13. September 2023 9 BEKANNTMACHUNGEN › Flurstücke archäologische Voruntersuchungen: 45142; 45143; 45353; 45354; 45357 › Flurstücke Zuwegungen: 45356 Es werden ausschließlich diejenigen Flächen untersucht, die entweder bereits innerhalb von bekannten Bodendenkmälern liegen oder bei denen Hinweise, wie die topografische Lage, die Nähe zu bekannten Bodendenkmälern (deren Ausdehnung nicht vollständig bekannt ist) oder das gehäufte Auftreten von archäologischen Lesefunden an der Oberfläche zu der Vermutung führen, dass hier mit archäologischen Funden zu rechnen ist. Die Auswahl der Flurstücke wird vom Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart festgelegt und in enger Abstimmung mit ArchaeoConnect ausgeführt. In den für die Erkundung ausgewählten Bereichen werden Schürfe mit einer Grundfläche von ca. 2 x 20 Metern angelegt. Beim Anlegen der Schürfe zieht ein Bagger sorgsam und schichtweise den Oberboden ab, damit der Archäologe sehen kann, ob archäologische Befunde vorliegen oder nicht. Die geöffnete Fläche wird mittels Vermessung, Beschreibung und ggf. Drohnenfotos dokumentiert. Sollten sich in der Fläche keine archäologischen Funde befinden, kann der Boden unmittelbar nach der Dokumentation durch die archäologische Fachfirma (üblicherweise noch am selben Tag) fachgerecht wiederhergestellt werden. Sollten in dem Areal archäologische Funde festgestellt werden, kommt es zu einer archäologischen Ausgrabung. Die Dauer hängt stark von den Befunden und der Größe der Fläche ab und beträgt normalerweise ca. zwei Wochen. Für die Untersuchungen ist es erforderlich, die Grundstücke zu betreten sowie land- und forstwirtschaftliche Wege zu befahren, um an die geplanten Maststandorte zu gelangen. Darüber hinaus kann es erforderlich sein, Flächen vorübergehend zu nutzen, beispielsweise um erforderliche Geräte, Fahrzeuge, Werkzeuge und Materialien abzustellen sowie an- und abzutransportieren. Die Berechtigung zur Durchführung solcher Vorarbeiten ergibt sich aus § 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Eigentümer, Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte werden hiermit gem. § 44 Abs. 2 EnWG mit einer ortsüblichen Bekanntmachung über die Voruntersuchungen informiert. Es wird sichergestellt, dass die Anfahrt zu den Flächen über den kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen und Auswirkungen erfolgt. Bei der Betretung der jeweiligen Flurstücke wird sehr sorgsam vorgegangen und möglichst bodenschonend gearbeitet. Flurschäden, die nachweislich durch die Arbeiten entstanden sind, werden nach dem Schätzrahmen des Landesbauernverbandes BadenWürttemberg reguliert. Kontakt: ArchaeoConnect GmbH August-Bebel-Str. 16 72072 Tübingen Tel. +49 7071 1473780 Mob. +49 176 22642119 E-Mail: kontakt@archaeoconnect.de ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften Weststadt – Südlich der Brücke Hebelstraße Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2023 dem Vorhaben- und Erschließungsplan zugestimmt und den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Weststadt – Südlich der Brücke Hebelstraße sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 des Baugesetzbuchs (BauGB), §74 Landesbauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) als Satzung sowie die Begründung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der vorhabenbezogene Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 Absatz 3 des BauGB in Kraft. Jedermann kann den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften, den Vorhaben- und Erschließungsplan sowie die Begründung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und Auskunft über den Inhalt erhalten. Das Technische Bürgeramt ist für Besucherinnen und Besucher aktuell nur zu folgenden Zeitfenstern geöffnet: dienstags von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 15 bis 17 Uhr. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt nur nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 58 -25150 möglich. Ort: Kompetenzzentrum BauenWohnen-Förderung Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbeachtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für BadenWürttemberg wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg, den 05.09.2023 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufhebung des Einleitungsbeschlusses für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan KirchheimNord - 3. Änderung im Bereich Tilsiter Straße 4, 7 und 9 Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20. Juli 2023 gemäß §§ 2 Absatz 1, 12 Absatz 6 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 1 Absatz 8 BauGB beschlossen, den Einleitungsbeschluss vom 5. Mai 2022 aufzuheben und das Bebauungs-planverfahren einzustellen. Die Grenze des Geltungsbereichs des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Ziele der Planung Durch das Inkrafttreten der Landesverordnung zur Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt und einer dadurch möglich gewordenen Befreiung von dem bestehenden Bebauungsplan konnte das Vorhaben zwischenzeitlich genehmigt werden. Aus diesem Grund soll der Einleitungsbeschluss aufgehoben werden. Der Beschluss des Gemeinderats wird hiermit gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Heidelberg, den 5. September 2023 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt BEKANNTMACHUNG Die Stadt Heidelberg erstellt eine kommunale Wärmeplanung. Am Dienstag, 26. September 2023, lädt das Umweltamt von 18 bis 20 Uhr zu einer digitalen Öffentlichkeitsbeteiligung zu den Ergebnissen des Wärmeplans ein. Alle Bürgerinnen und Bürger sowie die betroffenen Akteure sind eingeladen, sich zu informieren und zu beteiligen. Die Einwahldaten finden Sie auf www.heidel berg.de/waerme unter der Kategorie „Veranstaltungen“. Ansprechpartner zur kommunalen Wärmeplanung ist Florian Friedrich vom Umweltamt (Telefon: 06221 5818275, E-Mail: florian.friedrich@heidelberg.de). GREMIENSITZUNGEN Bezirksbeirat Emmertsgrund: Mittwoch, 13. September, 18 Uhr, Bürgerhaus, Bürgersaal, Forum 1 Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 18. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10, Hybrid-Sitzung Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Ziegelhausen: Dienstag, 19. September, 18.30 Uhr, Bürgerbegegnungsstelle Peterstal, Wilhelmsfelder Str. 107 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. September, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 21. September, 16 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Donnerstag, 21. September, 18.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 www.heidelberg.de
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