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stadtblatt  / 31. März 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: An der Graf von Galen-Schule , einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungs- zentrum in Schulträgerschaft der Stadt Heidelberg, ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Teilzeitstelle als Pflege- und Betreuungskraft (m/w/d) mit der Qualifikation als Kinderpflegerin/Kinderpfleger zu besetzen. Die Stelle ist nach S 4 TVöD-V zu bewerten. Die Beschäftigung erfolgt zunächst befristet für ein Jahr. Bei Bewährung ist im Anschluss eine unbefristete Weiterbeschäftigung vorgesehen. Die Musik- und Singschule Heidelberg sucht zum 01. September 2021 eine Lehrkraft für das Fach Harfe (m/w/d) im Umfang von 12 Deputatsstunden zuzüglich eines Ferienüberhangs von 45 Unterrichts- minuten pro Schulwoche. Die Stelle ist nach Entgeltgruppe 9b TVöD-V zu bewerten und zunächst befristet für ein Jahr zu besetzen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen inklusive ein- schlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse bis zum Ende der jeweiligen Bewerbungsfrist auf unserer Homepage online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen. staltungen wie Handschuhsheimer Ker- we und Vereinsfeste, Aufenthaltsbereich für Bürgerinnen und Bürger und öffent- licher Zugang zur Tiefburg) auch formal umzusetzen, soll nun auch eine öffent- liche Widmung nach dem Straßenrecht erfolgen. An der bisherigen tatsächlichen Nutzung ändert sich hierdurch nichts. Öffentliche Straßen im Sinne des Gesetzes sind gemäß § 2 Absatz 1 des Straßenge- setzes von Baden-Württemberg Straßen, Wege und Plätze, die dem öffentlichen Verkehr gewidmet sind. Die im Planauszug markierte Teilfläche des Flurstücks Nr. 10744/15 des Tiefburg- vorplatzes wird daher ab sofort gemäß §5 i.V.m. § 3 Abs. 1 Ziff. 3, Abs.2 Ziff. 3 und §2 Abs. 2 Ziff. 1b) des Straßengesetzes für Baden-Württemberg als Gemeindestraße dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Widmung ist der Widerspruch zulässig.DerWiderspruch kann innerhalb eines Monats bei der Stadtverwaltung Heidelberg - Tiefbauamt -, Gaisbergstraße 7,69115 Heidelberg,erhoben werden. Heidelberg,den 31.03.2021 -Der Oberbürgermeister- ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG DES VERBANDES REGION RHEIN- NECKAR 1.Änderung des Einheitlichen Regional- plans Rhein-Neckar Kapitel 1.4 „Wohn- bauflächen“ und 1.5 „Gewerbliche Bau- flächen“ Öffentlichkeitsbeteiligung, hier: Plan- entwurf zur Offenlage und Anhörung Die Verbandsversammlung des Verbandes Region Rhein-Neckar hat am Mittwoch, den 09. Dezember 2020, in öffentlicher Sitzung den Anhörungsentwurf zur 1. Än- derung des Einheitlichen Regionalplans Rhein-Neckar, Kapitel 1.4 „Wohnbauflä- chen“ und 1.5 „Gewerbliche Bauflächen“, beraten und die Durchführung des Betei- ligungsverfahrens beschlossen. Nach § 9 Abs. 2 Raumordnungsgesetz so- wie Art. 5 Abs. 1 Satz 1 des Staatsvertrages zwischen den Ländern Baden-Württem- berg, Hessen und Rheinland-Pfalz über die Zusammenarbeit bei der Raumord- nung und Weiterentwicklung im Rhein- Neckar-Gebiet i.V.m. § 6 Abs. 4 Satz 1 Lan- desplanungsgesetz Rheinland-Pfalz ist der Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht grundsätzlich öffentlich auszulegen. Nach § 3 Abs.1 des Gesetzes zur Sicherstel- lung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstel- lungsgesetz – PlanSiG) wird die angeord- nete öffentliche Auslegung durch die Ver- öffentlichung im Internet ersetzt. Hierzu werden die Planunterlagen vom 20.April 2021 bis einschließlich 15. Juni 2021 im Internet unter www.m-r-n.com/regio nalplanaenderung digital zur Einsicht- nahme bereitgestellt. Zusätzlich wird nach § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG eine Auslegung und Einsicht- nahme zu Informationszwecken ermög- licht. Die Planunterlagen werden hierzu im gleichen Zeitraum an folgenden Stel- len ausgelegt und können dort während der genannten Zeiten unter Beachtung der geltenden Hygieneregeln eingesehen werden: › Stadt Heidelberg,Technisches Bür- geramt ,Prinz Carl,Kornmarkt 1,69117 Heidelberg.Mo - Do 8.00 - 16.00; Fr 8.00 - 13.00 Uhr.Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 06221 / 58-21500 möglich. › Verband Region Rhein-Neckar ,M 1, 4-5,68161 Mannheim,EG/Empfangs- bereich,Mo - Do 8:30 - 16:00 Uhr; Fr 8:30 - 14:00 Uhr.Eine Einsichtnahme in die Planunterlagen ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter der Tel.-Nr. 0621/10708-0 möglich. Anregungen können bis zu zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist, d.h. bis einschließlich 29. Juni 2021 gegenüber dem Verband Region Rhein-Neckar › postalisch an: Verband Region Rhein- Neckar,M 1,4-5,68161 Mannheim oder › elektronisch an: Beteiligung-Regional- plan@vrrn.de vorgebracht werden. Später eingehende Anregungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Rechtsansprüche werden durch die Betei- ligung der Öffentlichkeit nicht begründet. Ergänzend wird der Planentwurf mit Be- gründung und Umweltbericht auch über eine Online-Beteiligungsplattform des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.beteiligung-regionalplan.de/ VRRN bereitgestellt. Auf dieser Plattform können Anregungen innerhalb des Aus- legungszeitraums unmittelbar interaktiv abgegeben werden. Datenschutzhinweis: Die im Verfahren zur Änderung des Ein- heitlichen Regionalplans Rhein-Neckar angegebenen personenbezogenen Daten werden zur Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe im Sinne des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 lit. e) der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) i. V. m. Art. 3 Abs. 2 Staatsvertrag Rhein-Neckar unter Beachtung der daten- schutzrechtlichen Bestimmungen der DSGVO sowie des Bundesdatenschutz- gesetzes und des Landesdatenschutzge- setzes Baden-Württemberg erhoben und verarbeitet. Nähere Informationen hierzu und zu den Rechten nach Art. 15 ff DSGVO finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Verbandes Region Rhein-Neckar unter www.m-r-n.com/regionalplanaende rung-datenschutz . Verband Region Rhein-Neckar Mannheim,31.Mäez 2021 gez.Stefan Dallinger Verbandsvorsitzende ALLGEMEINVERFÜGUNG Die Stadt Heidelberg als untere Forstbehörde verfügt für Bereiche des Stadtwaldes auf dem Heiligenberg und demMichelsberg folgende Waldsperrung: 1. Das Betreten des sich aus der Anlage zu dieser Verfügung ergebenden Teils des Stadtwaldes (rote Umrandung) ist in der Zeit vom 30. April 2021, ab 14:00 Uhr, bis zum 1.Mai 2021,bis 06:00 Uhr,verboten. Ausgenommen von der Waldsperrung sind Mitarbeitende der Stadt Heidelberg, des Polizeipräsidiums, der Freiwilligen Feuerwehr,der Rettungsdienste,des Tech- nischen Hilfswerkes, sowie jeweils die von ihnen Beauftragten. 2. Die sofortige Vollziehung der verfügten Waldsperrung wird angeordnet. 3.Die Entscheidung ergeht vonAmts wegen imöffentlichen Interesse gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Wider- spruch bei der Stadt Heidelberg, Land- schafts- und Forstamt, Weberstraße 7, 69120 Heidelberg oder beim Regierungs- präsidium Freiburg, Abteilung 8 Forstdi- rektion, Bertoldstraße 43, 79098 Freiburg erhoben werden. Tillmann Friederich, Landschafts- und Forstamt der Stadt Heidelberg Hinweis: Diese Allgemeinverfügung und ihre voll- ständige Begründung kann bei der Stadt Heidelberg – Landschafts- und Forstamt, Weberstraße 7,69120 Heidelberg,während der üblichen Dienststunden (Montag bis Freitag von 9.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr) eingesehen werden. Anlage zur Allgemeinverfügung „Waldsperrung“

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