8. März 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 › Verband Region Rhein-Neckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim, EG/Empfangsbereich, Mo - Do 8:30-16:00 Uhr; Fr 8:30-13:00 Uhr. Gleichzeitig werden die Unterlagen im Internet unter www.m-r-n.com/regio nalplanaenderung digital zur Einsichtnahme bereitgestellt. Anregungen zu den gegenüber der 1. Offenlage geänderten Teilen des Planentwurfs können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist dem Verband Region Rhein-Neckar › schriftlich an: Verband Region RheinNeckar, M 1, 4-5, 68161 Mannheim oder › elektronisch an: Beteiligung-Regional plan@vrrn.de vorgebracht werden. Rechtsansprüche werden durch die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht begründet. Ergänzend werden die Planunterlagen auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region RheinNeckar unter https://beteiligung-regio nalplan.de/vrrn2 bereitgestellt. Auf dieser Plattform können Anregungen innerhalb des Auslegungszeitraums unmittelbar interaktiv abgegebenwerden. Datenschutzhinweis: Die im Verfahren zur Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutzgesetzes und des Landesdatenschutzgesetzes BadenWürttemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.m-r-n.com/regionalplan aenderung-datenschutz . Verband Region Rhein-Neckar Mannheim, 08.03.2023 gez. Stefan Dallinger, Verbandsvorsitzender BEKANNTMACHUNG 1. Sitzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes „Interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet Heidelberg-Leimen“ Die ortsübliche Bekanntmachung vom 1. März 2023 enthält einen redaktionellen Fehler, daher wird die Bekanntmachung wie folgt wiederholt: ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Altstadt – Erweiterung des Universitätscampus Altstadt Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 9. Dezember 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den Bereich des Unteren und Oberen Faulen Pelz in der Altstadt einen Bebauungsplan aufzustellen. Im Süden grenzt das Plangebiet an den Oberen Faulen Pelz an, im Westen an die Kettengasse und im Norden an den Unteren Faulen Pelz. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22. Dezember 2021 im „stadtblatt“ ortsüblich bekanntgemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt. Öffentliche Auslegung Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in seiner Sitzung am 9. Februar 2023 dem Entwurf des Bebauungsplans und der Begründung des Entwurfs - jeweils in der Fassung vom 6. Dezember 2022 - zugestimmt und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 Absatz 2 BauGB beschlossen. Es besteht Gelegenheit, den Entwurf des Bebauungsplans und die Entwurfsbegründung in der Zeit vom 16. März 2023 bis einschließlich 18. April 2023 im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidelberg einzusehen. Aktuell hat das Technische Bürgeramt für Besucherinnen und Besucher nur am Dienstag von 11.00 Uhr bis 12.30 Uhr und am Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. An den übrigen Tagen ist eine Einsichtnahme in die Planunterlagen nach terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 - 58 25150 oder per E-Mail unter bauberatung@heidelberg.de möglich. Technisches Bürgeramt Verwaltungsgebäude Prinz Carl, EG Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit (vorbehaltlich Änderungen) Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Zusätzlich können die Planunterlagen im genannten Zeitraum auch online im Internet unter www.heidelberg.de/Le ben/Die Stadt/Stadtplanung/Aktuelle Planverfahren abgerufen werden. Stellungnahmen zur Planung können während der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift im Technischen Bürgeramt sowie über das Kontaktformular im Internet vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über diesen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Auskünfte und Erläuterungen zu den Planungsabsichten außerhalb der Öffnungszeiten werden nach telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 06221 58-23141 erteilt. Heidelberg, den 2. März 2023 Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG des Verbandes Region Rhein-Neckar über die 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar Kapitel 1.4 „Wohnbauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“ Hier: Erneute Auslegung zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie Personen des Privatrechts gemäß § 6 Abs. 3, 4 i.V.m. § 10 Abs. 1 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat in ihrer Sitzung am Freitag, 9. Dezember 2022, die Durchführung des 2. Beteiligungsverfahrens und der 2. Offenlage zur 1. Änderung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar - Plankapitel 1.4 Wohnbauflächen und Plankapitel 1.5 Gewerbliche Bauflächen – beschlossen. Nach § 9 Abs. 3 Raumordnungsgesetz sowie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern BadenWürttemberg, Hessen und RheinlandPfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumordnung und Weiterentwicklung im Rhein-Neckar-Gebiet i.V.m. § 6 Abs. 4 Landesplanungsgesetz Rheinland-Pfalz ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht erneut öffentlich auszulegen. Die Planunterlagen werden vom 15. März 2023 bis einschließlich 25. April 2023 an folgenden Stellen ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten eingesehen werden: › Stadt Heidelberg, Technisches Bürgeramt, Prinz Carl, Kornmarkt 1, 69117 Heidelberg; Di 11:00-12:30 Uhr, Do 15:00-17:00 Uhr und nach telefonischer Vereinbarung (Tel.Nr.06221/58-25160) Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Stadtentwicklung und Statistik als Leiterin/Leiter der Abteilung Statistik (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 14 TVöD-V Verstärken Sie ab dem 01. Juni 2023 die Abteilung Technischer Umweltschutz des Amtes für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie als Ingenieurin/Ingenieur beziehungsweise Naturwissenschaftlerin/Naturwissenschaftler (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 11 TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A12 LBesGBW Verstärken Sie ab dem 01. April 2023 die Abteilung Verwaltung des Amtes für Baurecht und Denkmalschutz als Architektin/Architekt oder Bauingenieurin/Bauingenieur der Fachrichtung Architektur (m/w/d) als Bauverständige/Bauverständiger (§ 46 Abs. 4 Landesbauordnung). Vollzeit | unbefristet | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen.
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