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stadtblatt  / 12. Dezember 2018 10 BEKANNTMACHUNGEN bitte an.Ihre Pflicht zur Meldung begrün- det sich auf § 31 des Gesetzes zur Ausfüh- rung des Tiergesundheitsgesetzes in Ver- bindung mit der Beitragssatzung. Viehhändler (Vieheinkaufs- und Viehver- wertungsgenossenschaften) sind zum 1. Februar 2019 meldepflichtig. Die uns be- kannten Viehhändler, Vieheinkaufs- und Viehverwertungsgenossenschaften erhal- ten Mitte Januar 2019 einen Meldebogen. Meldepflichtige Tiere sind: Pferde, Schweine, Schafe, Bienenvölker (sofern nicht über einen Landesverband gemeldet),Hühner,Truthühner/Puten Nicht zu melden sind: Rinder einschließlich Bisons, Wisenten und Wasserbüffel. Die Daten werden aus der HIT Datenbank (Herkunfts- und Infor- mationssystem für Tiere) herangezogen. Nicht meldepflichtig sind u.a. Gefangengehaltene Wildtiere (z.B. Dam- wild, Wildschweine), Esel, Ziegen, Gänse und Enten Werden bis zu 49 Hühner und/oder Trut- hühner und keine anderen meldepflichti- gen Tiere (s.o.) gehalten, entfällt die Mel- de- und Beitragspflicht für die Hühner und /oder Truthühner. Für die Meldung spielt es keine Rolle, ob die Tiere in einem landwirtschaftlichen Betrieb stehen oder in einer Hobbyhal- tung.Zumelden ist immer der gemeinsam gehaltene Gesamttierbestand je Standort. Unabhängig von der Meldepflicht an die Tierseuchenkasse muss die Tierhaltung bei dem für Sie zuständigen Veterinäramt gemeldet werden. Schweine-,Schaf- und/oder Ziegen sind, unabhängig von der Stichtagsmel- dung an die Tierseuchenkasse BW, bis 15.01.2019 an HIT zu melden. Die Tier- seuchenkasse BW bietet an, die Stich- tagsmeldung an HIT zu übernehmen. Die Voraussetzungen und nähere Infor- mationen erhalten Sie über das Infor- mationsblatt, welches mit dem Melde- bogen verschickt wird bzw.auf unserer Homepage unter www.tsk-bw.de . Es wird noch auf die Meldepflicht von Bienenvölkern hingewiesen. Die Völker- meldungen der Imker an ihren örtlichen Imkerverein werden von diesem an einen der beiden Landesverbände weiter gemel- det.Ist ein Imker nicht organisiert oder in einem Verein,der keinem der beiden Lan- desverbände angeschlossen ist, müssen die Völker bei der Tierseuchenkasse ge- meldet werden. Nachmeldepflicht siehe Beitragssatzung der TSK. Auf unserer Homepage erhalten Sie weitere Informationen zur Melde- und Beitragspflicht, Leistungen der Tierseu- chenkasse sowie über die einzelnen Tier- gesundheitsdienste. Zudem können Sie, als gemeldeter Tierbesitzer, Ihr Beitrags- konto (gemeldeter Tierbestand der letzten 3 Jahre,etc.) einsehen. Telefon: 0711 / 9673-666, Fax: 0711 / 9673 – 710, E-Mail: beitrag@tsk-bw.de , Internet: www.tsk-bw.de BEKANNTMACHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017 Die Technologieförderung Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahres- abschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahres- abschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresab- schluss und den Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschafterversammlung der Tech- nologieförderung Heidelberg GmbH hat mit Datum vom 24.08.2018 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss und Lage- bericht festzustellen und den Jahresfehl- betrag in Höhe von 52.201,01 € auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 07.01.2019 – 16.01.2019 in den Geschäftsräumen der Technologie- park Heidelberg GmbH, Im Neuenheimer Feld 582, 69120 Heidelberg, montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme offen. BEKANNTMACHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017 Die Technologiepark Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlus- ses, die Ergebnisverwendung und das Er- gebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresab- schluss und den Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschafterversammlung der Technologiepark Heidelberg GmbH hat mit Datum vom 24.09.2018 / 17.08.2018 be- schlossen,den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht festzustellen und den Jahresüberschuss in Höhe von 6.649,61 € auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 07.01.2019 – 16.01.2019 in den Geschäftsräumen der Technologie- park Heidelberg GmbH, Im Neuenheimer Feld 582, 69120 Heidelberg, montags bis donnerstags von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr und freitags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme offen. BEKANNTMACHUNG DES