7 BEKANNTMACHUNGEN (4) § 4 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 gelten entsprechend.“ 8. In § 7 Absatz 4 Satz 3 werden die Wörter „dem Nachbarn“ durch die Wörter „dem Nachbarn oder der Nachbarin“ ersetzt. 9. § 8 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Ordnungswidrigkeiten können nach § 54 Absatz 2 Straßengesetz in Verbindung mit § 17 Absatz 1 und 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Heidelberg, den 29.06.2023 Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO (4) Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht, wenn 1. die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, 2. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich oder elektronisch geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Bei der Bekanntmachung der Satzung ist auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und die Rechtsfolgen hinzuweisen. (5) Absatz 4 gilt für anderes Ortsrecht und Flächennutzungspläne entsprechend. BEKANNTMACHUNG 1. Sitzung des Bauausschusses des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ am Donnerstag, den 28. September 2023 Tagesordnung zur 1. Sitzung des Bauausschusses des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet HeidelbergLeimen“ am Donnerstag, den 28. September 2023, 18:00 Uhr, im Ferdinand- Reidel-Saal des Neuen Rathauses, 2. OG, Rathausstr. 1–3 in Leimen. Die Sitzung ist öffentlich. 20. September 2023 GGH-Konzern mit gutem Jahresergebnis GGH und BSG befinden sich weiterhin auf einem stabilen Wachstumspfad Der Jahresüberschuss des GGHKonzerns lag nach dem Geschäftsjahr 2022 bei rund 10 Millionen Euro (Vorjahr: 9 Millionen Euro). Davon beträgt der Gewinn der GGH rund 6 Millionen Euro. Das positive Konzernergebnis wird auch durch den Jahresüberschuss der MTV Bauen undWohnen GmbH & Co. KG geprägt, welcher mit in den Konzerngewinn einfließt. Die Bilanzsumme des GGH-Konzerns hat sich im Vergleich zum Vorjahr um 85,4 Millionen Euro erhöht. Dies resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg des Sachanlagevermögens und der liquiden Mittel. Das Sachanlagevermögen betrifft insbesondere Wohn- und Gewerbeimmobilien. Den Herstellungskosten für Modernisierungen, Neubauten sowie den Anschaffungskosten von Grundstücken in Höhe von insgesamt 58,6 Millionen Euro stehen Abschreibungen von 15,6 Millionen Euro gegenüber. „Wir sind mit dem Jahresergebnis sehr zufrieden und können unseren sozialen Auftrag trotz schwieriger Bedingungen aus eigener Kraft erfüllen. Dennoch wird das Marktumfeld zunehmend kritischer“, resümiert Geschäftsführer Peter Bresinski. Dennoch hat der Konzern im Berichtsjahr 37 Millionen Euro in Spezialimmobilien, 1,2 Millionen Euro in Neubauten sowie 2,1 Millionen Euro in Modernisierungsmaßnahmen investiert. 15 Millionen Euro flossen in die Instandhaltung von Bestandsimmobilien. Das zum 31. Dezember 2022 ausgewiesene Eigenkapital des Konzerns beläuft sich auf 134,4 Millionen Euro. Der Anteil der 7.332 GGH-Wohnungen an allen Mietwohnungen in der Stadt beträgt rund 17 Prozent. Die durchschnittliche Wohnungsmiete der GGH lag 2022 bei 7 Euro pro Quadratmeter. www.ggh-heidelberg.de Die GGH hat in elf Jahren 15 Gebäude auf dem Boxberg umfangreich energetisch saniert. Zum Abschluss sind 2022 auch die Außenanlagen neugestaltet worden. (Foto GGH/C. Buck) Impressum Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg Bergheimer Str. 109 69115 Heidelberg 06221 5305-0 info@ggh-heidelberg.de www.ggh-heidelberg.de Redaktion: A. Mikus Geschäftsführer: P. Bresinski Alle Angaben ohne Gewähr GGH HEIDELBERG 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollbeurkundung 3. Vorbereitende Untersuchungen Erweiterung Einleitungsbeschluss 4. Fragestunde 5. Verschiedenes Die Bevölkerung ist freundlich eingeladen. Oberbürgermeister Hans D. Reinwald Verbandsvorsitzender BERICHTIGUNG DER BEKANNTMACHUNG DER Haushaltssatzung der Stadt Heidelberg Die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023/2024 der Stadt Heidelberg (Heidelberger Stadtblatt vom 13. September 2023) ist redaktionell wie folgt zu berichtigen: 2023 2024 2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 64.967.267 84.837.100 2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 17.982.400 15.682.400 2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss aus Finanzierungstätigkeit von 46.984.867 69.154.700 Heidelberg, den 15. September 2023 Gez. Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 21. September, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. September, 18.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendgemeinderat: Dienstag, 26. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Bergheim: Dienstag, 26. September, 18 Uhr, Foyer im Dezernat 16/ Alte Feuerwache, Emil-Maier-Straße 16 Sportausschuss: Mittwoch, 27. September, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 27. September, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 28. September, 18 Uhr, Bürgerzentrum Neuenheim, Lutherstraße 18 Mehr: www.gemeinderat.heidelberg.de
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