5 AKTUELLES 18. Oktober 2023 Grüne Meile In der Maria-Mitchell-Straße in der Bahnstadt werden neue Wohnungen an das Kanalnetz angebunden. Ab Montag, 23. Oktober wird deshalb die Grüne Meile vom Czernyring kommend in Richtung Westen für den KFZ-Verkehr bis zum 6. November gesperrt. In der Neckarhelle Der Gemeinderat stimmte für den städtischen Vorentwurf zur Umgestaltung der Straße „In der Neckarhelle“. Sie muss saniert werden. Zudem sollen die Haltestellen Stiftsmühle, Neckarhelle und Neuer Weg barrierefrei umgebaut werden. Kurz gemeldet BEKANNTMACHUNG Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen Auf Grund von Artikel 170 der Verordnung (EU) 2016/429 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2016, Artikel 1 der Delegierten Verordnung (EU) 2018/1629 der Kommission vom 25. Juli 2018, Artikel 1 Nr. 4 und 5 der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 der Kommission vom 3. Dezember 2018 und §§ 6 Abs. 1, 38 Absatz 11 Tiergesundheitsgesetzes (TierGesG) in der Fassung vom 21. November 2018 (BGBL IS. 1938) i. V. m. §§ 5b, 10 und 11 der Bienenseuchenverordnung (BienSeuchV) in der Neufassung vom 3. November 2004 erlässt die Stadt Heidelberg, Veterinärabteilung des Bürger- und Ordnungsamtes, folgende Allgemeinverfügung 1. Sperrbezirk: Im Stadtkreis Heidelberg wurde am 11.10.2023 der Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut amtlich festgestellt. Aus diesem Grund wird das Gebiet um den Seuchenbestand in Heidelberg Kirchheim mit einem Radius von mindestens einem Kilometer als Sperrbezirk festgelegt. Die Abgrenzung des Sperrgebietes erfolgt gemäß der als Anhang beigefügten Karte, welche Bestandteil dieser Allgemeinverfügung ist. 2. Für den Sperrbezirk werden folgende Schutzmaßnahmen angeordnet: a. Die Besitzerinnen und Besitzer oder Betreuerinnen und Betreuer von Bienenvölkern, deren Standort im Sperrbezirk liegt, haben unverzüglich ihre Bienenstände unter Angabe der Anzahl der Bienenvölker und der jeweils aktuellen Standorte anzuzeigen beim: Bürger- und Ordnungsamt Stadt Heidelberg, Veterinärabteilung Bergheimer Str. 69, 69117 Heidelberg E-Mail: veterinaeramt@heidelberg.de b. Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk sind unverzüglich auf bösartige Faulbrut amtstierärztlich untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung ist frühestens zwei, spätestens neun Monate nach der Tötung der an der Seuche erkrankten Bienenvölker zu wiederholen. Die zweite Untersuchung ist entbehrlich, wenn sich bei der Untersuchung von Futterkranzproben, die im Rahmen der ersten Untersuchung zusätzlich gezogen worden sind, keine Anhaltspunkte für bösartige Faulbrut ergeben. c. Bewegliche Bienenstände dürfen von ihrem Standort nicht entfernt werden. d. Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Waben, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs, Honig, Futtervorräte, Bienenwohnungen und benutzte Gerätschaften dürfen nicht aus den Bienenständen entfernt werden. e. Bienenvölker oder Bienen dürfen nicht in den Sperrbezirk verbracht werden. 3. Sofortige Vollziehung: Die sofortige Vollziehung der Nummer 1 und 2 dieser Allgemeinverfügung wird angeordnet, sofern die aufschiebende Wirkung eines Widerspruchs nicht bereits aufgrund § 37 Tiergesundheitsgesetz i.V.m. § 80 Abs. 2 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung entfällt. 4. Bekanntgabe: Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) Widerspruch eingelegt werden. Heidelberg, 11.10.2023 Bernd Köster, Amtsleiter Den vollständigen Text mit Begründung und Hinweisen der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut bei Bienen finden Sie auf der Homepage der Stadt Heidelberg. Sperrbezirk Stadt Heidelberg, Ortsteile Kirchheim und Rohrbach: Ein grünes Band von Nord nach Süd Parkanlagen und Plätze mit über 130 neuen Bäumen auf dem hip Der Heidelberg Innovation Park (hip), Heidelbergs neues Wirtschaftsquartier, wird in vielfältige Platzflächen, Parkanlagen, Freizeit- und Aufenthaltsangebote eingebettet. Die Freianlagen werden sich wie ein Band von Nord nach Süd durch den westlichen hip ziehen und eine neue Verbindung für den Fuß- und Radverkehr schaffen. Platz zum Entspannen, Trainieren und Spielen Durch die fünf verschiedenen Teilbereiche ergibt sich eine abwechslungsreiche Abfolge von Grünflächen, Plätzen und Parkanlagenmit jeweils ganz eigenem Charakter. Dazu gehört eine 4.000 Quadratmeter große Allee mit Wiesenflächen, zahlreiche Sitzmöglichkeiten zur Freizeitnutzung oder zum Arbeiten unter freiem Himmel, Tischtennistische, Fitnessgeräte, ein Holzdeck mit integriertem Schwingnetz, Basketballringe und Spielmöglichkeiten. Auch Gastronomie soll hier entstehen. Im Landschaftspark Nord steht die Umwelt im Fokus: hier entstehen Wiesen, Obstbäume und Lebensräume für Eidechsen. Die Freiraumplanung wurde amFreitag, 6. Oktober, bei einer öffentlichen Infoveranstaltung vorgestellt. Rund 40 Personen konnten sich bei einem Rundgang eine Vorstellung von den Plänen machen. ls Bei einem Spaziergang über den hip erklärten Mitarbeitende der Stadt die Ideen und Pläne direkt vor Ort. Anregungen von Bürgerseite waren in diese eingeflossen. (Foto Stadt HD) BEKANNTMACHUNGEN
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