14. Juni 2023 5 STADTWERKE HEIDELBERG AKTUELLES / BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Satzung über die Einrichtung eines Jugendgemeinderates in Heidelberg (Jugendgemeinderatssatzung - JGRS) vom 17.05.2023 Auf Grund der §§ 4 und 41a der Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 7. Februar 2023 (GBl. S. 26, 42) geändert worden ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am17.05.2023 folgende Satzung beschlossen: Präambel (1) Die Stadt Heidelberg will durch die Bildung eines Jugendgemeinderates junge Menschen intensiv am kommunalpolitischen Geschehen beteiligen und damit deren soziales und gesellschaftliches Engagement fördern. Durch die formale Beteiligung der Jugendlichen soll auch sichergestellt werden, dass die Interessen von Jugendlichen in allen sie betreffenden kommunalpolitischen Themen angemessen berücksichtigt werden. (2) Gemäß § 41a der Gemeindeordnung müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen berühren, in angemessener Weise beteiligt werden. Die Bildung des Heidelberger Jugendgemeinderates im Wege dieser Satzung dient der Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages und eröffnet durch ergänzende Regelungen weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche. § 1 Aufgaben des Jugendgemeinderats (1) Der Jugendgemeinderat bringt die Interessen der Jugendlichen zu den Planungen und Vorhaben der Gemeinde ein, berät den Gemeinderat in Fragen, die die Jugendlichen in Heidelberg betreffen und kann eigene Projekte und Vorhaben im Rahmen des Budgets realisieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommt der Jugendgemeinderat als Gremium zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und nehmen seine Mitglieder an den Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates teil. Zudem pflegen die Mitglieder des Jugendgemeinderates den Austauschmit anderen Jugendlichen in vergleichbaren Gremien bei Treffen auf Landesebene, nationaler und internationaler Ebene. (3) Gegenstand der Sitzungen des Jugendgemeinderates sind: 1. Gemeinderatsvorlagen; hierzu wird beispielsweise abgestimmt über eine Empfehlung (Zustimmung, Ablehnung, Änderung oder Ergänzung) des Verwaltungsvorschlages sowie über die Position des Jugendgemeinderates, die ein Mitglied in den Sitzungen des Gemeinderates oder eines seiner Ausschüsse vertritt. 2. Berichte von Gemeinderatsmitgliedern zu aktuellen Themen aus demGemeinderat mit Bezug zu Jugendlichen; hierzu erscheinen in jeder Sitzung ein oder mehrere Gemeinderatsmitglieder persönlich Plakataktion #wirfürbio Kunststoff gehört nicht in den Biomüll Die Qualität der Heidelberger Bioabfälle zu steigern - das ist das Ziel der Plakataktion #wirfürbio der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung. Bürgermeister für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität Raoul SchmidtLamontain schaute sich die Plakate am Montag, 5. Juni, vor Ort an. Er bestätigte: „Um einen hochwertigen Kompost herzustellen, müssen die Bioabfalltonnen frei von Kunststoffen jeglicher Art sein. Das gilt auch für die sogenannten ,Biokunststoffe‘. Diese werden maschinell aussortiert. Damit landet auch der wertvolle Inhalt an biologischen Abfällen im Restmüll und wird verbrannt.“ Mehr als 60 kommunale Abfallwirtschaftsbetriebe nehmen an der Aktion #wirfürbio teil. cca Mitarbeitende der Abfallwirtschaft und Stadtreinigung Heidelberg und Umweltbürgermeister Raoul Schmidt-Lamontain (2. v. l.) stellten die Plakate vor (Foto Dittmer) Mach was draus! #KaschteKunscht Für 30 Stromkästen bewerben und Stadtbild mitgestalten Überall im Stadtgebiet stehen sie: unauffällige graue Kästen mit demHauptzweck, die Versorgung der Heidelberger Bürgerinnen und Bürger mit Strom zu gewährleisten. Die Stadtwerke Heidelberg Netze geben in Kooperation mit demMetropolinkFestival für urbane Kunst nun weitere 30 Kästen zur Bemalung und Gestaltung frei. Die gemeinsame Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidelberg“ will Zusammenhalt, Respekt, Freundlichkeit und Freude an den kleinen und vielleicht gar nicht so selbstverständlichen Dingen fördern. Wer einen der Kabelverteilerschränke – „Kaschte“ – gestalten möchte, kann sich bewerben. Aufgerufen sind alle Künstlerinnen und Künstler genau wie Hobbymaler oder Gruppen. Interessierte können ein Foto eines noch freien Stromverteilerkastens ihrer Wahl inklusive Beschreibung des Standorts per E-Mail an kaschtekunscht @metropolink-festival.de senden. Nach Prüfung und anschließender Unterzeichnung einer Vereinbarung erhalten sie die Freigabe zur Gestaltung des Wunschverteilerschranks. Bereits über 120 Verteilerkästen in Heidelberg wurden gestaltet, der Großteil seit Beginn der Kampagne im Dezember 2020. Jeder davon bringt als kleine Kunstfläche neue Lichtblicke ins Stadtgebiet. Begleitet wird die Kampagne „Mach was draus! #KaschteKunscht in Heidelberg“ in den sozialen Medien über den Hashtag #KaschteKunscht bzw. über den Instagram-Account @kaschtekunscht. Weitere Informationen zur Teil- nahme auf www.swhd.de/ kaschtekunscht Freie Gestaltungsideen willkommen – hier „Käschte“ gestaltet von Wasmut Klein. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.), Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr
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