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Zensus 2011: Befragung in Wohnheimen

In Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften wird beim Zensus 2011 eine Vollerhebung durchgeführt. Das entsprechende Erhebungsprogramm beschränkt sich auf wenige Fragen nach Alter, Geschlecht, Familienstand, Staatsangehörigkeit oder auch Informationen darüber, ob die Anschrift die Hauptwohnung ist. In der Regel geben die Bewohner/-innen mündlich die Auskünfte. Alternativ können die Angaben wie bei der Haushaltebefragung auch online oder postalisch übermittelt werden. Einige dieser Einrichtungen wurden im Rahmen der Haushaltebefragung ausgewählt und müssen damit auch die dort vorgesehenen Fragen beantworten. Für sensible Gemeinschaftsunterkünfte wie Krankenhäuser, Behindertenwohnheime oder Notunterkünfte für Obdachlose ist ein besonderes Erhebungsverfahren vorgesehen. Befragt wird aber nur die Einrichtungsleitung.