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stadtblatt.heidelberg.de ENERGIEWENDE Kommunaler Wärmeplan Fahrplan festgelegt Das Ziel ist klar: Spätestens 2040 soll die komplette Wärme in Heidelberg klimaneutral erzeugt werden. So fordern es der gesetzliche Rahmen sowie die Klimaschutzziele des Landes. Der kommunale Wärmeplan beschreibt, welcheWärmeversorgungslösungen zum Einsatz kommen sollen und woWärmenetze ausgebaut werden können. Diesen hat der Gemeinderat amMittwoch, 15. November, beschlossen. Stadt und Stadtwerke Heidelberg steuern die Planung gemeinsam. S. 5 › GNEISENAUBRÜCKE Grundsteinlegung Neue Geh- und Radwegbrücke Wer mit dem Rad oder zu Fuß zwischen Bergheim und der Bahnstadt unterwegs ist, kann ab Frühjahr 2025 die neue Geh- und Radwegbrücke nahe der Czernybrücke benutzen. Diese führt Radfahrende sowie Fußgängerinnen und Fußgänger künftig auf direktem, autofreienWeg über die Bahngleise. Die Stadt ist Bauherrin der neuen Gneisenaubrücke. Die Bauarbeiten haben im September 2023 begonnen. Mit der Grundsteinlegung amFreitag, 17. November, folgte nun der offizielle Startschuss. S. 4 › ABFALLENTSORGUNG Abfalljahresgebühren Moderate Erhöhung ab 2024 Die Jahresgebühr für die Abfallentsorgung wird zu Beginn des Jahres 2024 moderat erhöht. Der Gemeinderat hat amMittwoch, 15. November, einstimmig den Vorschlag der Verwaltung beschlossen. Haushalte sollen auch zukünftig die Möglichkeit haben, durch Abfallvermeidung Kosten einzusparen. Daher bleiben dieWahlmöglichkeit bei Tonnengröße und der Abholrhythmus für die Restmüllgebühr bestehen. Die neuen Gebühren liegen nach wie vor unter dem Landesdurchschnitt. S. 7 › Heidelberg ist die nachhaltigste und zukunftsfähigste Großstadt Deutschlands: Zu diesem Ergebnis kommt das neue Städteranking des Wirtschaftsmagazins WirtschaftsWoche, das amDonnerstag, 16. November, erschienen ist. ImVorjahr hatte Heidelberg bereits den dritten Platz belegt. Heidelberg überzeugt darin unter anderem mit dem Passivhaus-Stadtteil Bahnstadt undweiterenMaßnahmen für eine klimaneutrale Stadtentwicklung wie dem neuen Energiespeicher im Pfaffengrund, aber auch mit Bestwerten in Bildung und Ausbildung wie der höchsten Quote bundesweit an Schulabgängern mit einem erfolgreichen Abschluss und der geringsten Jugendarbeitslosenquote. „Das neue Städteranking zeigt, dass sichunsere Investitionen in die Zukunft des Wirtschaftsstandortes Heidelberg und in eine nachhaltige Energieversorgung zum Schutz unseres Klimas auszahlen“, sagt Oberbürgermeister Eckart Würzner. Hohe ökologische Standards Ein wichtiger Faktor bei der Bewertung war die Heizstrategie, zu dem der Energiespeicher der Stadtwerke beträgt. Einen weiteren Schwerpunkt legt die WirtschaftsWoche auf die Bahnstadt. Die Bewohnenden der Passivhaussiedlung sparen im Vergleich zuMenschen andernorts 94 Prozent CO₂ ein. Wissenschaftsstandort „Die Zukunftsfähigkeit unserer Stadt stärken wir auch durch unsere Investitionen in Schulen, Kitas und Ausbildungshäuser langfristig“, soWürzner. Heidelberg punktetmit den bundesweitenBestwerten bei den Schulabgängern ohne Abschluss (2,3 Prozent) und der geringsten Jugendarbeitslosenquote (2,2 Prozent), aber auch einer hohen Dichte an Forschungseinrichtungen (rund 14 Einrichtungen auf 100.000 Einwohner). „In Heidelberg sind eine weltweit bedeutsame Universität, mehrereMax-Planck-Institute undweitere internationale Forschungseinrichtungen zu Hause“, erklärt Würzner. Gründungspreis Die Verzahnung vonWissenschaft und Wirtschaft macht Heidelberg auch zum attraktiven Standort für Start-ups. Am Freitag, 17. November, hat die Stadt zumerstenMal denHeidelberger Gründungspreis verliehen. chb Mehr zumGründungspreis auf S. 7 › Die nachhaltigste Stadt Deutschlands Städteranking lobt Energiestrategie, Bahnstadt und Investitionen in Schulen ADVENT Weihnachtsmarkt S. 20 › Zukunftsfähig und nachhaltig: Das ist Heidelberg laut dem Städteranking der WirtschaftsWoche. Dazu trägt auch die herausragende Energiebilanz der Passivhaussiedlung in der Bahnstadt bei. (Foto Buck) Amtsanzeiger der Stadt Heidelberg 22. November 2023 / Ausgabe 35 / 31. Jahrgang

22. November 2023 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT Bündnis 90/Die Grünen Dr. Marilena Geugjes, Kathrin Rabus Brunnenpark Er wird zwar „Brunnenpark” genannt, aber sein Brunnen führt schon länger kein Wasser mehr, und auch sonst sieht es so aus, als sei die Anlage an der Straßenbahnhaltestelle „Stadtwerke” vergessen worden. Müll und Scherben liegen herum, von einigen Parkbänken ist nur noch das Gestell übrig, die Stimmung ist eher trist. Und die Kriminalitätsrate steigt: Weil sich dort niemand gerne aufhält und der Fußgänger*innenstrom am Park vorbeiführt, fehlen soziale Kontrolle und Miteinander. Gerade in der dunklen Jahreszeit meiden viele Heidelberger*innen den Ort. Für einige ist er schon zum Angstraum geworden. Der Heidelberger Brunnenpark ist ein Paradebeispiel für die kriminologische „Broken Windows Theory”, die besagt, dass vernachlässigte Orte Kriminalität anziehen. Früher haben sich im Brunnenpark vor allemwohnungslose Menschen aufgehalten, die schon lange von den Streetworker*innen des Sozialdienstes katholischer Männer (SKM) begleitet werden. Doch in letzter Zeit ist die Gruppe der Parknutzer*innen deutlich größer und heterogener geworden, was zu mehr Konflikten geführt hat. Vor etwa einem Jahr ist die Anlage darum wieder in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückt. Auch, seitdem der „Verein gegen Müdigkeit” dort aktiv geworden ist. Ihre Idee: Die Aufenthaltsqualität im und rund um den Brunnenpark zu erhöhen, indem sie ihn gestalten. Mit Kunst und Kultur. Mit Festen, Musik, einemRadiowagen, Tischtennis und Suppe am Sonntag. Zusammenmit denMenschen vor Ort und mit gemeinsamen Aktionen. Mit dem Einbeziehen der Anwohner*innen und ihren Ideen für die Nutzung dieses Parks. Und, das bestätigt auch die Polizei: Die Tage, an denen der Verein dort Veranstaltungen organisiert, sind aus polizeilicher Sicht viel ruhiger. Seitdem ist auch von städtischer Seite ein bisschen was passiert. Die Mülleimer werden häufiger gereinigt, einige Bänke wurden in einer gemeinsamen Aktion wieder in Stand gesetzt und die Stadtwerke sind gerade dabei, eine Beleuchtung zu installieren. Die Polizei zeigt ihrerseits mit regelmäßiger Bestreifung Präsenz. Man weiß aber auch: Das sorgt oft nur für eine Verlagerung des Problems an andere Orte in der Stadt. Eine nachhaltige Verbesserung des Sicherheitsgefühls kann nur durch eine positive Belebung und Aufwertung des Ortes erzielt werden. Um die unterschiedlichen Perspektiven auf die Problematik Brunnenpark zusammenzubringen, ist auf städtischer Ebene nun die „AG Park” entstanden, in der Polizei, Ordnungsamt, Soziale Arbeit und der Verein gegen Müdigkeit gemeinsam mit zahlreichen anderen Akteur*innen arbeiten. Demnächst soll diese AG in der Verwaltungskonferenz offiziell den Startschuss erhalten. Wir sind schon gespannt auf die Ergebnisse. 