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29. März 2023 7 BEKANNTMACHUNGEN mit Unterlagen ab dem 06.04.2023 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https://www.heidelberg.de/hd/HD/Rat haus/Oeffentliche+Bekanntmachungen+Umweltrecht.html einsehbar. Jede/r, deren/dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewiesen, dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 06.04.2023 bis einschließlich 22.05.2023 bei der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer Anerkennung nach anderen Rechtsvorschriften befugt sind, Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) einzulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stellungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse der/des Einwenderin/Einwenders bzw. der Vereinigung enthalten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen und rechtzeitig abgegebenen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen, die Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3. bei Ausbleiben einer/s Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne sie/ ihn verhandelt werden kann. 4. nicht fristgemäß erhobene Einwendungen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Angaben erforderlich, dass auf jeder mit mindestens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige/diejenige Unterzeichner/ in, der/die die übrigen vertreten soll, mit seinem/ihrem Namen, seinem/ihrem Beruf und seiner/ihrer Anschrift als Vertreter/in bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können unberücksichtigt bleiben. Das gilt bei gleichförmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner/rinnen ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angegeben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Entscheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Konsultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berechtigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle dafür erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www.heidelberg.de/hd/ HD/Rathaus/Oeffentliche+Bekanntmachungen+Umweltrecht.html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die Online-Konsultation schriftlich benachrichtigt. Bei Unterschriftslisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein/e Vertreter/in benannt wurde, wird nur dieser/diese benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzerklärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidel berg.de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen wer-den. Heidelberg, den 20.03.2023 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie -untere WasserbehördeGREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 29. März, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbereit Kirchheim: Donnerstag, 30. März, 18 Uhr, Vereinsraum im Bürgerzentrum Kirchheim, Hegenichstr. 2 Gemeinderat: Donnerstag, 20. März, 16.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) – Förderaufruf 2024 Die EU-Kommission hat am 31. Mai 2022 das rund 218 Millionen Euro umfassende Programm des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021-2027 für Baden-Württemberg genehmigt. Die regionale Umsetzung bleibt ein wichtiges Strukturmerkmal des ESF in Baden-Württemberg. Auch künftig sollen die ESF - Interventionen auf konkrete Regionalbedarfe ausgerichtet und von den regionalen Akteuren in den ESF-Arbeitskreisen maßgeblich geplant werden. Der Stadtkreis Heidelberg verfügt für das Jahr 2024 über regionalisierte ESF PlusMittel in Höhe von 165.000 Euro. Der ESFArbeitskreis hat im März 2023 auf der Grundlage der Förderstrategie des ESF Plus in Baden-Württemberg und regionaler Arbeitsmarktdaten seine Förderschwerpunkte für das Jahr 2024 festgelegt. Die Arbeitsmarktstrategie des ESF-Arbeitskreises Heidelberg ist auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/esf veröffentlicht. Zentrale Ziele der Förderung sind › Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind › Vermeidung von Schulabbruch und Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit. Förderfähig sind Projekte, die zur Umsetzung der regionalisierten Ziele des Programms Baden-Württemberg beitragen und den zwei Förderschwerpunkten der regionalen ESF-Arbeitsmarktstrategie entsprechen. Die bereichsübergreifenden Grundsätze „Gleichstellung der Geschlechter“ und „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sind im Antrag angemessen zu berücksichtigen und darzustellen. Projekte, die zumZiel der Nachhaltigkeit im Sinne des Schutzes der Umwelt und der Verbesserung ihrer Qualität und insbesondere zu den Klimaschutzzielen beitragen, und transnationale Kooperationen werden begrüßt und sind ggf. im Antrag gesondert darzustellen. Von den Trägern wird erwartet, dass entweder eine eigene Qualitätssicherung durchgeführt oder an den Angeboten des EPM (Landesprojekt ESF-Projekte managen – Erfolge sichern) teilgenommen wurde beziehungsweise in diesem Jahr noch teilgenommen wird. Durchführungszeitraum für beantragte Projekte ist 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt durch den regionalen Arbeitskreis unter Berücksichtigung des Strategiepapiers und gemäß der vom ESF-Begleitausschuss beschlossenen Methodik und Kriterien https://www.esf-bw.de/esf/esfplus/all gemein/rechtlichevorgaben/ . Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie (teil)rechtsfähige Personengesellschaften. Projektanträge sind über das webbasierte ESF-Antragsverfahren ELAN zu stellen. Die Registrierung für das Online-Antragsverfahren und wichtige Informationen zur Antragstellung sind unter: www.esf-bw.de zu finden. Anträge müssen bis zum 31.05.2023 vollständig und unterschrieben auf dem Postweg bei der L-Bank (Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe) eingegangen sein. Zuwendungen dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Auf eine Abgrenzung der Förderung durch den ESF des Bundes und der Länder ist zu achten. Projektförderungen des Bundes können unter www.esf.de eingesehen werden. Die Projektförderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. Der Fördersatz soll mindestens 30 %, höchstens 40 % betragen. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss sichergestellt sein. Die Kofinanzierung muss mit den Antragsunterlagen nachgewiesen werden. Die förderfähigen Gesamtkosten betragen bei Bewilligung mindestens etwa 30.000 Euro. Die planmäßige Zahl der Teilnehmenden muss sich auf mindestens 10 Personen je Vorhaben belaufen. Bei den förderfähigen Kostenpositionen bitten wir um Beachtung der aktuellen Informationen auf der Seite www.esf-bw. de. Interessierte Projektträger können sich auf der Seite EPM (Landesprojekt ESFProjekte managen – Erfolge sichern) informieren. Bei Fragen zum ELAN richten Sie bitte eine E-Mail an: ESF@sm.bwl.de. Weitere Informationen erhalten Sie unter chancengleichheit@heidelberg.de Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20

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