stadtblatt zum Blättern

stadtblatt  / 16. September 2020 11 BEKANNTMACHUNGEN Impressum Herausgeber Stadt Heidelberg, Amt für Öffentlichkeitsarbeit Marktplatz 10, 69117 Heidelberg 06221 58-12000 oeffentlichkeitsarbeit@ heidelberg.de Amtsleitung Achim Fischer (af) Redaktion Eberhard Neudert-Becker (neu), Christian Beister (chb), Christia- ne Calis (cca), Christina Euler (eu), Timm Herre (tir), Claudia Kehrl (ck), Carina Troll (cat) Druck und Vertrieb Rhein-Neckar-Zeitung GmbH Vertrieb-Hotline 0800 06221-20 Stadtentwicklungs- und Verkehrsausschuss: Mittwoch, 16. September, 17 Uhr Ausschuss für Bildung und Kultur: Donnerstag, 17. September, 17 Uhr Beirat von Menschen mit Behinderungen: Montag, 21. September, 17 Uhr Jugendhilfeausschuss: Dienstag, 22. September, 16 Uhr Bezirksbeirat Südstadt: Dienstag, 22. September, 18 Uhr, Mark Twain Center, Römerstraße 162 Ausschuss für Soziales und Chancengleichheit: Dienstag, 22. September, 19 Uhr Sportausschuss: Donners- tag, 24. September, 16 Uhr Haupt- und Finanzaus- schuss: Donnerstag, 24. September, 17.30 Uhr Bis auf die Sitzung des Bezirksbeirats Südstadt finden alle Sitzungen im Rathaus, im Neuen Sitzungs- saal,Marktplatz 10, statt. Tagesordnungen unter www.gemeinderat. heidelberg.de Nächste öffentliche Gremiensitzungen Ausbildung oder Studium bei der Stadt Heidelberg Starkes Team – gemeinsam durchstarten Zum Ausbildungsstart 2021 bieten wir wieder Plätze in unseren vielfältigen Ausbil- dungsberufen und dualen Studiengängen an. Die Stadt Heidelberg bildet in zahlreichen dualen Ausbildungsberufen und Studiengängen aus und bietet somit die Möglichkeit, Theorie und Praxis zu verbinden. Der Einsatz ist abwechs- lungsreich und erfolgt in den unterschiedlichsten Ämtern und Bereichen der Stadtverwaltung. Neben den klassischen Verwaltungsberufen bieten wir auch ein breites Angebot in vielen handwerklichen, technischen und sozialen Berufen und Studiengängen an. Zu der hochwertigen, qualifizierten und abwechslungsreichen Ausbildung bieten wir unseren Auszubildenden auch interessante Zusatzangebote: –– zusätzliche abwechslungsreiche Aktivitäten, zum Beispiel Azubisport, Frühlings- und Herbstfest, Infoveranstaltungen und Seminare zu aktuellen Themen und zur Stärkung deiner Team- und Kooperationsfähigkeit –– ein attraktives und sicheres Ausbildungsentgelt –– gute Übernahmechancen Interessiert? Weitere Informationen zu den einzelnen Ausbildungsberufen und dualen Studiengängen und wie du uns persönlich erreichen kannst, findest du unter www.heidelberg.de/ausbildung . Wir freuen uns auf deine Online-Bewerbung über unser Bewerbungsportal! Über Informationen zu ehrenamtlichen Tätigkeiten freuen wir uns. Bei der Stadt Heidelberg sind folgende Stellen zu besetzen: Beim Hochbauamt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als Fachkraft für Veranstaltungstechnik (m/w/d) in der Abteilung Bauen im Bestand und Bauunterhalt zunächst befristet für ein Jahr im Rah- men einer Elternzeitvertretung zu besetzen. Die Bezahlung erfolgt nach Entgeltgruppe 7 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Das Bürger- und Ordnungsamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter im Bereich Versammlungsrecht und häusliche Gewalt (m/w/d) verbunden mit der Funktion der stellvertretenden Leitung des Sachgebiets Kommunaler Ordnungsdienst. Die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A11 Landesbesoldungsgesetz Baden-Württemberg (LBesGBW) beziehungsweise Entgeltgruppe 10 des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD-V) zu bewerten. