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Erster Führerschein mit 17

Landesweite Premiere für das „Begleitete Fahren“

Als erster Fahrschüler in Baden-Württemberg konnte der Heidelberger Maximilian Schmitt am Morgen des 2. Januar den neuen „Führerschein mit 17“ nach bestandener praktischer Prüfung in Empfang nehmen. Ab 2008 gilt landesweit die Regelung, dass 17-Jährige in Begleitung eines erfahrenen Autofahrers am Steuer sitzen dürfen.

Bürgeramtsleiter Bernd Köster gratuliert Maximilian Schmitt zur bestandenen Führerscheinprüfung. (Foto: Rothe)
Bürgeramtsleiter Bernd Köster gratuliert Maximilian Schmitt zur bestandenen Führerscheinprüfung. (Foto: Rothe)

Für Maximilian Schmitt war die Fahrprüfung auch deshalb kein großes Problem, weil er mit seinem Vater Joachim, der selbst die Fahrlehrerlizenz besitzt, viele Stunden eifrig geübt hat. „Es gibt nichts Besseres für einen Fahranfänger“, so Joachim Schmitt. Schon bald darf Maximilian jedoch ganz allein Auto fahren, denn im Februar wird er 18 Jahre alt: „Darauf freue ich mich ganz besonders!“

Bernd Köster, Leiter des Bürgeramtes der Stadt Heidelberg, gratulierte Maximilian Schmitt zu seinem Führerschein und zeigte sich überzeugt, dass das Angebot des „Begleiteten Fahrens ab 17“ zu einer erhöhten Verkehrssicherheit beitragen wird: „Das ist eine ganz tolle Sache, um das Unfallrisiko zu senken. Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass die Zahl der Verkehrsverstöße um etwa 20 Prozent zurückgeht.“ Daher hofft er, dass möglichst viele Fahranfänger die Gelegenheit zum begleiteten Fahren wahrnehmen.

Begleitpersonen müssen mindestens 30 Jahre alt und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines Führerscheins sein. Außerdem dürfen sie mit nicht mehr als drei Punkten im Verkehrszentralregister in Flensburg belastet sein. Interessenten für den „Führerschein mit 17“ müssen keinen gesonderten Antrag stellen, sondern können sich ganz einfach bei einer Fahrschule ihrer Wahl anmelden. (rey)