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18. Januar 2023 7 STADTWERKE HEIDELBERG Impressum BEKANNTMACHUNGEN 3. Doktorgrad 4. Anschrift sowie 5. Datum und Art des Jubiläums Altersjubiläen sind der 70. Geburtstag, jeder fünfte weitere Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag; Ehejubiläen sind das 50. und jedes folgende Ehejubiläum. Gemäß § 50 Abs. 3 des Bundesmeldegesetzes dürfen die Meldebehörden auf Verlangen von Adressbuchverlagen zu allen Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben folgende Auskunft erteilen: 1. Familienname 2. Vornamen 3. Doktorgrad und 4. derzeitige Anschriften Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Eine Erteilung von Auskünften unterbleibt, wenn eine Auskunftssperre nach § 51 Bundesmeldegesetz vorliegt. Eine Auskunft an Adressbuchverlage darf außerdem nicht erteilt werden, wenn ein bedingter Sperrvermerk nach § 52 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Gemäß § 42 Abs. 2 darf die Meldebehörde einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Familienangehörige (Ehegatte oder Lebenspartner, minderjährige Kinder und die Eltern von minderjährigen Kindern), die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft angehören folgende Daten übermitteln: 1. Vor- und Familienname 2. Geburtsdatum und Geburtsort 3. Geschlecht 4. Zugehörigkeit zu einer öffentlichrechtlichen Religionsgemeinschaft 5. derzeitige Anschriften und letzte frühere Anschrift 6. Auskunftssperren nach § 51 und bedingte Sperrvermerke nach § 52 7. Sterbedatum Die Datenübermittlung unterbleibt, wenn die Betroffenen nach § 42 Abs. 3 Bundesmeldegesetz (BMG) der Datenübermittlung widersprochen haben. Ausgenommen von dieser Regelung ist die Datenübermittlung für Zwecke des Steuererhebungsrechts der jeweiligen öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft. Widersprüche gegen eine Datenübermittlung sind an die Stadt Heidelberg unter der Anschrift Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt Bergheimer Str. 69 69115 Heidelberg zu richten oder können während der allgemeinen Öffnungszeiten bei allen Bürgerämtern abgegeben werden. Stadt Heidelberg Bürger- und Ordnungsamt GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 18. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 19. Januar, 17 Uhr, Rathaus, Marktplatz 10 Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 19. Januar, 18 Uhr, Seniorenzentrum Neuenheim, Uferstraße 12, 69120 Heidelberg Bezirksbeirat Emmertsgrund: Dienstag, 24. Januar, 18 Uhr, Bürgerhaus, Forum 1 Haupt- und Finanzausschuss: Donnerstag, 26. Januar, 17.30 Uhr Fahrgastbeirat: Dienstag, 24. Januar, 18 Uhr, Rathaus, Neuer Sitzungssaal, Marktplatz 10 Alle Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de. Ausschreibungen der Stadt Heidelberg stehen online unter www.heidelberg.de/ ausschreibungen www.auftragsboerse.de Ausschreibungen Kundenservice unter Strom FAQ auf StadtwerkeHomepage bieten viele Antworten auf drängende Fragen Die Energiemärkte haben sich durch die Entwicklungen insbesondere durch die Auswirkungen des Ukraine-Krieges stark verändert. Preissteigerungen, staatliche Entlastungspakete mit der Dezemberhilfe und den Energiepreisbremsen sind komplexe Themen, die viele Fragen aufwerfen. Hinzu kommen weitere neue politische Regelungen, wie die CO2-Kostenaufteilung zwischen Mieter und Vermietern. „Viele Kundinnen und Kunden sind verunsichert. Die hohenKosten und die komplexen Regelungen zu Entlastungen fordern sie im erheblichen Maß. Das alles führt zu vielen Detailfragen“, sagt Doreén Feger vomKundenservice der Stadtwerke Heidelberg. Das Team will die Fragenden bestmöglich unterstützen. Doch das Anrufaufkommen hat sich verdreifacht – auf bis zu 1.200 an Spitzentagen. Auch die Zahl von persönlichen Beratungen imKundenzentrum und im ENERGIEladen hat sich vervielfacht, die Beratungszeit gleichzeitig verdoppelt. Um dem Ansturm dennoch gerecht zu werden, haben die Stadtwerke alle verfügbaren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie geschulte Aushilfen mobilisiert und zusätzliche Dienstleister eingebunden. Dennoch entstehen verlängerte Bearbeitungs- oder Wartezeiten. „Wir bedauern das sehr und können nur um Verständnis bitten“, so Doreén Feger. Zeitintensive technische Umsetzungen aufgrund der Preisbremsen sowie die vom Gesetzgeber noch zu klärenden Details zur Aufteilung der CO2-Kosten zwischen Mietern und Vermietern führen auch dazu, dass Jahresabrechnungen verzögert verschickt werden. Schnelle Antworten rund um die Uhr auf der Website Damit Kundinnen und Kunden schnelle Antworten erhalten, gibt seit Beginn der Energiekrise ein Team auf der Stadtwerke-Homepage Antworten auf häufige Fragen: Einfach mal vorbeischauen. www.swhd.de/faq_energie. Wegen der Energiekrise und aufgrund neuer klimapolitischer Regelungen haben sich die Anrufe im Kundenservice der Stadtwerke Heidelberg verdreifacht. Auf der Homepage können Kundinnen und Kunden schon viele Antworten auf ihre Fragen finden. Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42 – 50 69115 Heidelberg 06221 513-0 unternehmens kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen, iStock Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Herausgeberin: Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Marktplatz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung: Achim Fischer (af) Redaktion: Hannah Lena Puschnig (hlp), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Julian Klose (jkl), Rebecca Rein (rr), Laura Schleicher (ls), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb: Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline: 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de

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