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Unterlagen. Die detaillierten Stellenausschreibungen mit den notwendigen Qualifikationen sowie weiteren Informationen inklusive Bewerbungsfrist finden Sie unter www.heidelberg.de/stellenausschreibungen . Hier können Sie sich direkt online bewerben. fen hierbei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten über- mittelt werden,darf diese nur für dieWer- bung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Wahlberechtigten haben gem.§ 50 Abs. 5 Bundesmeldegesetz das Recht, dieser Auskunftserteilung und Datennutzung zu widersprechen. Eine entsprechende Er- klärung kannbei jedemBürgeramt abge- geben oder an die Stadt Heidelberg –Bür- ger- und Ordnungsamt-, Postfach 10 55 20, 69045 Heidelberg, geschickt werden. Der Widerspruch kann nur umfassend be- züglich aller Parteien und anderenTrägern vonWahlvorschlägen ausgeübt werden. Heidelberg,den 16.09.2020 Stadt Heidelberg, Bürger- und Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG Das Regierungspräsidium Karlsruhe hat mit Erlass vom 07.08.2020, Nr. 14-2241.1 – bei der Stadt Heidelberg eingegangen am 13.08.2020 – die Gesetzmäßigkeit des Be- schlusses des Gemeinderates der Stadt Hei- delbergvom23.07.2020überdieFeststellung des Wirtschaftsplans für den Eigenbetrieb „Theater und Orchester Heidelberg“ für das Wirtschaftsjahr 2020 (Spielzeit 2020/21) be- stätigt. Der Wirtschaftsplan enthält keine genehmigungspflichtigenTeile. Die Feststellung des Wirtschaftsplans und der Wirtschaftsplan liegen in der Zeit vom 17.September bis einschließlich 25.Septem- ber 2020 imTheater und Orchester,Zimmer A0.16,während der Dienststunden,Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00Uhr,Freitagvon 08.00 bis 13.00 Uhr,zur Einsichtnahme offen. Festsetzungen 1.Festsetzung des Wirtschaftsplans Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Theater und Orchester Heidelberg wird vom Gemeinderat in seiner Sitzung am 23.07.2020 aufgrund der §§ 9 und 14 des Eigenbetriebsgesetzes sowie der §§ 1 bis 4 der Eigenbetriebsverordnung in Verbindung mit den §§ 39 Abs. 2 und 96 der Gemeindeordnung für die Spiel- zeit 2020/21 (01.09.2020 – 31.08.2021) wie folgt festgesetzt: 2020/2021 im Erfolgsplan bei Erträgen und Aufwen- dungen auf jeweils 33.850.500 € das Jahresergebnis auf 0 € in den Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplans auf je 498.500 € 2.Kreditermächtigung Der Gesamtbetrag der im Vermögensplan vorgesehenen Kreditaufnahmen (Kredit- ermächtigung) wird auf 0 € festgesetzt. 3.Kassenkredit Der Höchstbetrag der Kassen- kredite wird auf 2.000.000 € festgesetzt. 4.Verpflichtungsermächtigungen Der Gesamtbetrag der Verpflich- tungsermächtigungen wird auf 0 € festgesetzt. Heidelb erg,den 23.07.2020 gezeich net Prof.Dr.Eckart Würzner Oberbürgermeister ÖFFENTLICHE ERINNERUNG An die Zahlung folgender Forderungen wird erinnert: Abschluss- und Vorauszahlungen von Steuern, Gebühren und Beiträgen aus Erst- oder Nachveranlagungen nach den zugestellten Bescheiden bzw. Zahlungs- aufforderungen, soweit die Zahlungsfrist bereits abgelaufen ist. Für Teilnehmer am SEPA–Lastschriftmandat gilt die „Öffentli- che Erinnerung“ nicht. Ferner erinnert das Kämmereiamt daran, dass jeder Halter eines Hundes im Stadt- kreis Heidelberg verpflichtet ist, innerhalb eines Monats nach Beginn des Haltens oder nachdemder Hund das steuerpflichti- ge Alter von drei Monaten erreicht hat so- wie am Ende der Hundehaltung ebenfalls innerhalb eines Monats dies dem Kämmereiamt der Stadt Heidelberg, Abteilung Kasse und Steuern, Friedrich-Ebert-Platz 3,Tel.58-14 360 mitzuteilen. Die Bankverbindungen der Stadt Heidel- berg entnehmen Sie bitte den Ihnen zu- gegangenen Abgabenbescheiden und Rechnungen. Stadt Heidelberg, Kämmereiamt Abteilung Kasse und Steuern

RkJQdWJsaXNoZXIy NjQ3NzI2