JAHRESABSCHLUSSES 2017 Der Eigenbetrieb Städtische Beteiligun- gen gibt die Feststellung des Jahresergeb- nisses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlus- ses für das Wirtschaftsjahr 2017 bekannt. Das Rechnungsprüfungsamt hat für den Jahresabschluss und den Lagebe- richt den uneingeschränkten Bestäti- gungsvermerk erteilt. In der Sitzung des Gemeinderats am 22.11.2018 wurde beschlossen, den geprüften Jahresab- schluss sowie den Lagebericht zu geneh- migen. Der Gemeinderat beschloss das Jahresergebnis von 0 € und den Betriebs- leiter zu entlasten. Die Auslegung des Jahresabschlusses er- folgt in der Zeit vom 13.12.2018 bis zum 20.12.2018 im Rathaus,Zimmer 2.20,Mon- tag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 13.00 Uhr. Eigenbetrieb Städtische Beteiligungen BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 Die Tiergarten Heidelberg gGmbH, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergeb- nis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Das Amt für Liegenschaften und Konversion sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Leiterin/Leiter des Sachgebietes Vermögens- verwaltung für die Abteilung Liegenschaften. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 12 des Tarifver- trags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besoldungsgruppe A13 Landes- besoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Das Personal- und Organisationsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Mitarbeiterin/Mitarbeiter im Bürgerservice/ Rathausservice für die Abteilung Organisation und Personalwirtschaft. Die Bezahlung erfolgt aus Entgelt- gruppe 8 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) beziehungsweise Besol- dungsgruppe A8 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW). Das Stadtplanungsamt sucht in nächster Zeit Stadtplanerinnen/Stadtplaner in Voll- und Teilzeit, teilweise befristet als Elternzeitvertretung. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 13 des TVöD-V. (Kennziffer 61.1) eine/einen Bachelor der Fachrichtung Architektur oder Stadtplanung oder eine Technikerin/einen Techniker mit entsprechender Erfahrung in Vollzeit. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 10 des TVöD-V. (Kennziffer 61.2) eine Bauzeichnerin/einen Bauzeichner in Vollzeit, befristet als Elternzeitvertretung. Die Bezahlung erfolgt aus Entgeltgruppe 6 des TVöD-V. (Kennziffer 61.3) Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weite- ren Informationen auch zum jeweiligen Bewerbungsschluss finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung am 23. Juli 2018 wurde beschlossen, den geprüf- ten Jahresabschluss und Lagebericht fest- zustellen. Die Gesellschafterversammlung be- schloss,den Jahresfehlbetrag in Höhe von insgesamt 739,45 Euro auf neue Rechnun- gen vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 17.12.2018 – 28.12.2018 in den Geschäftsräumen des Tiergarten Hei- delberg gGmbH,Tiergartenstraße 3, 69120 Heidelberg,jeweils in der Zeit vonMontag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr zur Ein- sichtnahme offen. Tiergarten Heidelberg gGmbH BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2017 Die Stiftung Jugend und Wissenschaft Heidelberg gGmbH, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2017 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahres- abschluss und Lagebericht den uneinge- schränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschafterversammlung der Stif- tung Jugend und Wissenschaft Heidel- berg gGmbH hat mit Datum vom 05. No- vember 2018 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht festzu- stellen. Das Geschäftsjahr schließt mit einem Jahresergebnis von € 0,00 ab. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 17.12.2018 bis 28.12.2018 in den Geschäftsräumen des Tiergarten Heidelberg gGmbH, Tiergartenstraße 3, 69120 Heidelberg, jeweils in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 9:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 9:00 bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme offen. Stiftung Jugend und Wissenschaft Hei- delberg gGmbH ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Wird eine Steuer nicht rechtzeitig gezahlt, so werden vom Fälligkeitstag ab die gesetzlichen Säum- niszuschläge berechnet. Gleiches gilt für sonstige städtische Steuernachforderun- gen, deren Fälligkeit im Einzelfall beson-

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