06221 58-47170 geschaeftsstelle@gruene- fraktion.heidelberg.de Eine AG versucht die unterschiedlichen Perspektiven auf die Problematik des Brunnenparks zusammenzubringen, damit dort wieder ein Ort mit Aufenthaltsqualität für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen entstehen kann. (Foto Shooresh Fezoni/Verein gegen Müdigkeit) 2 Die Heidelberger Larissa Winter-Horn Unser Erfolg bei der Parkraum- bewirtschaftung Am 15.11. wurde das Beteiligungskonzept beschlossen, wie die Bürger/ innen in ihren Stadtteilen über den Entwurf des Parkraumbewirtschaftungskonzeptes informiert werden. Dabei wurden auf unsere Initiative folgende wichtige Punkte in einem gemeinsamen Antrag beschlossen: 1.) Ämterübergreifend wird eine Lösung erarbeitet, die ausreichend Parkausweise für systemrelevante Fachkräfte (insbesondere für Pflegekräfte und Erzieherinnen) ermöglicht. 2.) Es werden Parkzonen für die Anlieferung, Handwerker und sonstige Dienstleister (wie z.B. Pflegedienste) vorgesehen. Im Fachausschuss wurde dies noch abgelehnt. Nun konnten wir davon überzeugen, dass eine konstruktive Lösung besser ist als reine Verbotspolitik! info@dieheidelberger.de Arbeitsgemeinschaft GAL/FWV Frank Georg Beisel Starkregenschutz Förderprogramm Kennen Sie das Starkregenschutzprogramm der Stadt Heidelberg? Gerade in den letzten Tagenmussten wir feststellen, dass Starkregen auch in Heidelberg ein Thema ist. Wir wurden zwar von extremen Überflutungen verschont, aber manche stellten sich die Frage, was passiert, wenn es stärker regnet? Durch den Klimawandel zählt Heidelberg zu den gefährdeten Bereichen in Deutschland. In der letzten Bezirksbeiratssitzung Ziegelhausen wurde das Thema Starkregen und Überflutung behandelt. Hierbei wurde nochmal auf das Förderprogramm aufmerksam gemacht. Hierbei erhalten die Grundstückseigentümer Beratung durch einen Sachverständigen. Beratung und Maßnahmen werden durch die Förderung bezuschusst. Nutzen Sie die vielfältigen Förderprogramme. fwv.beisel@web.de Die Linke Bernd Zieger Erhöhung der angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) Es gibt eine erfreuliche Nachricht für Menschenmit Bürgergeld bzw. Grundsicherung imAlter. Ab dem Jahr 2024 erhöhen sich die vom Jobcenter bzw. der Stadt übernommenen Kosten deutlich. Bisher reichten diese oft nicht zur Deckung der Bedarfe aus. In den Stadtteilen Boxberg, Emmertsgrund und Pfaffengrund liegen die Erhöhungen bei über 30 %. Die neuen stadtweit gültigen KdU-Sätze haben allerdings auch Nachteile. Aufgrund der sehr hohen Mieten in Neuenheim und der Bahnstadt wird es hier noch schwieriger werden, eine angemessene Wohnung zu finden. Wir setzen uns als LINKE dafür ein, dass sich nicht mehr fast alle Sozialwohnungen der Stadt in einigen wenigen Stadtteilen konzentrieren! gemeinderat@dielinke-hd.de FDP Michael Eckert Probleme beim ÖPNV Die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs ist ein wichtiger Baustein der sog. „Verkehrswende“ auch in Heidelberg. Wo möglich und zumutbar sollten Bus und Bahn genutzt werden. Sowohl S-Bahn als auch RNV fahren z.Zt. aber eher sporadisch und sehr unpünktlich, Busse und Bahnen sind teils überfüllt und Anschlüsse werden nicht erreicht. Die FDP-Fraktion setzt sich für Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Qualität im ÖPNV ein. Immer weniger Parkplätze für Anwohner bei schlechter werdenden Alternativen: so wie sich der ÖPNV aktuell präsentiert, werden viele (potenzielle) Kunden (wieder) mit dem eigenen PKW fahren. Von Bahnstreiks sprechen wir da noch gar nicht. eckert@fdp-fraktion-hd.de

22. November 2023 3 STIMMEN AUS DEM GEMEINDERAT In der Rubrik „Stimmen aus dem Gemeinderat“ kommen die Mitglieder des Gemeinderates zu Wort. Die Autorinnen und Autoren sind für den Inhalt ihrer Beiträge in vollem Umfang selbst verantwortlich, insbesondere auch in Bezug auf alle notwendigen Nutzungsrechte. GEMEINDERAT ONLINE www.gemeinderat.heidelberg.de CDU Werner Pfisterer Verkehrsversuch in der Mittermaier Straße - Ideologie vor Vernunft? Liebe Heidelbergerinnen, liebe Heidelberger, Heidelberg ist sehr stark geprägt von der Universität, dem großen Klinikum sowie vielen Forschungseinrichtungen, vor allem im Neuenheimer Feld (INF). Man kann es nicht oft genug sagen, wie wichtig eine optimale Verkehrsanbindung dieses wichtigen Gebietes Neuenheimer Feld, ist. In der Mittermaier-Straße soll nun eine Autospur in einen Radweg umgebaut werden. Wer im Neuenheimer Feld arbeitet oder einen Termin im Krankenhaus hat, der kennt den nachmittäglichen Stau und die damit verbundene massive Umweltbelastung. Der Springer Verlag hat sich aus diesem Grund schon aus demNeuenheimer Feld verabschiedet, die Mitarbeiter hatten den Stau und die Freizeiteinbuße satt. Wenn nun eine Spur Richtung Süden weggenommen wird, gibt es eine Verschärfung der Situation und der Stau und die Umweltbelastung nehmen zu. Dass viele Menschen auf das Auto angewiesen sind, ist den Verantwortlichen anscheinend nicht klar. Entweder weil sie aus dem Umland kommen und keinen attraktiven ÖPNV haben oder weil sie aus gesundheitlichen Gründen mit dem Auto kommen müssen. Im aktuellenMobilitätsmonitor stufen 72 % das Auto, gerade als Berufspendler, als unverzichtbar ein. Fazit: Sinnvolles Denken für die Menschen und die Umwelt findet mit dieser Maßnahme nicht statt. Die Bürger finden sich mit ihren Lebenswirklichkeiten und Kernanliegen nicht berücksichtigt. Leider ist eine Neckarquerung und Anbindung am Rittel immer noch in weiter Ferne. Die Verkehrsprobleme werden für die Beschäftigten und Besucher auch nicht mit dem ÖPNV gelöst, da oft keine Umstiegsmöglichkeit besteht. Noch nie fuhren so viele Privatwagen auf deutschen Straßen wie 2023. Es grüßt Sie herzlich, Ihr Werner Pfisterer, www.pfisterer.net 06221 58-47160 info@cdu-fraktion-hd.de SPD Johannah Illgner Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen 2023: Veranstaltungen in Heidelberg Gewalt gegen Frauen und Mädchen hat viele Gesichter: Gewalt in Ehe und Partnerschaft, sexualisierte Übergriffe und Vergewaltigung sowie Stalking, Menschenhandel oder Genitalverstümmelung. Deswegen finden weltweit am 25. November, am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, Aktionen und Veranstaltungen statt, um auf das Thema aufmerksam zu machen. Auch in Heidelberg setzen verschiedene Veranstaltungen rund um den Gedenktag ein Zeichen. Am 21.11.2023 findet um 20 Uhr unter dem Titel „Safe at Night“ eine Podiumsdiskussion zumThema Sicherheit für Frauen undMädchen inHeidelberg im Zwinger statt. Darüber diskutiert die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion Johannah Illgner und die Grünen-Stadträtin Marilena Geugjes mit Vertreter*innen der Polizei, der Stadt Heidelberg, des Frauennotrufs und weiteren Expertinnen. Am26.11.2023 lädt um11 Uhr die Frauen-AGHeidelberg, gemeinsammit dem GLORIA Kino und demAmt für Chancengleichheit der Stadt Heidelberg, zu einer Kinovorführung des Films „Zuflucht nehmen“ ein. Der Filmmöchte häusliche Gewalt in der Öffentlichkeit sichtbarer machen. Hilfe bei Gewalt Frauen, die Gewalt erfahren haben und Unterstützung suchen, finden beimHilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 116 016 Unterstützung. 