Allgemeine Informationen |
Jeder Wähler / jede Wählerin hat zwei Stimmen: |
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Das Bundesgebiet ist in 299 Wahlkreise eingeteilt. Heidelberg gehört zum Wahlkreis Nr. 275, der folgende Städte und Gemeinden umfasst: |
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Kreiswahlleiterin des Wahlkreises Nr. 275 ist Oberbürgermeisterin Beate Weber. |
Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die |
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Außerdem dürfen im Ausland lebende Deutsche nach folgenden Kriterien wählen: |
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Die Wahlberechtigten werden automatisch in das
Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen in der sie zum Stichtag ( 14.
August 2005 ) mit alleiniger oder Hauptwohnung gemeldet waren.
Deutsche mit Wohnung im Ausland werden auf fristgerechten, förmlichen Antrag hin in das Wählerverzeichnis eingetragen; zuständig ist die Wahlbehörde der letztgemeldeten Wohnung vor dem Wegzug aus dem Bundesgebiet. Besondere Antragsformulare gibt es bei den deutschen Auslandsvertretungen, bei den Kreiswahlleitern oder im Internetangebot des Bundeswahlleiters (www.bundeswahlleiter.de) als Download (pdf-Datei) unter "Service für Auslandsdeutsche". |
Wer am Wahlsonntag verreist ist oder aus anderen wichtigen Gründen nicht ins Wahllokal gehen kann, hat die Möglichkeit bis zum 16. September bei den Bürgerämtern oder über den Link Briefwahl zu beantragen. |
Fragen zur Wahl beantworten Ihnen gerne die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der |
Wahldienststelle beim Bürgeramt Mitte, Bergheimer Str. 69, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 / 58-42220 Fax: 06221 / 58-49150 E-Mail:wahldienststelle@heidelberg.de |
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