stadtblatt-heidelberg-download-2023-04

1. Februar 2023 BEKANNTMACHUNGEN 6 BEKANNTMACHUNG Baugebiet Kirchheim Im Bieth, Bildung einer Abrechnungseinheit Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 13.10.2022 gemäß § 37 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG BW) beschlossen, eine Abrechnungseinheit für die den Wohnbereich des Baugebiets Kirchheim Im Bieth erschließenden Erschließungsanlagen zu bilden. Im Einzelnen sind das die Straßen: Im Bieth (Flst. Nr. 47156); Im Bieth (Flst. Nr. 47123); Im Bieth (Flst. Nr. 47086); Renettenweg (Flst. Nr. 47200); Renettenweg (Flst. Nr. 47199) und Weinbirnenweg (Flst. Nr. 47245). Der Geltungsbereich der Abrechnungseinheit des Wohngebiets Im Bieth ist dem abgedruckten Lageplan zu entnehmen. Auskünfte und Erläuterungen zur Bildung der Abrechnungseinheit werden unter der Telefonnummer 06221-58 23310 erteilt. Heidelberg, den 30.11.2022, Stadt Heidelberg, Stadtplanungsamt SCHÖFFIN/SCHÖFFE WERDEN – JETZT MELDEN Bedeutung und Voraussetzungen des Schöffenamtes Am 31.12.2023 endet die Amtszeit der Schöffinnen und Schöffen für die Strafkammern und Schöffengerichte, sowie der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Jugendschöffengerichte und Jugendkammern. Nach den entsprechenden Vorschriften sind die Gemeinden verpflichtet, geeignete Bürgerinnen und Bürger vorzuschlagen, wobei alle Gruppen der Bevölkerung nach sozialer Stellung, Beruf, Alter und Geschlecht angemessen zu berücksichtigen sind. In der heutigen Zeit ist es nicht selbstverständlich Ehrenämter anzunehmen oder sich für solche zur Verfügung zu stellen. Auch ist es sehr viel einfacher, über zu milde oder zu strenge Strafen zu urteilen, als selbst die Last der Verantwortung auf sich zu nehmen. Umso mehr sind Gesellschaft und Staat denjenigen zu Dank verpflichtet, die diese schwere Aufgabe auf sich nehmen. Der Einsatz und das Engagement der Schöffinnen und Schöffen sind von großer Bedeutung. Sie ermöglichen es, dass unsere Justiz Urteile nicht nur im Namen des Volkes, sondern durch das Volk selbst spricht, und leisten somit einen wichtigen Beitrag zu einer demokratischen Rechtsprechung. Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, zu dessen Übernahme - von wenigen gesetzlich geregelten Ausnahmen abgesehen – jede Staatsbürgerin/jeder Staatsbürger verpflichtet ist. Werden Sie Teil unseres Teams! Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Personal- und Organisationsamt als Leiterin/Leiter der Abteilung Organisation und Personalwirtschaft (m/w/d) Vollzeit | Besoldungsgruppe A15 LBesGBW beziehungsweise Entgeltgruppe 15 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stabsstelle Informationssicherheit des Amtes für Digitales und Informationsverarbeitung als IT-Security Managerin/IT-Security Manager (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 11 TVöD-V | die Stelle ist grundsätzlich teilbar Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Straßenerhaltung des Tiefbauamtes als Bauingenieurin/ Bauingenieur oder Technikerin/ Techniker der Fachrichtung Tiefbau (m/w/d) Vollzeit | die Stelle ist grundsätzlich teilbar |Entgeltgruppe 10 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Baurecht und Denkmalschutz als Zweitsekretärin / Zweitsekretär (m/w/d) im Umfang von bis zu 19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 7 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Regiebetrieb Straßenunterhaltung des Tiefbauamtes als Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung im Straßenbau, Tiefbau, Maurerhandwerk, Betonbau oder Landschafts- und Gartenbau (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 5 TVöD-V Verstärken Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt den Fachbereich Bau und Ausbildung im Regiebetrieb Gartenbau des Landschafts- und Forstamtes als Gärtnerin/Gärtner (m/w/d) Vollzeit |Entgeltgruppe 5 mit Perspektive nach Entgeltgruppe 6 TVöD-V Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin. Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. Sollten Sie Interesse an dem Ehrenamt haben, setzen Sie sich für das Schöffenamt bei den Strafkammern und Schöffengerichten mit dem Bürger- und Ordnungsamt, Wahldienststelle, Kurfürsten- Anlage 43, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-13550 und 58-13580 in Verbindung. Bei Interesse am Jugendschöffenamt wenden Sie sich bitte an das Kinder- und Jugendamt, Eppelheimer Str. 13, 69115 Heidelberg, Tel. 06221/58-37050 und 5831560. Informationen sind auch auf der Internetseite der Stadt Heidelberg unter www. heidelberg.de/wahlen abrufbar oder

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