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7 stadtblatt  / 21. September 2022 BEKANNTMACHUNGEN Gesellschaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg Bergheimer Str. 109 69115 Heidelberg 06221 5305-0 info@ggh-heidelberg.de www.ggh-heidelberg.de Geschäftsführer: P. Bresinski Redaktion: Dr. K. Zyber-Bayer Impressum GGH HEIDELBERG GGH setzt über 100 Mieterideen um Auftakt der Jubiläums- aktion „Gemeinschaft schenken“ W ir feiern Geburtstag und Sie bekommen die Geschenke – Unter diesem Motto hat die Gesell- schaft für Grund- und Hausbesitz mbH Heidelberg (GGH) imvergange- nen Jahr zur Mieteraktion „Gemein- schaft schenken“ aufgerufen. Im Zuge der Jubiläumsaktion haben die Mieter rund 150 Vorschläge einge- reicht. Über 100 ausgewählte Pro- jektideen setzt die GGH in den kom- menden zwei Jahren um. Startschuss in Bergheim Der Startschuss für die Umsetzung der Maßnahmen fiel Ende August in der Theodor-Körner-Straße in Berg- heim. Hier hatten sich die Mieter unter anderem eine Tischtennisplat- te, eine Boulebahn und eine E-Lade- station für PKWgewünscht.Die GGH hat die Vorschläge um einen Spiel- platz in der Siedlung ergänzt. „Wir freuen uns,dass so vieleMieter unse- remAufruf gefolgt sind und uns zum Teil sehr kreative Ideen geschickt haben, die allen Generationen zu Gute kommen“, berichtet GGH-Ge- schäftsführer Peter Bresinski. Ein weiteres Projekt wird die GGH im Stadtteil Wieblingen verwirklichen. Hier hatte sich eine Mieterin die Um- gestaltung der Grünanlage an der Edinger Straße gewünscht.Geplant ist ein Naturbegegnungsgarten, der Ge- meinschaftsbeete, Ruheplätze, Bänke undTischemiteinander verbindet. Umsetzung im gesamten Stadtgebiet Ebenfalls auf die Idee einer Miete- rin geht die Aktion „100 Jahre – 100 Bäume“ zurück. Ab dem kommen- den Frühjahr sollen in ausgewähl- ten GGH-Siedlungen gemeinsam mit Heidelberger Schulklassen Bäu- me gepflanzt werden. „Wir leisten damit einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz, den wir in unserer Strategie 2035 als eines unserer Handlungsziele festgelegt haben“, so Bresinski. Neben diesen großen Projekten setzt die GGH auch kleinere Ideen ihrer Mieter um. Einige Quartiersplätze erhalten neue Tische und Bänke. Be- stehende Spiel- und Fahrradabstell- plätze werden erweitert.Auch Hoch- beete sind geplant,für die Mieter die Patenschaft übernehmen können. Auf Wunsch der Mieter gestaltet die GGH die Außenanlagen der Siedlung in der Theo- dor-Körner-Straße neu. ( Foto GGH/F. Hertrampf) 2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Be- bauungsplans und des Flächennutzungs- plans und 3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Be- kanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Heidelberg unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Hinweise: Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB wird hinge- wiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprü- che für nach den §§ 39 bis 42 BauGB einge- tretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögens- nachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird. Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Satzung, mit Ausnahme der Vor- schriften über die Öffentlichkeit der Sit- zung,die Genehmigung oder die Bekannt- machung der Satzung ist gemäß § 4 Absatz 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürgermeister dem Beschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Würt- temberg wegen Gesetzwidrigkeit wider- sprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss be- anstandet hat oder wenn nicht die Verlet- zung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Ist eine Ver- letzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ab- lauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. Heidelberg,den 08.09.2022 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Bebauungsplan Altstadt – „Erweiterung des Universitätscampus Altstadt“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 09.12.2021 gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, für einen Bereich zwischen dem Unteren und Oberen Fau- len Pelz in der Altstadt einen Bebauungs- plan aufzustellen. Der Bebauungsplan hat zum Ziel, das Plangebiet als Ergänzung des Universitätscampus Altstadt zu ent- wickeln. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 22.12.2021 im „stadtblatt“ ortsüblich be- kannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans ist dem abgedruckten La- geplan zu entnehmen. Informationsveranstaltung Für alle interessierten Bürgerinnen und Bürger findet am Dienstag,27.09.2022 um 18.00 Uhr im Hörsaalgebäude Heuscheuer der Uni- versität Heidelberg,Hörsaal 1, Große Mantelgasse 2,69117 Heidelberg eine Informationsveranstaltung statt. Im Rahmen dieser Informationsveranstal- tung werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentli- chenAuswirkungen der Planung öffentlich erläutert. Information der Öffentlichkeit Darüber hinaus besteht in der Zeit vom 28.09.2022 bis einschließlich 12.10.2022 die Möglichkeit,sich über die Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung im Stadtplanungsamt der Stadt Heidelberg, Kornmarkt 5, 69117 Heidelberg (e-mail: christoph.czolbe@heidelberg.de ) nach vorheriger Terminabsprache zu infor- mieren und sich innerhalb dieses Zeitrau- mes zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift zu äußern. Heidelberg,den 13.09.2022 Stadt Heidelberg,Stadtplanungsamt NÄCHSTE GREMIENSITZUNGEN Ausschuss für Klimaschutz,Umwelt und Mobilität: Mittwoch,21.September,17 Uhr, Neuer Sitzungssaal Jugendhilfeausschuss: Donnerstag, 22. September,17 Uhr,Großer Rathaussaal Bezirksbeirat Neuenheim: Donnerstag, 22. September, 18 Uhr, Neuer Sitzungssaal Ausschuss für Soziales und Chancen- gleichheit: Donnerstag, 22. September, 19 Uhr,Neuer Sitzungssaal Bezirksbeirat Emmertsgrund: Dienstag, 27.September,18 Uhr,Bürgersaal,Forum 1, Sondersitzung Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 28. September, 18 Uhr, Rathaus Marktplatz 10 Sportausschuss: Donnerstag, 29. Septem- ber,16 Uhr,Neuer Sitzungssaal Haupt- und Finanzausschuss: Donners- tag, 29. September, 17.30 Uhr, Neuer Sit- zungssaal Die Tagesordnungen stehen im Internet unter www.gemeinderat.heidelberg.de .

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