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stadtblatt  / 17. November 2021 4 AKTUELLES Weihnachtsmarkt unter Corona-Auflagen Zugang zu Universi- tätsplatz, Marktplatz, Kornmarkt und Karls- platz nach 2G-Rege- lung – Maskenpflicht W eihnachtliche Stimmung in Heidelberg: Darauf können sich Besucherinnen und Besucher bei der Rückkehr des Weihnachts- marktes ab Donnerstag, 18. Novem- ber, bis Mittwoch, 22. Dezember, nach einem Jahr Corona-Pause freu- en. Der Weihnachtsmarkt wird sich wie bisher über sechs Plätze in der Altstadt erstrecken – vom Bismarck- platz über Anatomiegarten, Univer- sitätsplatz und Marktplatz mit dem großen Fass bis hin zum Winter- wäldchen am Kornmarkt und der Eisbahn am Karlsplatz.Aufgrund der Corona-Verordnung des Landes gel- ten dieses Jahr besondere Regelun- gen (siehe Kasten rechts). Der Weihnachtsmarkt ist sonntags bis freitags von 11 bis 21 Uhr, sams- tags von 11 bis 22 Uhr geöffnet. Die offizielle Eröffnung findet am Mon- tag, 22.November, um 18 Uhr statt. Am Montag, 29. November, wird der Marktplatz beim bereits siebten „Pink Monday“ wieder stimmungs- voll beleuchtet. Die Eröffnung er- folgt um 18 Uhr durch Bürgermeis- ter Wolfgang Erichson. Eisbahn bis 9. Januar Das Winterwäldchen auf dem Korn- markt und die Buden auf dem Bis- marckplatz bleiben bis 1.Januar 2022 geöffnet. Die Eisbahn kann bis zum 9. Januar genutzt werden. Weihnachtsmarkt am 21. November geschlossen In Abstimmung mit der evangeli- schen und der katholischen Kirche ist beginnt der Weihnachtsmarkt dieses Jahr vor dem Totensonntag, 21. November. An dem Tag bleibt der Weihnachtsmarkt geschlossen. red www.heidelberger- weihnachtsmarkt.de Ab 18. November ist wieder Weihnachtsmarkt auf sechs Plätzen in der Altstadt. Die Eisbahn auf dem Karlsplatz ist bis 9. Januar geöffnet. ( Foto Buck) › Der Zugang zu den vier zen- tralen Plätzen des Weih- nachtsmarktes – Univer- sitätsplatz, Marktplatz, Kornmarkt und Karlsplatz – ist nach der 2G-Regel aus- schließlich für Geimpfte und Genesene zulässig. › Geimpfte erhalten gegen Nachweis ein Bändchen, das für die gesamte Dauer des Weihnachtsmarktes gültig ist. Ausgabestellen sind auf allen Plätzen desWeihnachts- marktes, in den Touristinfor- mationen Hauptbahnhof und Neckarmünzplatz sowie bei mobilen Teams auf den Plät- zen. › Genesene müssen an den Zu- gangsbereichen ein entspre- chendes Nachweisdokument vorzeigen. › Auf allen Plätzen ist eine me- dizinische Maske zu tragen, die nur beim Essen und Trin- ken abgesetzt werden darf. › Zur Kontaktnachverfolgung erfolgt eine Registrierung via Luca-, Corona-Warn-App oder Kontaktformular. Den Weihnachtsmarkt sicher genießen Gegen Maßregelvollzug im Faulen Pelz Stadtspitze und Gemeinderat lehnen Landespläne ab Stadtverwaltung und Gemeinderat sprechen sich klar gegen die Einrich- tung eines Maßregelvollzugs im ehe- maligen Gefängnis „Fauler Pelz“ aus. Das baden-württembergische Sozial- ministerium hatte am 11. November 2021 eine Bauvoranfrage an die Stadt gestellt,ob die Einrichtung einesMaß- regelvollzugs dort für zulässig erach- tetwird.DieAnfragewirdnun geprüft. Unabhängig davon ist die Stadt der Ansicht,dass dasAreal städtebaulich geöffnet und für urbane Nutzungen zur Verfügung stehen soll. Eine Nut- zung durch die Universität Heidel- berg ist bereits in Planung. Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner erklärt dazu: „Die Universi- tät benötigt den Faulen Pelz dringend für ihre Bedarfe.Das ist eine Nutzung, die sich optimal in unsere Altstadt fügt. Eine Reaktivierung als Gefäng- nis für psychisch kranke und sucht- kranke Verurteilte passt dagegen überhaupt nicht zur Entwicklung unserer Altstadt.“ Nahezu alle Frak- tionen im Gemeinderat haben sich in einer gemeinsamen Erklärung gegen die Pläne gestellt. Auch sie wollen, dass der „Faule Pelz“ künftig Raum für die Universität Heidelberg bietet und den Bürgerinnen und Bürgern offen steht.„Ich freue mich sehr über das Signal der Gemeinderatsfraktio- nen“,so der OB.„Ichwerde unsere kri- tische Haltung nochmals gegenüber dem Land verdeutlichen.“ tir Zutrittsverbote für Ungeimpfte 2G-Regel in vielen Bereichen Ab dem heutigen Mittwoch, 17. No- vember, gilt voraussichtlich die Alarmstufe der Corona-Verordnung des Landes. In vielen Bereichen greift dann die 2G-Regel, für nicht geimpfte Personen gilt dann ein Teilnahme- und Zutrittsverbot. Die 2G-Regel gilt unter anderem für: › Gastronomie im Innenraum › Öffentliche Veranstaltungen, Volks- feste und Sportveranstaltungen › Besuch von Kultur- und Freizeit- einrichtungen wie Stadtbücherei, Kurpfälzisches Museum oder Zoo › Amateur- und Freizeitsport im In- nenraum Auch in der Alarmstufe bleiben die städtischen Einrichtungen – bei- spielsweise die Bürgerämter – geöff- net. Keine Infektionscluster an Schulen In der Alarmstufe gilt im Unterricht wieder Maskenpflicht. An Heidel- bergs Schulen und Kitas gibt es viele vereinzelte Infektionen, aber so gut wie keine Clusterbildungen. Die Stadt kümmert sich vor allem bei den Kitas darum, dass die Beschäf- tigten schnell eine Booster-Impfung bekommen. Das bewährte Testsys- tem an Schulen und Kitas wird wei- tergeführt. red Aktuelle Infos zu den geltenden Regelungen unter www.heidelberg.de/coronavirus

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