Allgemeine Informationen
 
 Jeder Wähler / jede Wählerin hat zwei Stimmen:
  • Mit der Erststimme wird der Direktkandidat/ die Direktkandidatin des Wahlkreises gewählt. Gewählt ist derjenige Bewerber/ diejenige Bewerberin, der/die die meisten Stimmen auf sich vereinigt (relative Stimmenmehrheit).
  • Mit der Zweitstimme entscheidet sich der Wähler/ die Wählerin für eine bestimmte Partei (Landesliste). Die Zweitstimme ist für die Sitzverteilung der Parteien im Bundestag ausschlaggebend.
Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nr. 275, der folgende Städte und Gemeinden umfasst:
  • Stadt Heidelberg
  • Gemeinde Dossenheim
  • Gemeinde Edingen-Neckarhausen
  • Stadt Eppelheim
  • Gemeinde Heddesheim
  • Stadt Hemsbach
  • Gemeinde Hirschberg
  • Gemeinde Ilvesheim
  • Stadt Ladenburg
  • Gemeinde Laudenbach
  • Stadt Schriesheim
  • Stadt Weinheim
Kreiswahlleiterin des Wahlkreises Nr. 275 ist Oberbürgermeisterin Beate Weber.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die
  • am Wahltage das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • seit mindestens drei Monaten im Bundesgebiet eine Wohnung haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten.
Außerdem dürfen im Ausland lebende Deutsche nach folgenden Kriterien wählen:
  • wer in den Mitgliedsstaaten des Europarates lebt und nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate im Bundesgebiet wohnte;
  • wer in den übrigen Staaten lebt, mindestens drei Monate im Bundesgebiet wohnte und vor nicht mehr als 25 Jahren aus Deutschland weggezogen war.
Die Wahlberechtigten werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen in der sie zum Stichtag ( 14. August 2005 ) mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet waren.

Deutsche mit Wohnung im Ausland werden auf fristgerechten, förmlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen; zuständig ist die Wahlbehörde der letztgemeldeten Wohnung vor dem Wegzug aus dem Bundesgebiet. Besondere Antragsformulare gibt es bei den deutschen Auslandsvertretungen, bei den Kreiswahlleitern oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) als Download (pdf-Datei) unter "Service für Auslandsdeutsche".

Wer am Wahlsonntag verreist ist oder aus anderen wichtigen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit bis zum 16. September bei den Bürgerämtern oder über den Link Briefwahl zu beantragen.
Fragen zur Wahl beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
Wahldienststelle
beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 / 58-42220
Fax: 06221 / 58-49150
E-Mail:wahldienststelle@heidelberg.de
 
 


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Stand: 18. August 2005