06221 58-47150 geschaeftsstelle@spd-fraktion. heidelberg.de AfD Sven Geschinski Das Wahlrecht … … ist das höchste Bürgerrecht in einer Demokratie. Einfach alle, die zufällig hier wohnen, wählen zu lassen, ist einfältig und naiv; in Zeiten, in denen Tausende kulturfremde Migranten auf deutschen Straßen die Einführung eines islamischen Kalifats fordern, geradezu gefährlich. Mit der Forderung nach dem kommunalen Wahlrecht „für alle“ hat die Mehrheit des Gemeinderats eine völlig falsche Entscheidung getroffen. Der AfD zweimal hintereinander durch „Ende der Debatte“ das Rederecht zu nehmen, ist überdies undemokratisch. stadtrat@sven-geschinski.de Bunte Linke Hildegard Stolz Bürgerentscheide bei Großpro- jekten Die Bunte Linke beantragt seit Jahren, dass Projekte über einen bestimmten Gesamtbetrag durch Bürgerentscheid zu bestätigen sind (unser Vorschlag: 10.000.000 €), betragen doch die jährlichen Betriebskosten 5-10 % der Bausumme. Das wurde nie beschlossen, es sind allein für das Konferenzzentrum und die Großsporthalle samt Parkhaus (Baukosten ca. 160.000.000 €) auf Dauer 8.000.000 € bis 16.000.000 € im Jahr. Ob die Heidelbergerinnen und Heidelberger zugestimmt hätten, wenn wir siewirklich alle vorher gefragt hätten? h_stolz@gmx.de HD in Bewegung (HiB) Waseem Butt Wechsel imBezirksbeirat Rohrbach Wir verabschieden uns aufgrund eines Umzuges von Diane J. Pitzer als Rohrbacher Bezirksbeirätin. Vielen Dank für dein Engagement, das weit über die Stadtgrenzen und die Politik hinausgeht. Als neuer Bezirksbeirat wurde letzte Woche unser langjähriger Unterstützer Daniel Kubirski bestellt. Mit ihmgewinnt Rohrbach einen politisch aktiven und erfahrenen Mann, der die Probleme beimNamen nennt und immer mit anpackt. Danke, dass du diese Verantwortung übernimmst, wir wünschen dir viel Freude und Erfolg! stadtrat@waseembutt.de Nachstehende Sitzungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt werden. Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 22. November, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 23. November, 16 Uhr Sportausschuss: Mittwoch, 29. November, 16 Uhr Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 29. November, 17.30 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Sitzungen (Foto SPD Heidelberg)

AKTUELLES 4 22. November 2023 Grundsteinlegung für die neue Gneisenaubrücke Stadt baut autofreie Verbindung zwischen Bergheim und Bahnstadt Wer mit dem Rad oder zu Fuß zwischen Bergheim und der Bahnstadt unterwegs ist, kann ab Frühjahr 2025 die neue Geh- und Radwegbrücke nahe der Czernybrücke nutzen. An die Gneisenaubrücke soll sich eine Rad- und Fußwegverbindung über den Neckar anschließen. Am Freitag, 17. November, wurde der Grundstein der Gneisenaubrücke gelegt. Um den Moment festzuhalten, wurde bei der Feier eine Zeitkapsel unter der Brücke eingelassen, die den Vorhabensbeschluss, eine Baubeschreibung, einen Plan der Brücke sowie eine Ausgabe der Rhein-Neckar-Zeitung enthält. Elke Zimmer, Staatssekretärin im Landesverkehrsministerium betonte: „Das Vorhaben ist ein Leuchtturmprojekt mit landesweiter Strahlkraft. Wir freuen uns daher, die Stadt bei der Umsetzung maßgeblich unterstützen zu können. Damit werden Kopenhagener Verhältnisse beim Radverkehr in Heidelberg geschaffen.“ cat www.heidelberg.de/ gneisenaubruecke EBM Jürgen Odszuck, Staatssekretärin Elke Zimmer, Tiefbauamtsleiter Klaus-Peter Hofbauer und Eckhard Horwedel von der DSK legen die Zeitkapsel in den Grundstein. (Foto Rothe) TSV Pfaffengrund: 2,13 Mio. Euro für Sportanlage Für die Modernisierung des Kleinspielfeldes und der Leichtathletik-Anlage sowie den Umbau des Spielfeldes in einen Kunstrasenplatz des TSV Pfaffengrund stellt die Stadt insgesamt 2,13 Millionen Euro zur Verfügung. Das hat der Gemeinderat am 15. November mit großer Mehrheit beschlossen. Neues Quartiersmanagement für Bergheim-West Im Sommer 2024 läuft der Vertrag mit den bisherigen Trägern des Quartiersmanagement aus. Deswegen wird die Trägerschaft neu ausgeschrieben. Zu den bisher umgesetzten Projekten gehören ein Gemeinschaftsgarten am Schwarzen Weg an der Opfenkopfwiese, ein Flohmarkt, ein Leseclub für Kinder und der Nachbarschaftsraum in der Bergheimer Straße 144. www.hd-bergheim.de Kurz gemeldet Wie entwickelt sich Bergheim-West? Rund 300 Bewohnerinnen und Bewohner des westlichen Bergheims strömten am Freitag, 17. November, zum Infomarkt ins Dezernat 16. Themen wie Bauprojekte, Verkehr, Zusammenleben, Freiräume, Klima und Wirtschaft wurden vorgestellt. Auf großes Interesse stießen die Infostände zumBau der künftigen Radbrücken, zur neuen Flusswärmepumpe, zumBetriebshof und zumgeplanten Emil-Maier-Park. Bei Mitmachaktionen der Bergheimer Gartengruppe und des Kulturfensters konnten sichGroß und Klein kennenlernen. (Foto SchreiberPötter) Haushaltsabschluss 2022: Schulden abgebaut Schuldenstand verringert sich um 8,3 Millionen Euro Die Finanzen der Stadt haben sich im Haushaltsjahr 2022 deutlich besser entwickelt als erwartet: Im Ergebnishaushalt – der laufenden Verwaltungstätigkeit – wurde ein Plus von 4,3 Millionen Euro erwirtschaftet (Erträge: 775,6 Millionen Euro; Ausgaben: 771,3 Millionen Euro). Das Ergebnis war um 73,5 Millionen Euro besser als erwartet. Aufgrund dieser positiven Entwicklung musste die Stadt im zurückliegenden Jahr keine neuen Kredite aufnehmen. Der Schuldenstand konnte sogar um 8,3 Millionen Euro reduziert werden. Die Verbesserungen gehen insbesondere auf Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (56,6 Millionen Euro), bei den Schlüsselzuweisungen des Landes (24,1 Millionen Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (5,6 Millionen Euro) und der Umsatzsteuer (1,0 Millionen Euro) sowie bei der Grunderwerbssteuer (3,6 Millionen Euro) zurück. Prognose für den Haushalt 2023 Die Entwicklung im Ergebnishaushalt verläuft in der Summe ausgeglichen mit leicht positiver Tendenz. In der mittelfristigen Finanzplanung ist für die Jahre 2025 bis 2027 allerdings mit steigenden Kreditbedarfen zu rechnen. chb Mietspiegel 2023 Neuer Mietspiegelrechner ist online Der neue Mietspiegelrechner ist online. Dieser ist auf der Website der Stadt zu finden. Auf Basis der im Jahr 2023 erhobenen Daten liefert der Mietspiegel einen umfassenden Überblick über die Mietpreise in Heidelberg. Mieterinnen und Mieter in Heidelberg können so überprüfen, ob eine veranschlagte Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete entspricht. Gleichzeitig liefert der Mietspiegelrechner auch Vermietenden eine Vorgabe, in welchem Rahmen sich ein Mietpreis bewegen sollte. Das wird beeinflusst von der Lage, Wohnungsgröße, Baujahr des Gebäudes und Ausstattung der Wohnung. Der Mietspiegel 2023 ist eine Neuerhebung, in die Mietverhältnisse der vergangenen sechs Jahre eingeflossen sind. Die durchschnittliche fiktive Mietspiegelmiete je Quadratmeter beträgt nun 10,67 Euro gegenüber 9,40 Euro im Jahr 2021. Damit hat sich die Nettokaltmiete um 1,27 Euro pro Quadratmeter erhöht (13,5 Prozent). Der Grund für die hohe Preissteigerung sind die veränderten Rahmenbedingungen. Dazu gehören die Inflation und stark ansteigende Baukosten. heidelberg.de/mietspiegel

