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stadtblatt  / 21. September 2022 6 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken ab dem 01. Januar 2023 die Abteilung Forst des Landschafts- und Forstamtes als Forstwirtschaftsmeisterin/Forstwirtschaftsmeister (m/w/d) Vollzeit | Entgeltgruppe 8 TVöD-Wald BW | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Facility Management des Hochbauamtes als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d) Vollzeit |Entgeltgruppe 8 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben des Kinder- und Jugendamts als Koordinatorin/Koordinator im Bereich Qualitätsentwicklung (m/w/d) Vollzeit/39 Wochenstunden | Entgeltgruppe 10 TVöD-V | Die Stelle ist grundsätzlich teilbar. Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben des Kinder- und Jugendamts als Koordinatorin/Koordinator im Bereich Inklusion (m/w/d) Teilzeit/19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 10 TVöD-V Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Abteilung Jugendhilfeplanung und Grundsatzaufgaben des Kinder- und Jugendamts als Koordinatorin/Koordinator im Bereich Frühe Hilfen und Kinderschutz (m/w/d) Teilzeit/19,5 Wochenstunden | Entgeltgruppe 10 TVöD-V Werden Sie Teil unseres Teams und verstärken zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Soziales und Senioren als Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) in der Grundsicherung/Asylbewerber Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter (m/w/d) im Bereich Wohnungsverwaltung Sozialarbeiterin/Sozialarbeiter beziehungsweise Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (m/w/d) zur Betreuung geflüchteter Menschen Hausmeisterin/Hausmeister (m/w/d) für die Betreuung von Unterkünften für Flüchtlinge Aufgrund der stark gestiegenen Zahl von geflüchteten Menschen aus der Ukraine, suchen wir auch in anderen Bereichen personelle Unterstützung. Nähere Informa- tionen finden Sie auf unserer Karriereseite. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive einschlä- giger Abschluss- und Arbeitszeugnisse online unter www.heidelberg.de/arbeitgeberin Hier finden Sie auch die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifika- tionen sowie weiteren Informationen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürgermeisters der Stadt Heidel- berg Wegen Ablauf der Amtszeit wird die Wahl der Oberbürgermeisterin/des Oberbürger- meisters der Stadt Heidelberg notwendig. Bewerbungen können bis Montag, dem 10.10.2022 18:00 Uhr eingereicht werden. Die Wahl findet am Sonntag, 06. Novem- ber 2022, statt. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat. Entfällt auf keine Bewerberin/keinen Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet eine Neuwahl statt, bei der neue Bewerberinnen/Bewerber zugelassen wer- den können. Eine eventuell erforderlich werdende Neuwahl findet am Sonntag, 27. Novem- ber 2022,statt. Bei der Neuwah1 entscheidet die höchste Stimmenzahl und bei Stimmengleichheit das Los. Die Amtszeit der Oberbürger- meisterin/des Oberbürgermeisters beträgt 8 Jahre. Wahlberechtigt sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Staatsangehörige eines anderen Mitglied- staates der Europäischen Union (Unions- bürgerinnen/Unionsbürger), die am Wahl- tag das 16. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Stadt Heidelberg mit Hauptwohnung wohnen und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Diese Bürgerinnen/Bürger werden von Amts wegen in das Wählerverzeich- nis eingetragen und können wählen. Der Oberbürgermeister ist berechtigt,von Uni- onsbürgerinnen/Unionsbürger zur Fest- stellung des Wahlrechts die Vorlage eines gültigen Identitätsausweises sowie eine Versicherung an Eides Statt mit derAngabe der Staatsangehörigkeit zu verlangen. Antrag auf Eintragung in dasWählerver- zeichnis: Bürgerinnen/Bürger, die ihr Wahlrecht für Gemeindewahlen durch Wegzug oder Ver- legung der Hauptwohnung aus dem Stadt- gebiet von Heidelberg verloren haben und vor Ablauf von drei Jahren seit dieser Ver- änderung wieder in die Gemeinde zuzie- hen oder dort ihre Hauptwohnung begrün- den,sindmit der Rückkehrwahlberechtigt. Wahlberechtigte, die nach ihrer Rückkehr am Wahltag noch nicht mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen oder ihre Hauptwohnung begründet haben, werden nur auf schriftlichen Antrag in das Wäh- lerverzeichnis eingetragen bzw. erhalten einenWahlschein. Unionsbürgerinnen/Unionsbürger, die nicht der Meldepflicht unterliegen und nicht in das Melderegister eingetragen sind, werden ebenfalls nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Dem schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis haben Unionsbürgerin- nen/Unionsbürger eine Versicherung an Eides Statt mit der Erklärung nach § 3 Ab- sätze 3 und 4 der Kommunalwahlordnung anzuschließen. Vordrucke für die Antragstellung sind in allen Bürgerämtern erhältlich. Die Anträge auf Eintragung in das Wäh- lerverzeichnis müssen schriftlich gestellt werden und spätestens am Sonntag,16.Ok- tober 2022,beimBürger- und Ordnungsamt eingehen. Wahlscheine könnenbis Freitag,04.11.2022, 18:00 Uhr beim Bürger- und Ordnungsamt beantragt werden. Heidelberg,21.09.2022 Jürgen Odszuck,Erster Bürgermeister ORTSÜBLICHE BEKANNTMACHUNG Satzungsbeschluss für den Bebauungs- plan mit örtlichen Bauvorschriften „Neuenheim-Mitte –Teilbereich 1 Laden- burger Straße / Werderstraße / Schröder- straße / Lutherstraße“ Der Gemeinderat der Stadt Heidelberg hat in öffentlicher Sitzung am 20.07.2022 gemäß § 10 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in Verbindung mit § 4 der Gemein- deordnung (GemO) den Bebauungsplan „Neuenheim-Mitte – Teilbereich 1 Laden- burger Straße / Werderstraße / Schröder- straße / Lutherstraße“ sowie die örtlichen Bauvorschriften gemäß § 74 der Landes- bauordnung (LBO) in Verbindung mit § 4 GemO als Satzung beschlossen. Dieser Be- schluss wird hiermit gemäß § 10 Absatz 3 BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Die Grenze des Geltungsbereichs des Be- bauungsplans mit örtlichen Bauvorschrif- ten ist dem abgedruckten Lageplan zu ent- nehmen. Mit dieser Bekanntmachung treten der Bebauungsplan und die örtlichen Bauvor- schriften gemäß § 10 Absatz 3 des Bauge- setzbuchs (BauGB) in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften,die Begründung und die zusammenfassende Erklärung im Technischen Bürgeramt der Stadt Heidel- berg einsehen und Auskunft über den In- halt erhalten. Eine Einsichtnahme in die o.g. Satzung im Technischen Bürgeramt ist in der Regel nach vorheriger terminlicher Absprache unter der Telefonnummer 06221 – 58 25150 möglich. Dienstags in der Zeit von 11 bis 12.30 Uhr und donnerstags in der Zeit von 15 bis 17 Uhr ist die Einsichtnahme auch ohne Terminabsprache möglich. Ort: Technisches Bürgeramt, Verwaltungsgebäude Prinz Carl,EG Kornmarkt 1,69117 Heidelberg Telefonische Erreichbarkeit: Montag 8.00 bis 12.00 Uhr Dienstag 8.00 bis 16.00 Uhr Mittwoch 8.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag 8.00 bis 17.30 Uhr Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr Gemäß § 215 Absatz 1 BauGB werden unbe- achtlich 1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvor- schriften,

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