenbezogener Daten – ist die Ablehnung schriftlich zu begründen.