5 AKTUELLES 22. November 2023 Wärmewende bis 2040 Gemeinderat verabschiedet kommunalen Wärmeplan W ie der Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung aussehen kann, zeigt der kommunale Wärmeplan. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 15. November den kommunalen Wärmeplan mehrheitlich verabschiedet. Auf der städtischen Internetseite kann der komplette Wärmeplan eingesehen werden und es werden die wichtigsten Fragen rund um die Wärmewende beantwortet. Großflächiger Ausbau von Fernwärme Die wichtigste Botschaft ist: Die Fernwärme soll in Heidelberg großflächig ausgebaut werden. Konkrete Schritte müssen noch im Einzelfall geplant und beschlossen werden. Wo die Fernwärme bereits liegt oder in den nächsten Jahren noch verlegt werden soll, wird der Anschluss ans Wärmenetz empfohlen. Aktuell sind bereits rund 50 Prozent der Haushalte an das Fernwärmenetz angeschlossen. Damit belegt Heidelberg deutschlandweit einen Spitzenplatz. In der Ebene sollen künftig fast alle Gebiete an die Fernwärme angeschlossenwerden. Der nächste Schritt ist der verstärkte Ausbau in Neuenheim – nach Abschluss aller notwendigen Vorarbeiten startet er voraussichtlich imFrühjahr 2024 und soll im Jahr 2027 abgeschlossen sein. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt zum 1. Januar 2024 in Kraft. Es besagt, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Die neuen Regelungen gelten zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Für alle anderen Gebäude in Heidelberg gibt es eine Übergangsfrist bis 30. Juni 2026. cca www.heidelberg.de/waerme Fernwärmeausbaugebiete 2030 Vorranggebiete Fern- und Nahwärme Fernwärmeverdichtung Fernwärmeprüfgebiete 2040 Nahwärme / Quartierslösungen Vorranggebiete dezentrale Versorgung Erdwärme Luft Erdwärme/Luft Neue Open-Data-Plattform Stadt macht Daten für Bürgerschaft, Forschung und Unternehmen zugänglich Wie viele Fahrräder hat die Zählanlage in der Gaisbergstraße registriert? Welche Cafés geben Mehrwegbecher aus? Und welche Daten hat die Wetterstation in der Altstadt aufgezeichnet? Ob aus statistischen Erhebungen, durch Befragungen oder mit Sensoren erfasst: In einer Stadtverwaltung fallen laufend große Mengen verschiedenster Daten an. Eine erste Auswahl ist ab sofort auf der neuen Open-Data-Plattform der Stadt Heidelberg zu finden. Richtig aufbereitet, verknüpft und interpretiert können diese Daten in allen Bereichen dabei helfen, die Verwaltung noch effektiver, schneller und bürgerfreundlicher zu machen. Die Stadt geht noch einen Schritt weiter und lädt alle ein, öffentliche Daten aus der Verwaltung zu nutzen. „Wir stellen als Stadt hier eine wichtige Wissensressource zur Verfügung, auf die Bürgerinnen und Bürger, Wissenschaft und Forschung oder Unternehmen zugreifen können. Das ist ein Gewinn für alle. Eine gute Datengrundlage sorgt dafür, dass Entscheidungen auf der Basis von tatsächlichen Fakten getroffen werden – und nicht aufgrund von gefühlten Wahrheiten“, erklärt Oberbürgermeister Eckart Würzner. Zwei Beispiele wie die Daten schon jetzt genutzt werden sind das Bürgerportal und der Klimakompass der Stadt. sba ckan.datenplattform. heidelberg.de OB Eckart Würzner, Bürgermeisterin Martina Pfister, Digitalamtsleiter Manfred Leutz und Projektleiter Sebastian Bernhard stellten die Datenplattform vor. (Foto Dittmer) Voranggebiete Fernwärmeausbaugebiete Fernwärmeverdichtung Fernwärmeprüfgebiete 2040 Nahwärme/Quartierslösungen Erdwärme Luft Erdwärme/Luft Je nach Lage eignen sich unterschiedliche Formen der Wärmeerzeugung. Dabei spielen auch dezentrale Wärmepumpen eine wichtige Rolle. (Grafik Stadtwerke Heidelberg) Heidelberg Studie 2023 hat begonnen „Meine Meinung zählt“ 10.000 Heidelbergerinnen und Heidelberger haben in den vergangenen Tagen Post bekommen. Sie wurden per Zufall aus dem Melderegister der Stadt ausgewählt und haben nun die Möglichkeit, im Zuge der HeidelbergStudie ihre Meinung zu verschiedenen Themen einzubringen. Die Teilnahme ist bis zum 8. Dezember 2023 möglich. Wer einen Brief erhält, findet darin einen QR-Code und einen Link zur Befragung sowie einen persönlichen Zugangscode. Ab diesem Jahr können Befragte ihre Antworten erstmals online abgeben. Die zufällig gezogene Stichprobe aus dem Melderegister garantiert, dass die Studie repräsentativ ist, eine wichtige Voraussetzung für ihre allgemeine Gültigkeit. Der Schwerpunkt der Studie, die im Sommer 2024 veröffentlicht wird, liegt auf den unterschiedlichen Lebenssituationen in der Stadt. Was ist den Menschen in Heidelberg wichtig? Was ist Bestandteil des Heidelberger Alltags? Wie vielfältig sind die Heidelberger Lebenslagen? Dabei geht es auch um Lebenslagen von Menschen mit geringem Einkommen. Ergebnisse vergangener Studien www. heidelberg.de/ heidelberg-studie Rankpflanzen zu vergeben Die Stadt vergibt Waldgeißblatt, Geißschlinge, verschiedene Waldrebensorten und Wilder Wein zur Fassadenbegrünung. Bis Donnerstag, 30. November, können sich Menschen aus Heidelberg, melden. Sie erhalten einen Gutschein, der bis zum 2. Dezember in einer Gärtnerei eingelöst werden kann. Die Pflanze muss in Heidelberg gepflanzt werden. www.heidelberg.de/umwelt Fassade kostenlos begrünen (Foto Firma Huben)

AKTUELLES 6 22. November 2023 Was tun, wenn der Wald brennt? Heidelberg und Partnerstadt Palo Alto tauschen sich aus Kooperationen zur Bekämpfung von Waldbränden und Überflutungen, der Austausch zwischen Jugendlichen rund um das Thema Start-ups sowie wirtschaftliche und wissenschaftliche Beziehungen – diese Themen standen vor Kurzem imMittelpunkt eines Besuches einer Heidelberger Delegation um Ersten Bürgermeister Jürgen Odszuck, in der amerikanischen Partnerstadt Palo Alto. Die Gäste aus Heidelberg nahmen am „SustainCity Summit“ in Palo Alto teil. Bei der Veranstaltung ging es um Lösungsansätze zu Auswirkungen des Klimawandels, insbesondere im Hinblick auf Waldbrände und Überschwemmungen. Die Feuerwehren von Palo Alto und Heidelberg werden sich hierzu künftig mehr austauschen. Auch das BEAM-Projekt („Business, Entrepreneurship and Math“) wird auf zwei weitere Schulen in Heidelberg ausgeweitet. Schülerinnen und Schüler erfahren, wie sie einen Businessplan schreiben, was sie bei der Gründung wissen sollten und wie Finanzierungen erfolgen. chb Im Rathaus von Palo Alto traf die Delegation um EBM Jürgen Odszuck (hintere Reihe, 8. von links) Vertreterinnen und Vertreter der Partnerstadt. (Foto Stadt HD) Infoabend: Bahntrasse Mannheim-Karlsruhe Die Deutsche Bahn AG lädt die Bevölkerung am Donnerstag, 23. November, von 18 bis 20 Uhr zu einem digitalen Infoabend zum Bahnprojekt Mannheim-Karlsruhe ein. Hier können Bürgerinnen und Bürger direkt ihre Fragen und Anregungen einbringen. Zugangslink mannheimkarlsruhe.de/oeffentli che-veranstaltungen Selbsthilfegruppe für verlassene Eltern Wenn jugendliche wie auch erwachsene Kinder den Kontakt abbrechen, bleiben Verzweiflung, Schuldgefühle und Trauer. Das Selbsthilfebüro bietet eine Selbsthilfegruppe für