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stadtblatt  / 9. Juni 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN BEKANNTMACHUNG Haushaltspläne 2021/2022 der von der Stadt Heidelberg verwalteten rechts- fähigen Theater- und Orchesterstif- tung Heidelberg Aufgrund von § 79 der Gemeindeord- nung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 582), berichtigt S. 698, zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Dezember 2015 (GBl. 2016 S. 1), hat der Haupt- und Finanzausschuss am 14. April 2021 den Doppelhaushalt 2021/2022 der rechts- fähigen Theater- und Orchesterstiftung Heidelberg beschlossen. Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 12.05.2021 Nr.14-2241.1 die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses der Theater- und Orchesterstiftung Hei- delberg bestätigt und gleichzeitig den festgesetzten Höchstbetrag der Kassen- kredite in Höhe von 1.000.000 € jährlich genehmigt.Die Haushaltspläne liegen in der Zeit vom 10.06.2021 bis einschließ- lich 18.06.2021 im Rathaus, Zimmer 2.43, während der Dienststunden, Montag bis Donnerstag von 08.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr zur Einsichtnahme offen. Wegen der be- stehenden Corona-Schutzmaßnahmen wird um vorherige Terminvereinbarung unter 06221 – 5813000 gebeten. Heidelberg,den 27.05.2021 Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNG Bekanntgabe gem.§ 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich- keitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 21 Absatz 1 Umweltverwaltungs- gesetz Ergebnis der Vorprüfung des Einzelfalls nach § 7 Absatz 1 UVPG Die HydroTherm Consult GmbH be- antragte im Namen der Betriebswerk GmbH & Co. KG eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Be- trieb einer geothermischen Brunnenan- lage auf den Grundstücken Flst.Nr.6614/6 und 6614/19, Am Bahnbetriebswerk in Heidelberg zur Kühlung des renovierten ehemaligen Bahnbetriebswerkes. Für die Geothermienutzung soll Grund- wasser aus dem Oberen Grundwasser- leiter (OGWL) mit zwei Förderbrunnen und einer maximalen Förderrate von 36,1 Liter pro Sekunde entnommen und nach thermischer Nutzung über zwei Schluckbrunnen in denselben Grund- wasserleiter wieder eingeleitet werden. Insgesamt ist eine jährliche Grundwas- serentnahme und Wiedereinleitung von 130.000 Kubikmeter vorgesehen. Da dieses Vorhaben in den Anwendungs- bereich des UVPG fällt, wurde die nach der Anlage 1 Nr. 13.3.2 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 Abs. 1 Satz 1 UVPG vorgesehene allgemeine Vor- prüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Abs. 1 UVPG durchgeführt. Im Rahmen der allgemeinen Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das bean- tragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglich- keitsprüfung besteht. Das Vorhaben kann nach Einschätzung der Behörde aufgrund überschlägiger Prüfung - unter Berücksichtigung der in der Anlage 3 UVPG aufgeführten Kri- terien - keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen haben, die nach § 25 UVPG zu berücksichtigen wären. Diese Einschätzung stützt sich auf fol- gende Gründe: Die beantragte jährliche Grundwasser- entnahmemenge liegt mit 130.000 Ku- bikmeter im unteren Bereich der Spanne (100.000 - < 10 Millionen Kubikmeter), die eine allgemeine Vorprüfung nach UVPG erforderlich macht. Durch die Geothermienutzung ist mit einer geringen lokalen Erwärmung des Grundwassers zu rechnen. Des Weiteren wird der Wasserspiegel im Brunnennah- bereich durch die Entnahme minimal abgesenkt bzw. durch die Wiederein- leitung minimal erhöht. Aufgrund des großen Flurabstandes und des großen Grundwasserdargebotes sind keine Aus- wirkungen auf grundwasserabhängige Biotope oder den Grundwasserleiter zu besorgen. Ferner sind keine Schutzgüter (Natur- und Landschaftsschutzgebiete) berührt oder betroffen. Das Vorhaben liegt in der Zone IIIB des Wasserschutzgebietes Mannheim-Rhei- nau. Nach der Schutzgebietsverordnung ist die geplante thermische Nutzung des Grundwassers zur Kältegewinnung zu- lässig, da der Primärkreislauf (Brunnen- wasser) durch einen Wärmetauscher vom Kühlkreislauf getrennt ist und mit reinemWasser betrieben wird. Die im Bereich des Vorhabens liegenden geothermischen Brunnenanlagen, eine auf dem Nachbargrundstück sowie eine weitere ca.450 mnordöstlich,werden auf Grund der Lage im Seitenstrom sowie auf Grundlage der Grundwassermodellbe- rechnungen nicht negativ beeinflusst. Weitere Grundwassernutzungen Dritter sind nicht vorhanden. Ein Eintrag von Schadstoffen von der Ge- ländeoberkante über die Brunnen (Ent- nahme oder Einleitung) ist aufgrund technischer Vorkehrungen nicht zu be- sorgen. Weiterhin sind keine erhebli- chen schädlichen Umweltauswirkungen durch etwaige Geräuschemissionen zu erwarten. Gemäß § 5 Absatz 3 UVPG ist diese Fest- stellung nicht selbstständig anfechtbar. Heidelberg,den 25.05.2021 Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde- GESTALTUNGSBEIRAT TAGT Sitzung am 15.Juni um 13 Uhr Aufgrund der aktuellen Coronalage fin- det die Sitzung digital statt. Interessier- te Zuhörerinnen und Zuhörer sind aber herzlich eingeladen, im Neuen Sitzungs- saal des Heidelberger Rathauses, Markt- platz 10 an der Sitzung teilzunehmen. Die Besucherzahl ist coronabedingt be- schränkt. www.heidelberg.de/gestaltungsbei rat ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderun- gen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen,soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öf- fentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Mo- nats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg,Abteilung Kasse und Steu- ern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Hei- delberg entnehmen Sie bitte den Ihnen zugegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern Interreligiöses Kalenderblatt Juni 2021 03.-06. christlich Fronleichnam 24.06. christlich Geburt Johannes des Täufers/Johannistag 29.06. christlich Petrus und Paulus (r.-k. und gr.-orth.) Weitere Informationen unter www.heidelberg.de/kalender-der-religionen Nachstehende digitale Sit- zungen können im Rathaus, Marktplatz 10, verfolgt wer- den. Für die Öffentlichkeit werden begrenzt Besucher- plätze vor Ort angeboten. Bezirksbeirat Rohrbach: Mittwoch, 9. Juni, 18 Uhr Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag, 15. Juni, 18 Uhr Ab Mittwoch, 16. Juni, tagen die Gremien wieder analog. Die nächsten Sitzungen finden alle im Rathaus statt. Haupt- und Finanzaus- schuss: Mittwoch, 16. Juni, 17 Uhr Jugendgemeinderat: Donnerstag, 17. Juni, 17 Uhr Bezirksbeirat Handschuhs- heim: Donnerstag, 17. Juni, 17 Uhr www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Beim Amt für Digitales und Informationsverarbeitung der Stadt Heidelberg suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Schul-IT Managerin/Schul-IT Manager(m/w/d) in der Abteilung Anwender- und Systemservice in Entgeltgruppe 9b des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis spätestens 20. Juni 2021 online unter: www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weitere Informationen.

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