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8. März 2023 7 BEKANNTMACHUNGEN / AKTUELLES Impressum Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Tagesordnung zur 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ am Dienstag, den 21. März 2023, 19:30 Uhr, im FerdinandReidel-Saal des Neuen Rathauses, 2. OG, Rathausstr. 1–3 in Leimen. Die Sitzung ist öffentlich. 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Protokollbeurkundung 3. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung 4. Vorbereitende Untersuchungen Auftragsvergabe 5. Vorbereitende Untersuchungen Einleitungsbeschluss nach § 141 Baugesetzbuch 6. Rahmenplan, Mündlicher Sachstandsbericht 7. Bauantrag – Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch, Zurückstellung Antrag auf Errichtung Zufahrt, Parkplätze und Fahrradstellplätze der Firma Etex Germany Exteriors GmbH 8. Stadtwerke Heidelberg Planung Heizwerk 9. Grundstücksangelegenheiten Information über die geplante Eigentümerversammlung Gewanne Fautenbühl und Krumme Morgen 10. Antrag auf Städtebauförderung (Sanierungsprogramm), Sachstand 11. Kommunale Wärmeplanung Zweckverband, Beauftragung der Firmen EEB ENERKO Energiewirtschaftliche Beratung GmbH, ebök GmbH und dem Institut für Energie- und Umweltforschung (ifeu) 12. Fragestunde 13. Verschiedenes Die Bevölkerung ist freundlich eingeladen. Oberbürgermeister Hans D. Reinwald Verbandsvorsitzender ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Ankündigung von Kartierungsarbeiten Der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW GmbH plant im Zuge des Netzausbaus eine Netzverstärkungsmaßnahme von unterschiedlichen Leitungsanlagen zwischen Weinheim und Karlsruhe. Im Zuge des aktuell laufenden Genehmigungsverfahrens sind zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage biologische Kartierungen geplant, um die Vereinbarkeit des Vorhabens mit dem Natur- und Artenschutz zu prüfen. Kartierungsarbeiten Die Kartierungszeiträume orientieren sich an den verschiedenen Lebenszyklen der Fauna und Flora. Auch Art und Umfang der Kartierungen sind abhängig von der Art bzw. Artengruppe, die kartiert wird und können – je nach Artengruppe – in Form von Begehungen und Sichtbeobachtungen, aber auch durch Hand- und Kescherfänge erfolgen. Für die Kartierungen ist es erforderlich, land- oder forstwirtschaftlich genutzte, private und öffentliche Wege und im Einzelfall Grundstücke zu betreten und/ oder zu befahren. Eine Sondergenehmigung fur die Nutzung der Wege ist hierzu nicht erforderlich. In der Regel werden sie zu Fuß durchgeführt und dauern – je nach Ziel der Kartierung – zwischen 15 Minuten bis zu mehreren Stunden pro Tag. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es trotz aller Vorsicht zu Flurschäden kommen, können diese bei den unten genannten Kontakten angezeigt werden. Die Schäden werden zeitnah beseitigt oder in voller Höhe entschädigt. Bekanntmachung und Termine Die Kartierungsarbeiten erfolgen im Zeitraum von März 2023 bis September 2023. Die Berechtigung zur Durchführung der Vorarbeiten ergibt sich aus §44 Absatz 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Im Rahmen einer ortsüblichen Bekanntmachung bei den Kommunen wird der Öffentlichkeit bzw. den Eigentümerinnen und Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Vorarbeiten als Maßnahme gemäß §44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die betroffenen Grundstücke ergeben sich aus der Flurstücksliste. Mitarbeiter der Vorhabenträger oder von ihnen beauftragte Firmen werden darüber hinaus mit den von den Kartierungsarbeiten berührten Eigentümern und Nutzungsberechtigten bei Bedarf in Kontakt treten, sofern im Rahmen der Kartierungen temporäre Installationen ausgebracht werden. Eine Übersicht der von den Maßnahmen