Betroffene an. Kontakt: info@selbsthilfe-heidel berg.de 06221 184290 Kurz gemeldet Parken in der Stadt Konzept zur Bürgerbeteiligung beschlossen Die Stadt Heidelberg plant für die konkrete Ausgestaltung der kommenden Parkraumbewirtschaftung in den jeweiligen Stadtteilen eine große Bürgerbeteiligung. Die Heidelberger Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit, sich über die konkreten Maßnahmen in ihrem Stadtteil vorab zu informieren und ihre Ideen und Vorschläge einzubringen. In der Bürgerbeteiligung soll es um die konkrete Ausgestaltung der Bereiche mit Parkraum gehen: › Wer darf parken und in welchen Bereichen? › Wie lange darf dort geparkt werden? › Wie sollen die verfügbaren Parkplätze zwischen den verschiedenen Interessengruppen aufgeteilt werden, zum Beispiel in E-Lade-Zonen oder Handwerkerparkplätze? Die Hinweise werden anschließend gesammelt, geprüft und, womöglich, bei der Umsetzung berücksichtigt. Der Gemeinderat hat das Bürgerbeteiligungskonzept in seiner Sitzung am 15. November beschlossen. Die durchschnittliche Auslastung der verfügbaren Parkplätze in Heidelberg liegt bei 82,5 Prozent. Das neue Parkkonzept soll den Parkdruck reduzieren. Jugendliche aus der Ukraine zu Besuch Ein paar unbeschwerte Tage und eine Auszeit vom furchtbaren Krieg in ihrem Heimatland: 20 Jugendliche aus Odessa undWyschhorod waren vom3. bis 12. November zu Gast in Heidelberg. Sie besichtigten das Schloss, besuchten den Zoo, trafen die ukrainischen Pfadfinder, die Basketballer der MLP Academics und nahmen an einer Alpaka-Wanderung teil. Oberbürgermeister Eckart Würzner und BürgermeisterinMartina Pfister trafen die 14- bis 16-Jährigen, die auf Einladung des Stadtjugendrings und der Stadt zu Gast waren. (Foto Stadt Heidelberg) Jahresgebühr für das Bewohnerparken Ab 1. Januar sollen Anwohnerausweise wieder 120 Euro kosten Die Jahresgebühr für einen Bewohnerparkausweis soll in Heidelberg wieder auf 120 Euro pro Jahr angehoben werden. Die Stadt hat eine entsprechende Rechtsverordnung vorbereitet, über die sie den Gemeinderat am 22. November im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität, am 29. November im Haupt- und Finanzausschuss und am 14. Dezember 2023 im Gemeinderat informieren wird. Der Gemeinderat muss die Verordnung nicht beschließen, sie wird durch den Oberbürgermeister erlassen und soll dann ab 1. Januar 2024 gültig sein. Rückerstattung von Gebühren Im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht am Beispiel der Stadt Freiburg geurteilt, dass die Gebührenregelung nicht in Form einer Satzung festgelegt werden darf. Der Heidelberger Gemeinderat entschied daher im Juli, die bestehende Satzung aufzuheben. Übergangsweise wurden die Ausweise deshalb für 36 Euro ausgegeben. Die Stadt wird allen, die zwischen dem 13. Juni und dem 26. Juli 2023 120 Euro für einen Parkausweis bezahlt haben, den Differenzbetrag zu 36 Euro erstatten – und zwar auch bei jenen Personen, die keinen Widerspruch gegen die Gebührenhöhe eingelegt haben. tir

7 AKTUELLES 22. November 2023 Erster Gründungspreis verliehen Die Start-ups Onuava und Codefy überzeugten die Jury des Heidelberger Gründungspreises 2023 D ie Start-ups Onuava und Codefy sind die ersten Gewinner des Heidelberger Gründungspreises. Die beiden jungen Unternehmen wurden am Freitagabend, 17. November, bei einer feierlichen Preisverleihung im Alten Hallenbad ausgezeichnet. Die beiden Gewinner erhielten einen Preis im Wert von jeweils 10.000 Euro, gestiftet von der Sparkasse Heidelberg und der Heidelberger Volksbank. Insgesamt hatten sich mehr als 50 Unternehmen um den Preis beworben. Sechs Finalisten stellten sich mit einem „Pitch“ einer Fachjury. „Mit der Auslobung des Gründungspreises wollen wir mutige und innovative Gründerinnen und Gründer belohnen und zugleich andere Menschen in unser Stadt motivieren, es ihnen nachzutun“, betonte Oberbürgermeister Eckart Würzner. „Denn Start-ups sind die Stammzellen einer Stadtgesellschaft: Aus ihnen heraus entstehen attraktive Jobs, eine positive Wirtschaftsentwicklung und finanzieller Spielraum für Angebote imSozialen, Sport und in der Kultur.“ Kinderwunsch für Mitarbeitende erfüllen In der Kategorie „Mut“ setzte sich Onuava gegen eloquio und living brain durch. Das Unternehmen aus Bergheim bietet eine Plattform an, über die Unternehmen ihre Mitarbeitenden mit Kinderwunsch unterstützen können. Onuava wurde 2022 durch Dr. Julia Reichert und Katharina Jung gegründet und hat drei Mitarbeitende. Verfahren mit KI beschleunigen In der Kategorie „Innovation“ mussten sich AaviGen und blue activity knapp gegen Codefy geschlagen geben. Codefy ist ein Start-up im Bereich Künstliche Intelligenz in der Altstadt. Das 2019 durch Tianyu Yuan, Jakub Szypulka und Dr. Carsten Günther gegründete Unternehmen hat eine Software entwickelt, die Justiz, Verwaltungen und Betrieben hilft, Gerichts- und Verwaltungsverfahren sowie Vertragsprüfungen zu beschleunigen und abzusichern. 16 Menschen arbeiten bereits für Codefy. chb Die Siegerinnen und Sieger des 1. Heidelberger Gründungspreises wurden am Freitag, 17. November, im Alten Hallenbad ausgezeichnet. (Foto Rothe) Neuer Zweckverband für Bioenergie Mannheim-Heidelberg Die jahrelange, erfolgreiche Kooperation bei der Bioabfallverwertung zwischen Heidelberg und Mannheim wird vertieft. Zum 1. Januar 2024 gründen die beiden Städte deshalb einen Zweckverband „Bioenergie“. Davor soll bereits die Ausschreibung für eine neue Vergärungsstufe in Wieblingen starten. Die Nutzung von Bioabfällen zur Energiegewinnung in einer Vergärungsanlage trägt signifikant zur Verbesserung der Umweltbilanz bei. Durch die gezielte Ausschöpfung des energetischen Potenzials von Bioabfällen lassen sich CO2-Emissionen effektiv reduzieren. Der Gemeinderat hat dem Vorschlag der Heidelberger Verwaltung am 15. November einstimmig zugestimmt. www.heidelberg.de/abfall › Zukunftsfähig Erhöhung der Abfallgebühren beschlossen Gebühren weiterhin unter dem Landesdurchschnitt Die Abfallgebühren in Heidelberg werden für 2024 erhöht. Ziel ist es, trotz der Kostensteigerungen bei der Entsorgung und gestiegenen Betriebs- und Personalkosten auch weiterhin einen umfangreichen Service anzubieten. Der Gemeinderat hat am 15. November einstimmig den Vorschlag der Verwaltung beschlossen. › Die Jahresgebühr erhöht sich um rund 8,82 Prozent. Bei einen VierPersonen-Haushalt mit 120-LiterBedarfstonne für Restabfall mit durchschnittlich acht Leerungen erhöhen sich die Restabfallgebühren von derzeit 152 Euro auf 161 Euro pro Jahr, also um 75 Cent pro Monat. In Baden-Württemberg lagen 2023 die durchschnittlichen Abfallgebühren bei rund 180 Euro. › Die Leistungsgebühr beim Restabfall verändert sich nicht. Auch die Bio- und die Papiertonne bleiben im regulären Rhythmus im Teilservice kostenfrei. › Der Vollservice oder die Kofferraumladung an den Recyclinghöfen erhöhen sich ebenfalls nur moderat. › Die Bedarfsbehälter werden künftig nur in den Größen 120 und 240 Liter angeboten. jkl Weitere Infos im Bekannt- machungsteil ab S. 8 und auf www.heidelberg.de/abfall Winterhilfe für