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stadtblatt  / 9. Dezember 2020 5 CORONA-PANDEMIE In sechs Sprachen: Mediziner sagen, wie man sich vor dem Virus schützt Videos auf Heidelberg. de – Infektionszahlen gestiegen – Zwei Impf- zentren in Heidelberg D ie Infektionszahlen in Heidel- berg sind in den vergangenen Tagen angestiegen. Am Dienstag, 8. Dezember, betrug die sogenann- te Sieben-Tage-Inzidenz 163. Eine Woche zuvor waren es noch 121 In- fektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen. Steigen die Zahlen über eine 7-Tage-Inzidenz von 200 müssen die Gesundheitsäm- ter nach Erlass der Landesregierung verschiedene Maßnahmen anord- nen. Dazu zählen nächtliche Aus- gangsbeschränkungen zwischen 21 und 5 Uhr sowie verschärfte Zu- gangsbedingungen in Pflegeheimen. Kreisimpfzentrum im Gesellschaftshaus Das Land hat die Standorte für die so- genannten Kreisimpfzentren (KIZ) bestätigt. In Heidelberg wird es ein KIZ im Gesellschaftshaus Pfaffen- grund geben. Den Standort hatte die Stadt vorgeschlagen.Das KIZ soll Mit- te Januar 2021 betriebsbereit sein. Zentrales Impfzentrum auf PHV Daneben wird in Heidelberg auch ein Zentrales Impfzentrum (ZIZ) eingerichtet. Es soll ab Mitte Dezem- ber startbereit sein und hat einen Einzugsbereich über Heidelberg hi- naus. Derzeit läuft die Einrichtung auf Patrick-Henry-Village (PHV). Be- treiber ist der Rhein-Neckar-Kreis im Auftrag des Landes. „Sobald ein Impfstoff zur Verfügung steht, wer- den wir in Heidelberg loslegen kön- nen. Wir arbeiten aktuell mit dem Rhein-Neckar-Kreis und dem Uni- versitätsklinikum bereits intensiv daran, das zentrale Impfzentrum ab Mitte Dezember einsatzbereit zu ha- ben“, erklärt Oberbürgermeister Prof. Dr.Eckart Würzner. Im ZIZ wird so lange geimpft, bis die Kreisimpfzentren ihreArbeit aufneh- men können.Wann in PHV die Imp- fungen beginnen, hängt von der Ver- fügbarkeit des Impfstoffes ab. Ärzte-Interviews zu Corona in sechs Sprachen Was erleben Heidelberger Ärztinnen undÄrzte imUmgangmit demCoro- navirus? Wie schützt man sich und seine Familie am besten vor einer Infektion? Darüber sprechen Medi- ziner in Video-Interviews der Stadt. Da Heidelberg eine internationale Stadt ist, entstanden mit Hilfe des Universitätsklinikums Heidelberg Videos in sechs Sprachen: Deutsch, Englisch, Türkisch, Russisch, Ara- bisch und Hindi. Die Videos sind zu sehen auf dem städtischen Youtube- Kanal. red www.heidelberg.de Weitere Infos zur Corona-Lage www.heidelberg.de/coronavirus Die Ärztin Ksenia Biriukova aus der Thorax-Klinik weiß aus ihrer täglichen Arbeit, welch schweren Verlauf eine Corona-Infektion nehmen kann. Auf Deutsch und Russisch erklärt sie, wie man sich vor dem Virus schützt. ( Foto Stadt HD) BEKANNTMACHUNG 2.Satzung zur Änderung der Gehwegreinigungsgebührensatzung vom 12.11.2020 Auf Grund des § 41 des Straßengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. Mai 1992 (GBl. S. 329, ber. S. 683), das zuletzt durch Artikel 50 des Gesetzes vom 11. Fe- bruar 2020 (GBl. S. 37, 43) geändert worden ist, des § 2 des Kommunalabgabengesetzes in der Fassung vom 17.März 2005 (GBl. S. 206), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) geändert worden ist, und des § 4 der Gemein- deordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 17. Juni 2020 (GBl. S. 403) geändert worden ist,hat der Gemeinderat der Stadt Heidelberg am 12.11.2020 folgende Satzung beschlossen: Artikel 1 Änderung der Gehwegreinigungsgebührensatzung § 5 Absatz 1 der Gehwegreinigungsgebührensatzung vom 24. Juli 2018 (Heidelberger Stadtblatt vom 1.August 2018),die zuletzt durch Satzung vom 17.Dezember 2019 (Heidel- berger Stadtblatt vom 23.Dezember 2019) geändert worden ist,erhält folgende Fassung: „(1) Die Gebühr je Meter Straßenfrontlänge beträgt in Reinigungsklasse 1 5,16 € jährlich bei 1 Reinigung je Woche, in Reinigungsklasse 3 15,48 € jährlich bei 3 Reinigungen je Woche, in Reinigungsklasse 5 25,80 € jährlich bei 5 Reinigungen je Woche, in Reinigungsklasse 7 36,12 € jährlich bei 7 Reinigungen je Woche.“ Artikel 2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1.Januar 2021 in Kraft. Heidelberg,den 12.11.2020 Prof.Dr.Eckart Würzner,Oberbürgermeister Hinweis nach § 4 Abs. 4 und 5 GemO Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung für Ba- den-Württemberg oder aufgrund dieses Gesetzes beim Zustandekommen dieser Sat- zung, mit Ausnahme der Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Ge- nehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung, ist gemäß § 4 Abs. 4 und 5 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg unbeachtlich, wenn nicht der Bürger- meister demBeschluss nach § 43 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg we- gen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat oder wenn nicht vor Ablauf eines Jahres nach Bekanntmachung die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder wenn nicht die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift unter Bezeich- nung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge- macht worden ist. Ist eine Verletzung in der beschriebenen Art geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen. ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen,soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öf- fentliche Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt dar- an, dass jeder Halter eines Hundes im Stadtkreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdem der Hund das steuerpflichtige Alter von drei Monaten erreicht hat sowie am Ende der Hunde- haltung ebenfalls innerhalb eines Mo- nats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg,Abteilung Kasse und Steu- ern, Friedrich-Ebert-Platz 3, Tel. 58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidelberg entnehmen Sie bit- te den Ihnen zugegangenen Abgabenbe- scheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg,Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern BEKANNTMACHUNGEN

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