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7 stadtblatt  / 13. Januar 2021 Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Bürgermeister a. D. Dr. Jürgen Beß Herr Dr. Beß wurde am 13. Oktober 1988 zum Bürgermeister der Stadt Heidelberg gewählt. Am 28. November 1996 wurde Herr Dr. Beß für weitere 8 Jahre im Amt bestätigt. Am 31. Dezember 2004 wurde er in den Ruhestand verabschiedet. In den 16 Jahren seiner Tätigkeit als Dezernent für Soziales, Schule und Kultur hat er maßgeblich zur sozialen und kulturellen Weiterentwicklung Heidelbergs beigetragen und ein außerordentliches Maß an Kraft und Zeit zum Wohle seiner Mitbürgerinnen und Mitbürger eingebracht. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihm. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister BEKANNTMACHUNGEN Die Stadt Heidelberg (160.000 Einwohner) ist eine wachsende, international geprägte Uni- versitätsstadt in der wirtschaftsstarken Metropolregion Rhein-Neckar. Die Bürgerinnen und Bürger Heidelbergs schätzen die weltbekannte Schönheit, die reizvolle Lage und die hohe Lebensqualität in der Stadt. Heidelberg ist eine tolerante, weltoffene Stadt. 98 Prozent aller Heidelbergerinnen und Heidelberger fühlen sich hier wohl. Die Stadtverwaltung trägt ihren Teil hierzu bei mit einer bürgernahen und transparenten Arbeit. Bei der Stadt Heidelberg ist zum 01. November 2021 die Stelle als Stadtkämmerin/Stadtkämmerer (m/w/d) verbunden mit der Leitung des Kämmereiamtes in Vollzeit zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt aus Besoldungsgruppe B2 des Landesbesol- dungsgesetzes Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise aus Entgeltgruppe 15 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) mit der Option auf Zahlung einer Zulage. Darüber hinaus kann bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen und bei entspre- chender Bewährung auch eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgen. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen bis spätestens 24. Januar 2021 online unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen. Hier finden Sie auch die detaillierte Stellenausschreibung mit den notwendigen Qualifikatio- nen sowie weiteren Informationen. Ausbildung bei der Stadt Heidelberg Starkes Team – gemeinsam durchstarten Zum Ausbildungsstart 2021 bieten wir wieder Plätze in unseren vielfältigen handwerklichen und technischen Ausbildungsberufen an. Die Stadt Heidelberg bildet in zahlreichen dualen Ausbildungsberufen aus und bietet somit die Möglichkeit, Theorie und Praxis zu verbinden. Der Einsatz ist abwechslungsreich und erfolgt in den unterschiedlichsten Ämtern und Bereichen der Stadtverwaltung. Zu der hochwertigen, qualifizierten und abwechslungsreichen Ausbildung bieten wir unseren Auszubildenden auch interessante Zusatzangebote: – zusätzliche abwechslungsreiche Aktivitäten, zum Beispiel Azubisport, Frühlings- und Herbstfest, Infoveranstaltungen und Seminare zu aktuellen Themen und zur Stärkung deiner Team- und Kooperationsfähigkeit – ein attraktives und sicheres Ausbildungsentgelt – gute Übernahmechancen Interessiert? Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen und wie du uns persönlich erreichen kannst, findest du unter www.heidelberg.de/ausbildung . Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal bis 20. Januar 2021 ! Über Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten freuen wir uns. Stellungnahmen abgegeben haben, von dem Erörterungstermin durch öffentli- che Bekanntmachung benachrichtigt werden können, b) die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind, 3.bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin auch ohne ihn ver- handelt werden kann. 4.nicht fristgemäß erhobene Einwendun- gen sowie Stellungnahmen von Vereini- gungen ausgeschlossen sind, sofern sie nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen. Gleichförmige Eingaben (mehr als 50 Personen auf Unterschriftenlisten oder in Form vervielfältigter gleichlautender Texte) werden nach §§ 17, 18 und 19 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes behandelt. Danach ist bei solchen Anga- ben erforderlich, dass auf jeder mit min- destens einer Unterschrift versehenen Seite derjenige Unterzeichner, der die üb- rigen vertreten soll, mit seinem Namen, seinem Beruf und seiner Anschrift als Ver- treter bezeichnet ist. Gleichförmige Eingaben,die diesen Anfor- derungen nicht entsprechen, können un- berücksichtigt bleiben.Das gilt bei gleich- förmigen Einwendungen auch insoweit, als Unterzeichner ihren Namen oder ihre Anschrift nicht oder unleserlich angege- ben haben. Kommt die untere Wasserbehörde der Stadt Heidelberg – Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie – zu der Ent- scheidung, dass ein Erörterungstermin wegen der COVID-19-Pandemie nicht in persönlicher Anwesenheit stattfinden kann, ein Austausch aber sachgerecht ist, so findet stattdessen eine Online-Kon- sultation gem. § 5 PlanSiG statt. Mit dem Einverständnis der zur Teilnahme Berech- tigten kann diese durch eine Telefon- oder Videokonferenz ersetzt werden. Alle da- für erforderlichen Informationen für die Öffentlichkeit werden auf der Homepage der Stadt Heidelberg unter https://www. heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/Oeffentli che+Bekanntmachungen+Umweltrecht. html bekannt gegeben. Diejenigen, die Einwendungen gegen das Vorhaben erhoben oder Stellungnahmen abgegeben haben, werden über die On- line-Konsultation schriftlich benach- richtigt. Bei Unterschriftenlisten oder gleichlautenden Schreiben, auf denen ein Vertreter benannt wurde, wird nur dieser benachrichtigt. Zur Verarbeitung personenbezogener Daten, insbesondere deren Weitergabe an den Vorhabenträger im Rahmen des Verfahrens, wird auf die Datenschutzer- klärung der Stadt Heidelberg verwiesen. Diese kann unter https://www.heidelberg . de/hd,Lde/HD/service/Datenschutz.html abgerufen werden. Heidelberg,den 13.01.2021 Stadt Heidelberg Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie -untere Wasserbehörde- BEKANNTMACHUNG nach § 27 Abs.3 Grundsteuergesetz Für alle Grundsteuerpflichtigen, die von der Stadt Heidelberg keinen neuen Grund- steuerbescheid für das Jahr 2021 erhalten, wird die Grundsteuer für 2021 durch diese öffentliche Bekanntmachung in der glei- chen Höhe wie bisher festgesetzt. Sie ist zu den entsprechenden Fälligkeiten wie bisher zu zahlen. Mit dem Tage dieser öffentlichen Be- kanntmachung treten somit die gleichen Rechtswirkungen ein,wie wenn den Steu- erpflichtigen an diesem Tage ein schrift- licher Grundsteuerbescheid für 2021 zu- gegangen wäre. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt

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