Obdachlose Notquartier geöffnet Die Stadt hat seit 15. November wieder das Winter-Notquartier im Stadtteil Rohrbach geöffnet. Bis Anfang April gibt es hier Übernachtungsplätze für wohnungslose Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Heidelberg haben. Zudemgibt es weitere Tagesstätten und Notschlafplätze, auch speziell für Jugendliche und Frauen. „Die Plätze, die zur Verfügung stehen, werden nach den Erfahrungen der Vorjahre ausreichen. Sollte ausnahmsweise ein höherer Bedarf auftreten, hat unsere Fachstelle für Wohnungsnotfälle Verfügungswohnungen eingerichtet, die ergänzend genutzt werden können“, sagt Angelika Haas-Scheuermann, Leiterin des Amtes für Soziales und Senioren. Daneben finanziert die Stadt Heidelberg eine Streetwork-Stelle. Außerdem gibt es den Fachdienst für Wohnungsnotfälle der Stadt, die Unterkünfte für wohnungslose Menschen bereitstellt, diese bei der Wohnungssuche unterstützt und hilft, bestehenden Wohnraum zu sichern, wenn ein Verlust droht. Fachdienst für Wohnungs- notfälle Bergheimer Straße 155, 69117 Heidelberg 06221 58-37000 rnv führt Stabilisierungsfahrplan ein Die Rhein-Neckar-Verkehr GmbH (rnv) wird ihr Fahrtenangebot ab Montag, 27. November, im Busbereich teilweise reduzieren. Dies ist eine Stabilisierungsmaßnahme, um den zuletzt häufig auftretenden Fahrtausfällen zu begegnen. Die Linie 27 verkehrt Montag bis Freitag ab ca. 8 Uhr sowie Samstag ganztags im 20-Minuten-Takt auf einer verkürzten Strecke zwischen Rohrbach Süd und Tullastraße sowie im 60-Minuten-Takt auch weiter bis Mombertplatz. Am Sonntag verkehrt die Linie auf der vollen Strecke im 30-MinutenTakt. Die Linie 29 verkehrt nur bis S-Bahnhof Weststadt-Südstadt. Die Linien 31 und 32 verkehren Montag bis Freitag zwischen 9 und 15 Uhr im 20-Minuten-Takt. Die Linie 37 verkehrt im 30-Minuten-Takt. www.rnv-online.de

22. November 2023 BEKANNTMACHUNGEN 8 BEKANNTMACHUNG Satzung zur Aufhebung der Abfallgebührensatzung vom 15.11.2023 Auf Grund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, des § 17 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. März 2023 (BGBl. I Nr. 56) geändert worden ist, der §§ 10 Absatz 1, 9 Absatz 1 und 28 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44) geändert worden ist, des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist sowie der §§ 2, 13, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.11.2023 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Aufhebung der Abfallgebührensatzung Die Abfallgebührensatzung vom 19. Dezember 1996 (Heidelberger Stadtblatt vom 27. Dezember 1996), die zuletzt durch Satzung vom 09. Dezember 2021 (Heidelberger Stadtblatt vom 15. Dezember 2021) geändert worden ist, wird zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 15.11.2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG Satzung über Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen in der Stadt Heidelberg (Abfallwirtschaftssatzung - AWS) vom 15.11.2023 (Heidelberger Stadtblatt vom 22.11.2023) Aufgrund der §§ 4, 11 und 142 der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Juni 2023 (GBl. S. 229, 231) geändert worden ist, der § 17 Absatz 1, 19, 20 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 02. März 2023 (BGBl. I Nr. 56) geändert worden ist, der §§ 10 Absatz 1 und 2, 9 Absatz 1 Satz 3 und 28 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom07. Februar 2023 (GBl. S. 26, 44) geändert worden ist, des § 7 der Gewerbeabfallverordnung vom 18. April 2017 (BGBl. I S. 896), die zuletzt durch Artikel 3 der Verordnung vom 28. April 2022 (BGBl. I S. 700) geändert worden ist, sowie der §§ 2, 6, 13, 14, 15 und 18 des Kommunalabgabengesetzes vom 17. März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 17. Dezember 2020 (GBl. S. 1233, 1249) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 15.11.2023 folgende Satzung beschlossen: I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Zielsetzung und Aufgabe (1) Die Stadt Heidelberg führt die Abfallwirtschaft als öffentliche Einrichtung durch. (2) Die Abfallwirtschaft umfasst das Bereitstellen, Überlassen, Sammeln, Einsammeln durch Hol- und Bringsystem, Befördern, Lagern und Behandeln von Abfällen. (3) Die Stadt informiert und berät die Abfallerzeuger und Abfallerzeugerinnen (im Folgenden: Abfallerzeuger) über Möglichkeiten der Vermeidung, Vorbereitung zur Wiederverwendung, möglichst hochwertigen Verwertung, Trennung und Beseitigung von Abfällen. (4) Die Stadt stellt den Grundstückseigentümern und Grundstückseigentümerinnen sowie den Inhabern und Inhaberinnen von Grundstücken, Wohnungen und anderen Räumen die öffentliche Abfallwirtschaft nach den Bestimmungen dieser Satzung zur Verfügung. § 2 Allgemeine Grundsätze (1) Jede Person soll durch ihr Verhalten zur Verwirklichung der Zwecke des Kreislaufwirtschaftsgesetzes beitragen, nämlich die Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen zu fördern und den Schutz von Mensch und Umwelt bei der Erzeugung und Bewirtschaftung von Abfällen sicherzustellen (§ 1 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes). Dabei stehen nach § 6 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes die Maßnahmen der Vermeidung und der Abfallbewirtschaftung in folgender Rangfolge: 1. Vermeidung, 2. Vorbereitung zur Wiederverwendung, 3. Recycling, 4. sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung, 5. Beseitigung. (2) Abfälle zur Verwertung sind schon an der Anfallstelle von Abfällen zur Beseitigung getrennt zu halten, um eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung nicht zu beeinträchtigen. (3) Abfälle sind der Stadt so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder sonst verwertet werden kann. § 3 Abfallarten und Abfallbesitzer (1) Abfälle im Sinne dieser Satzung sind alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer oder ihre Besitzerin (im Folgenden: Besitzer) gemäß § 3 Absatz 1 bis 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfälle zur Verwertung sind Abfälle, die verwertet werden; Abfälle, die nicht verwertet werden, sind Abfälle zur Beseitigung. (2) Abfälle aus privaten Haushaltungen (Hausmüll) sind Abfälle, die in privaten Haushalten im Rahmen der privaten Lebensführung anfallen, insbesondere in Wohnungen und zugehörigen Grundstücks- oder Gebäudeteilen sowie in anderen vergleichbaren Anfallorten wie Wohnheimen oder Einrichtungen des betreuten Wohnens. Diese werden von den öffentlich- rechtlichen Entsorgungsträgern selbst oder von beauftragten Dritten in genormten, im Entsorgungsgebiet zugelassenen Behältern regelmäßig eingesammelt, transportiert und der weiteren Entsorgung zugeführt. (3) Gewerbeabfälle sind Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen. (4) Gewerbliche Siedlungsabfälle sind alle Abfälle dieser Art im Sinne der Gewerbeabfallverordnung, insbesondere gewerbliche und industrielle Abfälle, die Abfällen aus privaten Haushaltungen aufgrund ihrer Beschaffenheit oder Zusammensetzung ähnlich sind sowie Abfälle aus privaten und öffentlichen Einrichtungen mit Ausnahme der Abfälle aus privaten Haushaltungen. (5) Sperrgut