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7 stadtblatt  / 24. Februar 2021 Nachstehende Sitzungen fin- den im Rathaus,Marktplatz 10, statt. Die Gremienmit- glieder schalten sich digital in die Sitzungen zu. Für die Öffentlichkeit werden be- grenzt Besucherplätze vor Ort angeboten. Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 24. Februar, 17 Uhr Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 25. Feb- ruar, 17 Uhr Bezirksbeirat Boxberg: Don- nerstag, 25. Februar, 18 Uhr Haupt- und Finanzausschuss: Mittwoch, 3.März, 17.30 Uhr Bezirksbeirat Rohrbach: Donnerstag, 4.März, 18 Uhr Bezirksbeirat Pfaffengrund: Dienstag, 9.März, 18 Uhr Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Impressum Stadtwerke Heidelberg Unternehmenskommunikation Kurfürsten-Anlage 42–50 69115 Heidelberg  06221 513-0   unternehmens​ kommunikation@swhd.de Redaktion: Ellen Frings (V.i.S.d.P.) Michael Treffeisen Foto: Stadtwerke Heidelberg Alle Angaben ohne Gewähr STADTWERKE HEIDELBERG BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeberin Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Sascha Balduf (sba), Christian Beister (chb), Christiane Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de BEGINN DER VEGETATIONSZEIT AM 1. MÄRZ Roden von Gehölzen noch bis Ende Fe- bruar erlaubt – bitte Baumschutzsat- zung beachten Am 1. März beginnt die sogenannte Vege- tationszeit, die bis zum 30. September an- dauert. In diesem Zeitraum ist es gemäß Paragraf 39 des Bundesnaturschutzgeset- zes verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, Kurzumtriebsplantagen oder gärt- nerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und an- dere Gehölze auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Auch Röhrichte dürfen in dieser Zeit nicht zurückgeschnitten wer- den.Zulässig sind in dieser Zeit schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Ge- sunderhaltung von Bäumen. Die Stadt Heidelberg bittet zu beachten, dass die durch das Bundesnaturschutz- gesetz geschützte Vegetation wichtige ökologische Lebensräume umfasst. Diese gewährleisten beispielsweise das Blüten- angebot für Insekten. Vögel nutzen Bäu- me, Gehölze und Sträucher als Versteck- möglichkeit sowie zur Brut und Aufzucht ihrer Jungen. Auch Kleinsäuger, wie das Eichhörnchen und die streng geschützte Haselmaus, legen in Bäumen und Sträu- chern ihre Nester an.Fledermäuse nutzen Baumhöhlen,Spalten und Hohlräume un- ter abstehender Rinde als Tagesverstecke. Zum Schutz dieser Arten ist es während der Vegetationszeit verboten, Bäume, Sträucher, Hecken und beispielsweise auch großflächige Fassadenbegrünung im Stadtgebiet – unabhängig von ihrem Standort – zu entfernen. Ist die Fällung eines Baumes – etwa aus Gefahrengründen – unvermeidbar, wird gegebenenfalls eine artenschutzrechtliche Ausnahmegeneh- migung benötigt. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz ist das Roden von Gehölzen noch bis Ende Februar erlaubt. Dabei ist zu beachten, dass durch die Baumschutzsatzung der Stadt Heidelberg alle Bäume ganzjährig geschützt sind, die innerhalb der im Zu- sammenhang bebauten Ortsteile bezie- hungsweise im Geltungsbereich rechts- wirksamer Bebauungspläne stehen und in einem Meter Höhe über dem Erdboden einen Stammumfang von mehr als 100 Zentimeter (Obstbäume von mehr als 80 Zentimeter) haben. Ein Entfernen dieser Bäume bedarf der Erlaubnis durch das Umweltamt der Stadt Heidelberg. Bei Fragen zu den Themen Vegetationszeit, Baumfällungen und Artenschutz stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie unter den Telefonnummern 06221 58-18180 und -45605 gerne zur Verfügung. Die Bestimmungen des Bundesnatur- schutzgesetzes sind unter www. gesetze-im-internet.de nachzulesen. Die Baumschutzsatzung ist online unter w ww.heidelberg.de > Rathaus > Stadtverwaltung > Ortsrecht,Nr.3.16, zu finden. Wasser-marsch-Kreativwettbewerb für junge Menschen Stadtwerke Heidelberg unterstützen Engagement zum Weltwassertag S auberes Wasser ist für viele Menschen leider eine gefähr- dete Ressource. Grund genug es zu würdigen und an die Bedeutung einer sicheren und hochwertigen Trinkwasserversorgung zu erin- nern – am UN-Welttag des Wassers, der seit 1993 jährlich am 22. März stattfindet. Aktuell aufgrund der Umstände natürlich eingeschränkt. Deshalb organisiert das Globale Klassenzimmer beim Eine-Welt- Zentum Heidelberg statt des jähr- lichen Wasser-Marschs durch die Heidelberger Altstadt dieses Mal einen Kreativwettbewerb für junge Menschen. Unterstützt auch dieses Jahr von den Stadtwerken Heidel- berg. Junge Menschen machen sich für Trinkwasser stark Bis 15. April können sich junge Menschen für Wasser starkma- chen. Gruppen, Schulklassen und Einzelpersonen zwischen 12 und 19 Jahren können kreative Videos, Texte, Skulpturen, Podcasts oder Fo- tocollagen beim Kreativwettbewerb „Wasser marsch!“ einreichen. Drei Hauptpreise gehen je zur Hälfte an die Gewinnerinnen und Gewinner sowie als Spende an ausgesuchte Or- ganisationen.Für weitere Preise und Überraschungspakete sorgen die Stadtwerke Heidelberg. Weitere Informationen zumWettbe- werb und zum Globalen Klassenzim- mer gibt es unter: www.globalesklassenzimmer. de  bildung@eine-welt-zentrum.de Das Trinkwasser in Heidelberg hat beste Qualität. Leider kommen nicht alle Menschen in diesen Genuss einer sicheren und hochwertigen Versorgung mit der wertvollen Ressource.

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