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1. März 2023 6 BEKANNTMACHUNGEN Interreligiöses Kalenderblatt – März 2023 01. 03. Baha´i Ayyam-i-Ha (Schalttag) 02.-20.03. Baha´i Fastenmonat (Alá) 06.03. islamisch Lailat al Barat, Nacht der Erlösung` 07.03. jüdisch Purimfest (heiteres Fest ähnlich Fasching 21.03. Baha´i Naw-Ruz (Neujahrsfest) i.J.180 23.03. islamisch Beginn des Fastenmonat Ramadan Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Bei der Stadt Heidelberg ist wegen Ablaufs der Amtszeit des bisherigen Stelleninhabers zum 01. September 2023 die Stelle einer/eines Hauptamtlichen Beigeordneten mit der Amtsbezeichnung „Bürgermeisterin/Bürgermeister“ (m/w/d) für das Dezernat V „Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft“ zu besetzen. Der Geschäftskreis des Dezernates „Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft“ umfasst folgende Ämter: Bürger- und Ordnungsamt, Amt für Digitales und Informationsverarbeitung, Standesamt, Kulturamt, Kurpfälzisches Museum, Stadtbücherei, Musik- und Singschule und Stadtarchiv. Zudem liegen im Verantwortungsbereich des Dezernates die Stabsstelle “Kultur- und Kreativwirtschaft”, die Stabsstelle „Heidelberger Literaturtage“ sowie die Zuwanderungs- und Ausländerbehörde und das „Interkulturelle Zentrum“, die gemeinsam als „International Welcome Center Heidelberg“ (IWCH) fungieren. Eine Änderung des Geschäftskreises ist möglich und bleibt dem Gemeinderat der Stadt Heidelberg vorbehalten. Die allgemeine Stellvertretung des Oberbürgermeisters erfolgt in folgender Reihenfolge: Erster Bürgermeister/Dezernat II (Stadtentwicklung und Bauen), Dezernat III (Klimaschutz, Umwelt und Mobilität), Dezernat IV (Soziales, Bildung, Familie und Chancengleichheit) sowie Dezernat V (Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft). Wir suchen eine Persönlichkeit, die ihren Geschäftskreis mit Kompetenz und Kreativität sowie unter Beachtung der finanziellen Rahmenbedingungen mit einem Blick für das Machbare leitet. Gemeinsam wollen wir auf die gesellschaftlichen Veränderungen und den demografischen Wandel reagieren, Herausforderungen aktiv angehen und künftigen Generationen ein lebenswertes Umfeld erhalten. Wir erwarten von der Dezernentin/dem Dezernenten, dass sie/er die Kulturpolitik in Heidelberg mit all ihren vielfältigen Facetten und unterschiedlichen Akteurinnen und Akteuren weiterentwickelt, die Kulturlandschaft in der Stadt belebt und dabei Schwerpunkte auf Interkulturalität und Internationalität setzt. Als zuständige Dezernentin/zuständiger Dezernent für die Ausländerbehörde setzt sie/er sich für eine offene Willkommenskultur in Heidelberg ein und nimmt die Zuwanderungspolitik der Stadt Heidelberg auch als Chance für die Gewinnung internationaler Fachkräfte wahr. Von den Bewerberinnen und Bewerbern erwarten wir, dass sie aufgrund ihrer bisherigen Tätigkeiten und Erfahrungen eine Qualifikation erlangt haben, die sie in die Lage versetzt, das verantwortungsvolle Amt kompetent zu führen. Daneben sind uns entsprechend unserem Leitbild für Führungskräfte methodische Kenntnisse und eine hohe persönliche und soziale Kompetenz sehr wichtig. Bei gleicher Qualifizierung wird die Bewerbung von Frauen bevorzugt behandelt. Die/der Beigeordnete hat die Rechtsstellung einer Beamtin/eines Beamten auf Zeit. Sie/Er wird vom Gemeinderat gewählt. Die Amtszeit beträgt 8 Jahre. Neben den Dienstbezügen nach Besoldungsgruppe B 7 des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg wird eine Aufwandsentschädigung gewährt. Nach der in der Gemeindeordnung vorgesehenen Sollvorschrift hat für das Dezernat „Kultur, Bürgerservice und Kreativwirtschaft“ die Partei Bündnis 90/Die Grünen ein Vorschlagsrecht bei der Besetzung der Stelle. Der derzeitige Stelleninhaber bewirbt sich wieder. Wenn Sie sich der Herausforderung stellen und die Zukunft der Stadt Heidelberg aktiv mitgestalten möchten, richten Sie Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (insbesondere tabellarischem Lebenslauf und beglaubigten Zeugnisabschriften) bis spätestens 19. März 2023 an den Oberbürgermeister der Stadt Heidelberg Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Standesamt als Standesbeamter/Standesbeamtin (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A12 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 11 TVöD-V Mittelfristig eröffnet sich bei Übernahme einer herausgehobenen Führungsposition eine Perspektive nach Besoldungsgruppe A13g LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 12 TVöD-V. Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Verkehrsrecht des Amtes für Mobilität als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter Baustellen-, Versammlungs- und Veranstaltungskoordination (m/w/d) Vollzeit | unbefristet | Besoldungsgruppe A 11 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 10 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Kasse und Steuern, Bereich Vollstreckung, des Amtes für Finanzen, Liegenschaften und Konversion als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter, verbunden mit der Funktion als Teamassistentin/Teamassistent im Bereich Vollstreckung (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 9a TVöD-V beziehungsweise Besoldungsgruppe A 9 LBesGBW (Hinweis: Auswirkungen der Besoldungsreform werden derzeit noch geprüft) Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. SCHÖFFIN/SCHÖFFE WERDEN – JETZT MELDEN Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Nach den entsprechenden Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet geeignete Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen, wobei alle Gruppen der Bevölkerung nach sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht angemessen zu berücksichtigen sind. Schöffinnen und Schöffen ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst spricht, und leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen – jede Staatsbürgerin/jeder Staatsbürger verpflichtet ist. Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, setzen Sie sich für das Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten, mit dem Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten-Anlage 43, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-13550 und 58-13580 in Verbindung. Bei Interesse am Jugendschöffenamt wenden Sie sich bitte an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-37050 und 58-31560. Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www. heidelberg.de/wahlen abrufbar oder können per E-Mail: wahldienststelle@heidel berg.de bzw. jugendamt@heidelberg.de erfragt werden. ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Aufstellung des Bebauungsplans Altstadt – Erweiterung des Universitätscampus Altstadt Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 9. Dezember 2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für den

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