sind sperrige Abfälle, die auch nach zumutbarer Zerkleinerung nicht in die zugelassenen Abfallbehälter passen. Hierzu zählen jedoch nicht Abfälle aus gewerblichen Gebäuderenovierungen, aus gewerblichen Haushaltsauflösungen und aus privaten Bau- und Umbaumaßnahmen mit gewerblichem Charakter. (6) Küchen- und Gartenabfälle sind organische Abfälle, die in Küchen, Gärten, Parks, Friedhöfen und an Straßen anfallen. (7) Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Abfälle im Sinne von § 3 Absatz 7 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. (8) Schadstoffbelastete Abfälle sind die in den Haushaltungen üblicherweise anfallenden Kleinmengen von Stoffen, die bei der Entsorgung Nachteile für Personen, Umwelt, Anlagen oder Verwertungsprodukte hervorrufen können, insbesondere Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Chemikalienreste, öl- und lösemittelhaltige Stoffe, Farben, Lacke, Desinfektions- und Holzschutzmittel, Batterien, Akkumulatoren, Kühlschränke, Leuchtstoffröhren, Säuren, Laugen und Salze. Dazu zählen auch Kleinmengen entsprechender Stoffe aus dem Kleingewerbe bis zu einer Menge von 2.000 Kilogramm pro Jahr. (9) Erdaushub sind Abfälle aus Erdbaumaßnahmen ohne solche Beimengungen, bei denen durch Ablagerung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist. (10) Bauschutt sind mineralische Abfälle aus Baumaßnahmen ohne sperrgutähnliche Gegenstände und ohne solche Beimengungen, bei denen durch die Ablagerung eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist. (11) Baustellenabfälle sind nicht mineralische Stoffe aus Bautätigkeiten, auch mit geringfügigen Fremdanteilen. (12) Straßenaufbruch sind mineralische Stoffe, die hydraulisch, mit Bitumen oder Teer gebunden oder ungebunden im Straßenbau verwendet waren. (13) Wertstoffe wie Glas, Weißblech, Aluminium, Papier, Kartonagen, Styropor, Schrott, Elektro- und Elektronik-Altgeräte, Altreifen, Kork, Holz, Textilien und Kunststoffe gehören zu den Abfällen zur Verwertung. (14) Schrott umfasst alle Gegenstände aus Metall oder Teile hiervon, soweit sie nicht unter Absatz 15 fallen. Zum Schrott zählen insbesondere Fahrräder, Motoren, Töpfe, Pfannen und Heizkörper. (15) Elektro- und Elektronik-Altgeräte sind Altgeräte im Sinne des § 3 Nummer 5 des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes. (16) Abfälle zur Beseitigung sind Abfälle, die weder stofflich noch energetisch oder auf andere Weise verwertet werden. (17) Erzeuger von Abfällen sind alle natürlichen oder juristischen Personen, durch deren Tätigkeit Abfälle anfallen, oder alle Personen, die Vorbehandlungen, Mischungen oder sonstige Behandlungen vornehmen, die eine Veränderung der Beschaffenheit oder der Zusammensetzung dieser Abfälle bewirken. (18) Besitzer von Abfällen im Sinne dieser Satzung sind alle natürlichen und juristischen Personen, die die tatsächliche Sachherrschaft über Abfälle haben. (19) Großwohnanlagen im Sinne dieser Satzung sind Gebäude und Wohnanlagen mit mehr als zwanzig Wohnungen. (20) Streusiedlungen sind Siedlungen im Außenbereich gemäß dem Baugesetzbuch sowie die Fennenbergerhöfe, der Grenzhof, der Kurpfalzhof und das Klärwerk Nord.

22. November 2023 9 BEKANNTMACHUNGEN § 4 Abfallvermeidung (1) Abfälle sind in erster Linie zu vermeiden. Die Abfallvermeidung hat Vorrang vor der Vorbereitung zur Wiederverwendung, dem Recycling, der sonstigen Verwertung, insbesondere der energetischen Verwertung und Verfüllung und vor der Abfallbeseitigung. Etwas Anderes gilt nur, wenn die Abfallbeseitigung die umweltverträglichere Lösung darstellt. (2) Wer Einrichtungen der städtischen Abfallwirtschaft benutzt, muss die Menge der Abfälle so geringhalten, wie es den Umständen nach möglich und zumutbar ist. Das Gebot zur Abfallverminderung umfasst vor allem folgende Pflichten: 1. Abfälle zur Verwertung müssen nach Maßgabe von § 12 getrennt gehalten werden. 2. Bei Veranstaltungen, die auf Grundstücken oder in Einrichtungen der Stadt durchgeführt werden, dürfen Speisen und Getränke nur in pfandpflichtigen, wiederverwendbaren Verpackungen und Behältnissen ausgegeben werden. Ausnahmen von dieser Pflicht können im Einzelfall zugelassen werden, wenn Belange des öffentlichen Wohls dies erfordern. Soweit es sich um Grundstücke oder Verkehrsflächen handelt, die öffentlich-rechtlich gewidmet sind, sollen Mehrwegverpackungen und -behältnisse verwendet werden. Das Nähere regelt der Bescheid, mit dem die Veranstaltung zugelassen wird. 3. Die Dienststellen der Stadt müssen ihr Beschaffungswesen so ausrichten, dass die Entstehung von Abfall vermieden und die Verwertung von Abfällen gefördert wird. Die Stadt wirkt zur Erfüllung dieses Ziels auch auf die Gesellschaften und Körperschaften, an denen sie beteiligt ist, ein. (3) Die Stadt kann mit Zustimmung der höheren Abfallrechtsbehörde die Entsorgung von gewerblichen Siedlungsabfällen im Einzelfall ablehnen, wenn 1. die zu entsorgende Abfallmenge erheblich ist, 2. eine stoffliche oder gegebenenfalls energetische Verwertung dieser Abfälle von der Stadt nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand oder gar nicht sichergestellt werden könnte und der Gewerbebetrieb das Entstehen der Abfälle mit zumutbarem Aufwand vermeiden oder anfallende Abfälle selbst oder durch Dritte verwerten lassen kann. (4) Handelsbetriebe, die 1. Lebensmittel, Wasch- und Reinigungsmittel, Haushaltswaren, Körperpflegemittel, 2. elektrische und elektronische Geräte, 3. Baustoffe oder Heimwerkerbedarf, 4. aufwendig verpackte Waren anderer Art oder 5. Produkte, die nach bestimmungsgemäßem Gebrauch als schadstoffbelastete Abfälle gemäß § 3 Absatz 8 zu beseitigen sind, an Endverbraucher abgeben, sollen an der Verkaufsstätte in geeigneter Form auf die abfallwirtschaftliche Bedeutung der Produkte und ihrer Verpackung hinweisen, insbesondere auf die verfügbaren Möglichkeiten zur stofflichen und gegebenenfalls energetischen Verwertung der Abfälle. § 5 Abfallverwertung und -beseitigung (1) Abfälle sind so zu überlassen, dass ein möglichst großer Anteil zur Wiederverwendung vorbereitet, recycelt oder sonst verwertet werden kann. Hierzu sollen Abfälle zur Verwertung getrennt erfasst werden (§ 12). Innerhalb der Verwertung hat die umweltverträglichere Verwertungsart den Vorrang; § 6 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes ist zu beachten. (2) Abfälle sind so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. Eine Beeinträchtigung liegt insbesondere vor, wenn 1. die Gesundheit der Menschen beeinträchtigt, 2. Tiere und Pflanzen gefährdet, 3. Gewässer und Boden schädlich beeinflusst, 4. schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen oder Lärm herbeigeführt, 5. die Ziele oder Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung nicht beachtet oder die Belange des Naturschutzes, der Landschaftspflege sowie des Städtebaus nicht berücksichtigt werden oder 6. sonst die öffentliche Sicherheit oder Ordnung in sonstiger Weise gefährdet oder gestört werden. (3) Zur Entsorgung der im Stadtgebiet angefallenen Abfälle unterhält die Stadt die