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stadtblatt  / 13. Januar 2021 6 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit, Markt- platz 10, 69045 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Lisa Grüterich (lgr), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Anna-Lena Kiewiet (kie), Nina Stöber (stö), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadt Heidelberg online www.heidelberg.de Bürgerschaft, Gemeinderat und Verwaltung der Stadt Heidelberg trauern um Bürgermeister a. D. Thomas Schaller Herr Schaller wurde mit Wirkung vom 1. April 1993 zum Bürgermeister der Stadt Heidelberg ernannt. Seine Amtszeit endete mit Ablauf des 31. März 2001. In den acht Jahren seiner Tätigkeit als Umweltdezernent hat er sich herausragend engagiert und Maßgebliches für den Umweltschutz in Heidelberg geleistet. Mit seinem Ableben verlieren wir einen Menschen mit großem Gestaltungswillen. In dankbarer Erinnerung nehmen wir Abschied von ihm. Unsere Gedanken sind bei seiner Familie. Stadtverwaltung Heidelberg Prof. Dr. Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist.Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffent- liche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten schriften befugt sind,Rechtsbehelfe nach der Verwaltungsgerichtsordnung gegen die Entscheidung nach § 74 Landesver- waltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) ein- zulegen, können innerhalb der o. g. Frist Stellungnahmen abgeben. Das Einwendungsschreiben bzw. die Stel- lungnahme müssen unterschrieben sein, den Namen und die vollständige Adresse des Einwenders bzw.der Vereinigung ent- halten. 2. über die rechtzeitig erhobenen Ein- wendungen und rechtzeitig abgegebe- nen Stellungnahmen von Vereinigungen in einem Erörterungstermin verhandelt wird und a) die Personen, die Einwendungen er- hoben haben, oder die Vereinigungen, die erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern,Friedrich- Ebert-Platz 3,Tel.58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zuge- gangenen Abgabenbescheiden und Rech- nungen. Stadt Heidelberg Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG Die HydroTherm Consult GmbH bean- tragte im Namen der Löwengrund Im- mobilien GmbH eine wasserrechtliche Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb einer geothermischen Brunnen- anlage (zwei Förderbrunnen sowie drei Schluckbrunnen) auf dem Grundstück Flst. Nr. 6614/12, Henkel-Teroson-Straße/ Am Bahnbetriebswerk in Heidelberg, um die Erdwärme zur Kühlung des geplanten XXXLutz Gebäudekomplexes zu nutzen.Es wird beabsichtigt 290.000 m³/Jahr Grund- wasser zu entnehmen und nach thermi- scher Nutzung auf demselben Grundstück wieder in den Untergrund einzuleiten. Für das Vorhaben ist eine wasserrechtli- che Erlaubnis gemäß §§ 8 und 10 in Ver- bindung mit § 2 Abs. 1 Nr. 3 und § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erforderlich. Ferner bedürfen Bohrungen, die in den Grundwasserleiter eindringen, nach § 43 Abs. 2 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) in Verbindung mit § 49 WHG einer Erlaubnis. Die zur Durchführung des Verfahrens er- forderlichen Unterlagen wurden beim Amt für Umweltschutz, Gewerbeaufsicht und Energie der Stadt Heidelberg einge- reicht. Die Stadt Heidelberg - Amt für Umwelt- schutz, Gewerbeaufsicht und Energie - führt als untere Wasserbehörde ein förm- liches Erlaubnisverfahren gemäß § 93 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) durch. Die Öffentlichkeit ist nach Maß- gabe der §§ 93 Abs. 1 WG, 27a und 72 bis 76 Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG) sowie dem Gesetz zur Sicher- stellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssi- cherstellungsgesetz-PlanSiG) an dem Ver- fahren zu beteiligen. Das Vorhaben wird hiermit öffentlich be- kannt gemacht. Der Antrag liegt von Donnerstag, den 21.01.2021 bis einschließlich Montag, den 22.02.2021 bei der Stadt Heidelberg, Amt für Umweltschutz, Gewerbeauf- sicht und Energie, Prinz Carl, Korn- markt 1, 69117 Heidelberg, Zimmer 2.07, 2. OG während der Dienststunden zur Einsichtnahme aus. Aufgrund der aktuellen Lage bitten wir, die gebotenen Hygieneanforderungen einzuhalten. Im Übrigen gilt die Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg in der je- weils geltenden Fassung. Diese ist unter https://www.baden-wuerttemberg.de/de/ service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuel le-corona-verordnung-des-landes-baden- wuerttemberg/ abrufbar. Wir bitten um eine Voranmeldung. Diese soll dafür Sorge tragen, dass die gebote- nen Hygieneanforderungen gewahrt wer- den können. Die öffentliche Bekanntmachung über die Auslegung ist ebenfalls ab sofort so- wie der zur Einsicht ausliegende Antrag mit Unterlagen ab dem 21.01.2021 auf der Internetseite der Stadt Heidelberg https:// www.heidelberg.de/hd/HD/Rathaus/ Oeffentliche+Bekanntmachungen+Um- weltrecht.html einsehbar. Jeder,dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, wird darauf hingewie- sen,dass 1. etwaige Einwendungen gegen das Vor- haben innerhalb der Auslegungsfrist und bis zu zwei Wochen danach, also vom 21.01.2021 bis einschließlich 08.03.2021, bei der Stadt Heidelberg – Amt für Um- weltschutz, Gewerbeaufsicht und Ener- gie, Prinz Carl - Kornmarkt 1, 69117 Hei- delberg – schriftlich oder elektronisch (E-Mail-Postfach: wasserbehoerde-ein wendungen@heidelberg.de) erhoben werden können. Vereinigungen, die auf Grund einer An- erkennung nach anderen Rechtsvor- Bezirksbeirat Neuenheim: Die Sondersitzung am Donnerstag, 14. Januar 2021, wurde abgesagt. Stadtentwicklungs- und Bauausschuss: Dienstag, 19. Januar 2021, bis 23.59 Uhr Beschlussfassung im elektronischen Verfahren Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Mobilität: Mittwoch, 20. Januar 2021, bis 23.59 Uhr Beschlussfassung im elektronischen Verfahren Ausschuss für Kultur und Bildung: Donnerstag, 21. Januar 2021, bis 23.59 Uhr Beschlussfas- sung im elektronischen Verfahren Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremien-Sitzungen

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