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4. Oktober 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie: Biodiversitätsmanagerin/Biodiversitätsmanager (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Städtische Kindertageseinrichtungen des Kinder- und Jugendamtes als Pädagogische Fachkraft (m/w/d) Vollzeit oder Teilzeit | bis Entgeltgruppe S08a TVöD-V | Die Stellen sind grundsätzlich teilbar. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. BEKANNTMACHUNG Höchstspannungsleitung Osterath – Philippsburg; Gleichstrom; Abschnitt B1 („ULTRANET“): Ankündigung von Baugrunduntersuchungen an Masten in der Gemarkung Heidelberg Ab voraussichtlich Mitte KW 42 wird die von der TransnetBW GmbH beauftragte Firma Hettmannsperger Bohrgesellschaft mbH im Rahmen des Vorhabens ULTRANET (Vorhaben Nr. 2 aus dem Bundesbedarfsplan-gesetz) an ausgewählten Maststandorten der Leitungsanlage/n 5100 Daxlanden – Rheinau, 7220 GKM – Neu-rott und BL532 Mannheim – Neckarelz Baugrunduntersuchungen durchführen. Diese sind für die weitere Planung und Realisierung von ULTRANET unbedingt notwendig und dienen der Ermittlung von Baugrundparametern sowie zur Erlangung von Informationen über die Tragfähigkeit des Untergrunds. Wie lange eine Untersuchung dauert, ist abhängig von der vorgegebenen Tiefe und auch von der Untergrundbeschaffenheit. Bei vorliegendem Projekt ist mit Zeiten zwischen 1 bis 3 Tagen pro Aufschluss zu rechnen. Die Untersuchun-gen sind voraussichtlich in der KW 46 abgeschlossen. Betroffen sind die Flurstücke: Gemarkung Heidelberg – Flur 000 45140 (Tiefe: 8 m); 45143 (Tiefe: 8 m); 45357 (Tiefe: 8 m); 28438/1 (Tiefe: 30 m); 45375 (Tiefe: 30 m) Für die Baugrunduntersuchungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, z.B. um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Hierbei kommt ein kleines Raupenfahrzeug sowie ein großes Kettenbohrgerät zum Einsatz. Die Baugrunduntersuchungen erfolgen mittels Bohrungen, bei denen Bohrrohre in den Untergrund eingerammt oder eingedreht werden. Aus den Rohren können Bodenproben entnommen werden, die entsprechend der Zielsetzung weiter untersucht werden. Neben den Bohrungen werden auch sog. Rammsondierungen durchgeführt. Hierbei wird eine Sonde definiert in den Boden eingeschlagen. Anhand der Ergebnisse einer solchen Sondierung kann auf die Lagerungsdichte der Böden geschlossen werden. Die Untersuchungen erfolgen i.d.R. durch den eingesetzten Baugrundgutachter. Der Durchmesser der Untersuchungen liegt bei 80 Millimetern (sog. Rammsondierung und Rammkernsondierung) oder bei 219 Millimetern (sog. Trockenrammkernbohrung), die Tiefe liegt bei 8-10 Metern bzw. 30 Metern. Jeder Standort mit den 30 Meter tiefen Untersuchungen muss zweimal angefahren werden, alle anderen nur einmal. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Bohrlöcher wieder verfüllt. Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Abs. 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Baugrunduntersuchungen informiert. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Flächen über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen. Hierbei entstehen im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen. Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Flurschäden kommen, wird dieser im Nachgang direkt mit dem Bewirtschafter der Fläche reguliert. Kontakt: Hettmannsperger Bohrgesellschaft mbH Telefon: (07222) 96877-26 Informationen zu ULTRANET: https://www.transnetbw.de/de/netzentwicklung/projekte/ultranet Wir trauern um Herrn Stadtverwaltungsdirektor Gerhard Gärtner der am 19. September 2023 im Alter von 83 Jahren verstorben ist. Herr Gerhard Gärtner war eine geschätzte Führungspersönlichkeit. Während seiner mehr als 42-jährigen Dienstzeit bei der Stadt Heidelberg, zuletzt als Leiter des Amtes für Liegenschaften, hat er sich durch großes Engagement und hohe fachliche, persönliche und soziale Kompetenz ausgezeichnet und sich dadurch in hohem Maße Achtung und Wertschätzung erworben. Betroffen nehmen wir Abschied. Wir werden ihn immer in guter Erinnerung behalten. Unser Mitgefühl gehört seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Martin Eisele Vorsitzender des Gesamtpersonalrates BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Die Technologieförderung Heidelberg GmbH gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Jahresabschluss und Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Die Gesellschaftsversammlung der Technologieförderung Heidelberg GmbH hat am 16.08.2023 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss und Lagebericht festzustellen und den Jahresfehlbetrag 2022 in Höhe von 174.247,05 € auf neue Rechnung vorzutragen. Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 11.10.2023–25.10.2023, Montag bis Freitag zwischen 9.00 Uhr und 16.00 Uhr in den Büroräumlichkeiten der Gesellschaft im Neuenheimer Feld 582, 69120 Heidelberg, zur Einsichtnahme offen. Technologieförderung Heidelberg GmbH BEKANNTMACHUNG Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2022 Die Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH (GGH), Heidelberg, gibt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Konzernjahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2022 bekannt. Der Abschlussprüfer hat für den Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. In der Gesellschafterversammlung der GGH am 23.08.2023 wurde beschlossen, den vom Aufsichtsrat geprüften Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht festzustellen. Die Gesellschafterversammlung beschloss, den Bilanzgewinn in Höhe von 6.099.124,21 € wie folgt aufzuteilen: 5.609.124,21 € werden den anderen Gewinnrücklagen zugeführt und 490.000,00 € werden den Rücklagen nicht verbrauchte Instandhaltung BSG zugewiesen. Konzernjahresabschluss und Konzernlagebericht liegen von Montag, den 09. Oktober 2023 bis Dienstag, den 17. Oktober 2023 in der Zeit von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr in den Geschäftsräumen der GGH, Bergheimer Str. 109, Heidelberg, zur Einsichtnahme offen. GGH, Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Bergheimer Str. 109, 69115 Heidelberg BEKANNTMACHUNG für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 09. Juni 2024 Am 09. Juni 2024 findet die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland statt. An dieser Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag 1. die Staatsangehörigkeit eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen, 2. das 16. Lebensjahr vollendet haben, 3. seit mindestens drei Monaten in der

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