betroffenen Flurstücknummern auf der Gemarkung Plankstadt wird ortsüblich veröffentlicht und kann unter dialognetzbau@transnetbw.de oder über unsere Hotline angefordert werden. Kontakt für Rückfragen Hotline: 0800 / 3804701 E-Mail: dialognetzbau@transnetbw.de Flurstücksnummern: 28369; 28369/1; 28370; 28371; 28372; 28373; 28374; 28375; 28376; 28377; 28378; 28379; 28380; 28380/1; 28381; 28382; 28383; 28384; 28431; 28431/1; 28432; 28433; 28433/1; 28434; 28435; 28436; 28437; 28438; 28438/1; 28438/2 BEKANNTMACHUNG Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln Auf Grund von Artikel 70 Abs. 1 Buchstabe b) und Absatz 2 in Verbindung mit Artikel 55 Absatz 1 Buchstabe c) und d) und Artikel 65 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/429, § 6 Absatz 2, § 7 Absatz 5, § 13 sowie § 65 der Geflügelpest-Verordnung i.V.m. §§ 38 Absatz 11 und 6 Absatz 1 des Tiergesundheitsgesetzes , des § 4 der Viehverkehrsverordnung und § 1 Absatz 3 sowie § 2 Absatz 2 des Gesetzes zur Ausführung des Tierseuchengesetzes erlässt die Stadt Heidelberg, Veterinärverwaltung des Bürger- und Ordnungsamtes, folgende Allgemeinverfügung 1. Für alle privaten und gewerblichen Tierhalter, die Geflügel i.S. des § 1 Abs. 2 Nr. 2 der Geflügelpestverordnung, › d.h. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse, im Bereich der Stadt Heidelberg halten, wird eine Aufstallung des Geflügels angeordnet a) in geschlossenen Ställen oder b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss. 2. Geflügelausstellungen, Geflügelmärkte und Veranstaltungen ähnlicher Art im Bereich der Stadt Heidelberg sind in geschlossenen Räumen durchzuführen. 3. Die sofortige Vollziehung der in den voranstehenden Ziffern 1 bis 2 des Tenors getroffenen Regelungen wird gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) angeordnet. 4. Die Allgemeinverfügung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekannt gegeben. Sie endet mit Ablauf des 31.03.2023, solange keine öffentliche Bekanntgabe einer Fristverlängerung erfolgt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe bei der Stadt Heidelberg (Bürger- und Ordnungsamt, Bergheimer Straße 69, 69115 Heidelberg) Widerspruch eingelegt werden. Heidelberg, 06.03.2023 Bernd Köster Amtsleiter Den vollständigen Text mit Begründung und Hinweisen der Allgemeinverfügung der Stadt Heidelberg zur Aufstallung von Geflügel wegen der Feststellung von Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza, HPAI) bei Wildvögeln vom 06.03.2023 finden Sie auf der Homepage der Stadt Heidelberg. GREMIENSITZUNGEN Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 8. März, 17.30 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Südstadt: Donnerstag, 9. März, 18 Uhr, Chapel Raum für Stadtkultur e.V., Rheinstraße 12/4 Bezirksbeirat Bahnstadt: Dienstag, 14. März, 18 Uhr, Bürgerzentrum B3, Gadamerplatz 1, 69115 Heidelberg Konversionsausschuss: Mittwoch, 15. März, die Sitzung wurde abgesagt Bezirksbeirat Pfaffengrund: Donnerstag, 16. März, 18 Uhr, Gesellschaftshaus Pfaffengrund, Besprechungsraum, Schwalbenweg 1/2, 69123 Heidelberg Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidel berg.de. Speyerer Straße Der Geh- und Radweg entlang des Stadttors West an der Ecke Speyerer Straße/ Langer Anger kann seit Montag, 6. März, wieder freigegeben werden. Der Geh- und Radweg wird allerdings in den kommenden Monaten noch gelegentlich zur Überfahrt der Baustellenfahrzeuge kurzzeitig gesperrt werden müssen. Bahnhofstraße Die Bahnhofstraße soll verkehrsberuhigt werden und neue Fahrradabstellmöglichkeiten bekommen. Die Bauarbeiten starten am Montag, 13. März und dauern drei Wochen. Verkehrsbeeinträchtigungen werden so gering wie möglich gehalten. Baustellen

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