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stadtblatt  / 19. Mai 2021 7 BEKANNTMACHUNG Satzung über die Errichtung eines Jugendgemeinderates in Heidelberg (Jugendgemeinderatssatzung – JGRS) vom 6.Mai 2021 Auf Grund der §§ 4 und 41a der Ge- meindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl.S.581,ber.S.698),die zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2.Dezember 2020 (GBl. S. 1095, 1098) geändert wor- den ist, hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 6. Mai 2021 folgende Satzung beschlossen: Präambel (1) Die Stadt Heidelberg will durch die Bildung eines Jugendgemeinderates junge Menschen intensiv am kom- munalpolitischen Geschehen beteili- gen und damit deren soziales und ge- sellschaftliches Engagement fördern. Durch die formale Beteiligung der Jugendlichen soll auch sichergestellt werden, dass die Interessen von Ju- gendlichen in allen sie betreffenden kommunalpolitischen Themen ange- messen berücksichtigt werden. (2) Gemäß § 41a der Gemeindeordnung müssen Jugendliche bei Planungen und Vorhaben, die ihre Interessen be- rühren, in angemessener Weise betei- ligt werden. Die Bildung des Heidel- berger Jugendgemeinderates im Wege dieser Satzung dient der Umsetzung dieses gesetzlichen Auftrages und er- öffnet durch ergänzende Regelungen weitere Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche. § 1 Aufgaben des Jugendgemeinderats (1) Der Jugendgemeinderat bringt die Interessen der Jugendlichen zu den Planungen und Vorhaben der Ge- meinde ein, berät den Gemeinderat in Fragen, die die Jugendlichen in Hei- delberg betreffen und kann eigene Projekte und Vorhaben im Rahmen des Budgets realisieren. (2) Zur Erfüllung dieser Aufgaben kommt der Jugendgemeinderat als Gremium zu regelmäßigen Sitzungen zusammen und nehmen seineMitglie- der an den Sitzungen der Ausschüsse des Gemeinderates teil.Zudem pflegen die Mitglieder des Jugendgemeinde- STADTWERKE HEIDELBERG rates den Austausch mit anderen Ju- gendlichen in vergleichbaren Gremien bei Treffen auf Landesebene, nationa- ler und internationaler Ebene. (3) Gegenstand der Sitzungen des Ju- gendgemeinderates sind: 1. Gemeinderatsvorlagen; hierzu wird beispielsweise abgestimmt über eine Empfehlung (Zustimmung,Ablehnung, Änderung oder Ergänzung) des Verwal- tungsvorschlages sowie über die Posi- tion des Jugendgemeinderates, die ein Mitglied in den Sitzungen des Gemein- derates oder eines seiner Ausschüsse vertritt. 2. Berichte von Gemeinderatsmitglie- dern zu aktuellen Themen aus demGe- meinderat mit Bezug zu Jugendlichen; hierzu erscheinen in jeder Sitzung ein oder mehrere Gemeinderatsmitglie- der persönlich in der Sitzung und an- schließend haben die Mitglieder des Jugendgemeinderates die Möglichkeit, Fragen und Empfehlungen an die Ge- meinderatsmitglieder zu richten. 3.eigene Projekte des Jugendgemeinde- rates im Rahmen des Budgets zu The- men, die im Interesse der Heidelberger Jugendlichen liegen; hierzu können Anträge zur Umsetzung an den Ober- bürgermeister und an den Gemeinderat gerichtet werden. (4) Die stimmberechtigten Mitglieder des Jugendgemeinderates sind zur re- gelmäßigen Mitarbeit im Gremium verpflichtet. Sie sind insbesondere ver- pflichtet, an den Sitzungen teilzuneh- men. Sie dürfen nur ausnahmsweise aus dringenden persönlichen, schuli- schen oder beruflichen Gründen einer Sitzung fernbleiben. Am Erscheinen verhinderte Mitglieder sollen der Ge- schäftsstelle rechtzeitig davon Mittei- lung machen. § 2 Zusammensetzung (1) Der Jugendgemeinderat besteht aus 30 stimmberechtigten gewählten jugendlichen Mitgliedern und 6 be- ratenden Mitgliedern aus der Mitte des Gemeinderates. Von den gewähl- ten jugendlichen Mitgliedern sind 10 Mitglieder aus der Gruppe der Gymna- sien,10 aus der Gruppe der beruflichen Schulen und 10 aus der Gruppe der Se- kundarstufe. (2) Die gemeinderätlichen Mitglieder werden vom Gemeinderat bestellt; Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Florine Oestereich Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr Strom und Gas für Klimabewusste Mit Festpreisprodukten stabile Preise sichern S trom- und Gaskunden der Stadt- werke Heidelberg, die sich für die günstigen Festpreisprodukte mit der Laufzeit bis Ende Juni ent- schieden hatten, erhielten in den vergangenen Tagen Post: Angeboten werden wieder Produkte mit einer Laufzeit von 18 Monaten. Wer sich faire und langfristig stabile Preise sichern will, dem bietet der regio- nale Energieversorger verschiedene Tarife individuell nach Bedarf. Mit heidelberg STROM fix 2022/4 und heidelberg GAS fix 2022/4 sparen Kunden nicht nur gegenüber der Grundversorgung, sie profitieren auchvon einer Preisgarantie bis zum 31. Dezember 2022 – unabhängig davon, ob die Preise auf dem Markt steigen. 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