Abfallentsorgungsanlage Wieblingen. Die Benutzung richtet sich nach der Benutzungsordnung der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen. Für Abfälle, die nicht in der genannten Entsorgungsanlage entsorgt werden, bedient sich die Stadt der Entsorgungsanlagen Dritter. (4) Die Stadt kann sich bei der Abfallentsorgung ganz oder teilweise Dritter bedienen. § 6 Entsorgungspflicht (1) Eine Verpflichtung der Stadt zur Entsorgung von Abfällen besteht im Rahmen des § 20 Absatz 1 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes, soweit Abfälle angefallen und überlassen sind. (2) Als überlassen gelten Abfälle, die in die von der Stadt zu diesem Zweck den Benutzern zur Verfügung gestellten Abfallbehälter (Hol-System) eingebracht sind. (3) Im Bring-System gesammelte Abfälle zur Verwertung und schadstoffbelastete Abfälle aus Haushaltungen sind mit der Übergabe an den Recyclinghöfen während den Öffnungszeiten, der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen oder mit dem Einfüllen in die von der Stadt sonst zur Verfügung gestellten Depotcontainer überlassen. (4) Abfälle, die - soweit zulässig - unmittelbar zur Abfallentsorgungsanlage Wieblingen gebracht werden, gelten als überlassen, wenn sie dort während den Öffnungszeiten in der vorgeschriebenen Form übergeben werden. Das Nähere bestimmt die Benutzungsordnung der Abfallentsorgungsanlage Wieblingen. (5) Die Entsorgungspflicht umfasst auch die in unzulässiger Weise abgelagerten Abfälle im Sinne von § 20 Absatz 4 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit § 9 Absatz 3 des Landes-Kreislaufwirtschaftsgesetzes. II. Anschluss und Benutzung § 7 Anschluss und Benutzung (1) Die Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, denen Erbbauberechtigte, Wohnungseigentümer und Wohnungseigentümerinnen, Wohnungserbbauberechtigte, Nießbraucher und Nießbraucherinnen und sonstige zur Nutzung eines Grundstücks dinglich Berechtigte gleichstehen, sind berechtigt und im Rahmen der Überlassungspflicht nach § 17 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verpflichtet, ihre Grundstücke an die Einrichtung der öffentlichen Abfallentsorgung anzuschließen, diese zu benutzen und die auf ihren Grundstücken anfallenden Abfälle - soweit keiner der Ausschlussgründe nach § 9 vorliegt oder in den folgenden Absätzen etwas anderes bestimmt ist - der Stadt zu überlassen. (2) Neben den in Absatz 1 Genannten sind auch Besitzer und Besitzerinnen von Grundstücken, Nutzungsberechtigte oder das Grundstück tatsächlich nutzende Personen sowie die Inhaber und Inhaberinnen von Wohnungen, Wohnräumen und sonstigen Räumen im Stadtgebiet zur Benutzung der öffentlichen Abfallentsorgung berechtigt und verpflichtet. (3) Unbebaute Grundstücke unterliegen der Anschluss- und Benutzungspflicht, wenn auf ihnen nicht nur gelegentlich Abfälle anfallen. (4) Die Absätze 1 bis 3 gelten nicht für 1. die Entsorgung pflanzlicher Abfälle, deren Beseitigung gemäß der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Beseitigungsanlagen zugelassen ist; dies schließt nicht aus, dass solche Abfälle der Stadt überlassen werden, wobei die Grundsätze der Abfallvermeidung und -verwertung vorrangig zu beachten sind; 2. Bioabfälle aus privaten Haushaltungen, wenn die Person, die diese erzeugt oder besitzt, gegenüber der Stadt schriftlich darlegen, dass sie eine ordnungsgemäße und schadlose Eigenverwertung beabsichtigen und dazu in der Lage sind, wobei eine ordnungsgemäße Eigenverwertung auch vorliegt, wenn diese auf einem in unmittelbarer Nähe befindlichen Grundstück erfolgt. § 8 Entstehungszeitpunkt, Anmeldepflicht (1) Recht und Pflicht zum Anschluss und zur Benutzung entstehen, wenn ein bebautes Grundstück bezugsfertig ist oder wenn die vorgesehene Nutzung des Grundstücks, der Wohnung oder der sonstigen Räume aufgenommen wird. Fallen schon vorher Abfälle an, so entsteht die Anschluss- und Benutzungspflicht, sobald regelmäßig Abfälle anfallen. (2) Die anschlusspflichtigen Personen (im Folgenden: Anschlusspflichtige) haben die Grundstücke, die erstmals an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen sind, zwei Wochen vor der Entstehung der Anschluss- und Benutzungspflicht bei der Stadt schriftlich anzumelden. Die Verpflichtung der Stadt zum Einsammeln und Befördern der Abfälle beginnt zwei Wochen nach der Anmeldung. (3) Fallen Abfälle nur unregelmäßig auf Grundstücken an, die dem Anschlusszwang nicht unterliegen, so haben die Erzeuger oder Besitzer den Anfall von Abfällen der Stadt rechtzeitig anzuzeigen. § 9 Ausschluss von der Entsorgungspflicht (1) Von der öffentlichen Abfallentsorgung sind die in § 2 Absatz 2 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes genannten Stoffe, mit Ausnahme von Küchen- und Speiseabfälle aus privaten Haushaltungen, ausgeschlossen. (2) Außerdem sind folgende Abfälle aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen ausgeschlossen: 1. Abfälle, die Gefahren oder erhebliche Belästigungen für das Betriebspersonal hervorrufen können, insbesondere a) Abfälle, von denen bei der Entsorgung eine toxische oder anderweitig schädigende Wirkung zu erwarten ist, b) leicht entzündliche, explosive oder radioaktive Stoffe im Sinne der Strahlenschutzverordnung, c) nicht gebundene Asbestfasern, d) Abfälle, die in besonderem Maße gesundheitsgefährdend sind und Gegenstände, die aufgrund von § 17 des Infektionsschutzgesetzes behandelt werden müssen, e) Abfälle aus Massentierhaltungen, Stalldung, Streu, Fäkalien und Exkremente von Tieren aus Tierversuchsanstalten. 2. Stoffe aus Krankenanstalten, Arztpraxen oder ähnlichen Einrichtungen, die in besonderem Maße gesundheitsgefährdend sind oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können oder die thermisch behandelt werden müssen. 3. Tierkörper, Tierkörperteile und Erzeugnisse tierischer Herkunft, die nicht vom Tierkörperbeseitigungsgesetz erfasst werden (z. B. Versuchstiere, Schlachtabfälle). 4. Abfälle, bei denen durch die Entsorgung wegen ihres signifikanten Gehaltes an toxischen, langlebigen oder bioakkumulativenorganischenSubstanzen eine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit zu besorgen ist. 5. Abfälle, die Gefahren für die Entsor - gungsanlagen oder ihre Umgebung hervorrufen oder schädlich auf sie einwirken können oder die in sonstiger Weise den Ablauf des Entsorgungsvorgangs nachhaltig stören oder mit dem vorhandenen Gerät in der Entsorgungsanlage nicht entsorgt werden können, insbesondere a) Rückstände aus Benzin- und Ölabscheideranlagen und der dazugehörenden Schlammfänge, b) Flüssigkeiten jeder Art, c) Altöl, d) mineralölverunreinigte Stoffe, soweit sie bei Gewerbebetrieben oder in großen Mengen anfallen, e) Schlämme, soweit sie eine geordnete Beseitigung der sonstigen Abfälle gefährden, f) Kraftfahrzeugwracks und Wrackteile, g) Abfälle, die durch Luftbewegung leicht verweht werden können, soweit sie in größeren als haushaltsüblichen Mengen anfallen. 6. Sonstige Stoffe und Gegenstände, die wegen ihrer Größe oder Beschaffenheit nicht entsorgt werden können.

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