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29. März 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 BEKANNTMACHUNG des Jahresabschlusses 2021 Die Stadtbetriebe Heidelberg geben die Feststellung des Jahresergebnisses, die Ergebnisverwendung und das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2021 bekannt. Der Wirtschaftsprüfer hat für den Jahresabschluss und den Lagebericht den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 beschlossen, den geprüften Jahresabschluss sowie den Lagebericht zu genehmigen. Der Gemeinderat beschloss den Jahresverlust in Höhe von 2.012.797,27 Euro aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 279.739,00 Euro zu tilgen, -1.733.058,27 Euro auf neue Rechnung vorzutragen und den Betriebsleiter zu entlasten. Die Auslegung des Jahresabschlusses erfolgt in der Zeit vom 29.03.2023 bis zum 06.04.2023 im Rathaus, Zimmer 2.20, Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 und 13.00 bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr. Stadtbetriebe Heidelberg ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die Hütter Heidelberg Apartments GbR, Karlsplatz 1, 74889 Sinsheim, vertreten durch Herrn Peter Hütter, beantragt den weiteren Betrieb des Anlegesteges zum Betrieb eines Fahrgastschiffes am rechten Neckarufer beim km 25.206. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i. V. mit § 14 Absatz 1, Ziff. 1 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) erforderlich. Die zur Durchführung des Verfahrens erforderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg eingereicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förmliches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maßgabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Plaungssicherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Verfahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 06.04.2023 bis einschließlich Montag, den 08.05.2023 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Wir bitten um eine Voranmeldung. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort sowie der zur Einsicht ausliegende Antrag BEKANNTMACHUNG Feststellung der Jahresrechnung 2021 der Stadt Heidelberg Der Gemeinderat hat am 23.03.2023 folgenden Beschluss gefasst: Auf Grund von § 95b der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg stellt der Gemeinderat den Jahresabschluss für das Jahr 2021 mit folgenden Werten (in Euro) fest: 1 Ergebnisrechnung 1.1 Summe der ordentlichen Erträge 734.444.412,72 1.2 Summe der ordentlichen Aufwendungen 726.032.183,91 1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) 8.412.228,81 1.4 Außerordentliche Erträge 973.971,03 1.5 Außerordentliche Aufwendungen 1.638.392,11 1.6 Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) -664.421,08 1.7 Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) 7.747.807,73 2. Finanzrechnung 2.1 Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 723.981.057,66 2.2 Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit 634.943.062,40 2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf der Ergebnisrechnung (Saldo aus 2.1 und 2.2) 89.037.995,26 2.4 Summe der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 17.459.839,21 2.5 Summe der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 83.520.087,39 2.6 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) -66.060.248,18 2.7 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) 22.977.747,08 2.8 Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit 7.918.800,00 2.9 Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 18.639.309,21 2.10 Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) -10.720.509,21 2.11 Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.7 und 2.10) 12.257.237,87 2.12 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf aus haushaltsunwirksamen Einzahlungen und Auszahlungen 1.686.165,30 2.13 Anfangsbestand an Zahlungsmitteln 51.518.942,56 2.14 Veränderung des Bestands an Zahlungsmitteln (Saldo aus 2.11 und 2.12) 13.943.403,17 2.15 Endbestand an Zahlungsmitteln am Ende des Haushaltsjahres (Saldo aus 2.13 und 2.14) 65.462.345,73 3. Bilanz 3.1 Immateriel les Vermögen 1.561.013,57 3.2 Sachvermögen 1.266.278.972,32 3.3 Finanzvermögen 320.912.149,45 3.4 Abgrenzungsposten 38.163.506,69 3.5 Nettoposition 0,00 3.6 Gesamtbetrag auf der Aktivseite (Summe aus 3.1 bis 3.5) 1.626.915.642,30 3.7 Basiskapital 806.960.836,15 3.8 Rücklagen 240.512.442,26 3.9 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 3.10 Sonderposten 192.112.802,86 3.11 Rückstel lungen 54.059.739,28 3.12 Verbindlichkeiten 309.964.632,06 3.13 Passive Rechnungsabgrenzungsposten 23.305.189,96 3.14 Gesamtbetrag auf der Passivseite (Summe aus 3.7 bis 3.13) 1.626.915.642,30 4. Behandlung von Überschüssen und Fehlbeträgen (§ 49 Absatz 3 Satz 4 i. V. m. § 2 Absatz 1 Nr. 25 bis 36 GemHVO) 4.1 Der Überschuss des ordentlichen Ergebnisses i. H. v. 8.412.228,81 wird der Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses zugeführt. Diese erhöht sich von 183.262.072,07 auf 191.674.300,88. 4.2 Der Fehlbetrag des Sonderergebnisses i. H. v. 664.421,08 wird durch die Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses ausgeglichen. Diese vermindert sich von 48.244.020,72 auf 47.579.599,64. Die Jahresrechnung 2021 liegt in der Zeit vom 30.03.2023 bis einschließlich 11.04.2023 während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 08:00 bis 13:00 Uhr, im Rathaus, Zimmer 2.24, zur Einsichtnahme offen. Heidelberg, den 24.03.2023 Prof. Dr. Eckart Würzner, Oberbürgermeister Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Architektur und Technik des Hochbauamtes als Architektin/Architekt (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | eine für zwei Jahre befristete und eine unbefristete Stelle | die Stellen sind grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Fuß- Radverkehr und Nahmobilität beim Amt für Mobilität als Bauzeichnerin/Bauzeichner (m/w/d) Teilzeit mit 19,5 Wochenstunden | unbefristet | Entgeltgruppe 6 TVöD-V | Je nach weiterer Entwicklung des Tätigkeitsfeldes wird der Aufgabenbereich zu gegebener Zeit neu bewertet. Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.

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